Soweit zwischen Tatgericht und Verfahrensbeteiligten darüber gesprochen
wurde, ob und warum man dem Gericht "vertrauen" solle, waren Gegenstand
dieses Hinweises schon nach dem Revisionsvorbringen nicht etwa die
früheren "Angebote", sondern ein allgemeines Vertrauen in
Fairness und Unvoreingenommenheit des Gerichts,
die selbstverständliche Pflichten sind und daher weder einer
"Zusage" bedürfen noch Ansprüche auf Einhaltung rechtswidriger
Absprachen begründen.
Im Übrigen
erscheint der Hinweis angezeigt, dass die Vorlage (gegebenenfalls
mehrfach) "nachgebesserter Angebote" von Seiten des Gerichts zur
Erlangung von verfahrensabkürzenden Geständnissen regelmäßig nicht
tunlich ist. Erfolgen solche Angebote, wie hier, in der Weise, dass ein
immer günstigerer Verfahrensausgang angeboten wird, je länger
Beschuldigte früheren Angeboten "nicht näher treten", so führt dies
sowohl in der Darstellung gegenüber den Verfahrensbeteiligten als auch in der öffentlichen Wahrnehmung
leicht zu einem Eindruck eines "Aushandelns" des staatlichen
Strafausspruchs, das mit der Würde des Gerichts kaum vereinbar ist.
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10-11-35
Die Grenzen
der Verständigung im Strafverfahren hat der BGH (
257c StPO) einmal wieder deutlich gemacht
(1).
Reine Rechtsfragen können nicht Gegenstand einer solchen Abrede sein.
Das gilt etwa für die Frage nach einer
Art. 6 Abs. 1 MRK widersprechenden Menschenrechtsverletzung durch
eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung, die zu einer
Kompensation im Rahmen einer Vollstreckungserklärung führen könnte, oder
für Erklärungen zur Halbstrafenverbüßung (
§ 57 Abs. 2 StGB), die
schon
ihrer Art nach gar nicht Gegenstand von Absprachen sein dürfen.
Im übrigen mahnt der BGH nach mehr Rückgrat und Klarheit. Wenn die
Angeklagten einer Verständigung nicht nahe treten wollen, dann ist das
so. Mit immer wieder neuen Vorstößen und Angeboten, die auch
erfahrungsgemäß noch gepaart sind mit verhohlenen Vorwürfen gegen andere
Verfahrensbeteiligte, die sich nicht bewegen wollen, macht sich das
Gericht nur lächerlich.
Recht so!
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10-11-36
Intel,
der größte Chip-Hersteller weltweit, will die Zukunft erobern - mit
Science Fiktion
(2).
88 Seiten stark ist das E-Book, das das Unternehmen in deutscher Sprache
anbietet
(3).
Die Autoren werden als Bestseller-Autoren angekündigt und nur einer sagt
mir etwas vom Namen her, ohne dass ich bereits etwas von ihm gelesen
hätte. Der Roboter hat auf jeden Fall ein niedliches Lächeln.
Natürlich ist das Werbung, aber nette ...
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