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Dezember 2010
16.12.2010 10-12-24 Rechtspflege
18.12.2010 10-12-25 Werbewirtschaft
zurück zum Verweis zur nächsten Überschrift Jahresausklang in der Rechtspflege AmEx kauft Payback

 
Der Senat weist darauf hin, dass der Tatrichter nicht gehalten ist, Behauptungen einer Angeklagten - auch zum subjektiven Tatbestand - als unwiderlegbar hinzunehmen, wenn hinreichende Anhaltspunkte für die Richtigkeit dieser Angaben fehlen. (1)
 

 
"Man geht nicht mit Schulden in das neue Jahr!" Das ist so ein Merksatz, mit dem ich - damals in der Scheibenwelt - aufgewachsen bin. Diesem Grundsatz folgt gerade die Polizei, die auf Deubel komm raus ihre angegrauten Vorgänge an die Staatsanwaltschaften abgibt, wo sie bevorzugt neu eingetragen werden - vor dem Abschluss hier angegrauter Verfahren. Leitend sind verschiedene Motive. Die Polizei will ihre Erledigungsstatistik und die Staatsanwaltschaft ihre Eingangsstatistik polieren.

Nur an einer Stelle ist bereits relative Ruhe eingekehrt, beim BGH. An manchen Tagen werden gar keine neuen Entscheidungen in Strafsachen veröffentlicht, an den anderen ein paar wenige. Nichts Spektakuläres. Da freut man sich ja schon an Wiederholungen wie die links.
 

 
Payback ist hierzulande das wohl bekannteste und erfolgreichste System zur Kundendurchleuchtung und -bindung mit 34 Millionen registrierten Kunden. Es wird von Loyalty Partner in München betrieben. Dieses Unternehmen hat der amerikanische Finanzriese American Express jetzt für rund 500 Millionen Euro übernommen (2).

Scheint sich zu lohnen.
 

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(1) BGH, Beschluss vom 16.11.2010 - 1 StR 502/10
 

 
(2)  American Express verleibt sich "Payback" ein, Heise online 16.12.2010
 

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© Dieter Kochheim, 11.03.2018