Der Senat weist darauf hin, dass der Tatrichter nicht gehalten ist,
Behauptungen einer Angeklagten - auch zum subjektiven Tatbestand - als
unwiderlegbar hinzunehmen, wenn hinreichende Anhaltspunkte für die
Richtigkeit dieser Angaben fehlen.
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"Man geht
nicht mit Schulden in das neue Jahr!" Das ist so ein Merksatz, mit dem
ich - damals in der Scheibenwelt - aufgewachsen bin. Diesem Grundsatz
folgt gerade die Polizei, die auf Deubel komm raus ihre angegrauten
Vorgänge an die Staatsanwaltschaften abgibt, wo sie bevorzugt neu
eingetragen werden - vor dem Abschluss hier angegrauter Verfahren.
Leitend sind verschiedene Motive. Die Polizei will ihre
Erledigungsstatistik und die Staatsanwaltschaft ihre Eingangsstatistik
polieren.
Nur an einer Stelle ist bereits relative Ruhe eingekehrt, beim BGH.
An manchen Tagen werden gar keine neuen Entscheidungen in Strafsachen
veröffentlicht, an den anderen ein paar wenige. Nichts Spektakuläres. Da
freut man sich ja schon an Wiederholungen wie die
links.
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Payback ist
hierzulande das wohl bekannteste und erfolgreichste System zur
Kundendurchleuchtung und -bindung mit 34 Millionen registrierten Kunden.
Es wird von Loyalty Partner in München betrieben. Dieses Unternehmen hat
der amerikanische Finanzriese American Express jetzt für rund 500
Millionen Euro übernommen
(2).
Scheint sich zu lohnen.
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