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Dezember 2010 |
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Auskunftsdienst abgeschaltet | Intel kauft McAfee |
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10-12-35 Die BNA ist zur Abschaltung nach § 67 TKG berechtigt. Die Maßnahme der BNA hat zur Folge, dass der Inhaber der Auskunftsnummer rückwirkend bis zum 16.04.2010 seinen Entgeltanspruch verliert und die eingezogenen Verbindungsgebühren zurückzahlen muss ( § 66g TKG). Über die üblichen Rufnummernmissbräuche informiert die BNA hier:
Rufnummernmissbrauch - Spam - Dialer - unerlaubte Telefonwerbung |
10-12-36 Die US-Wettbewerbsaufsicht FTC habe die Übernahme jetzt laut Intel
genehmigt
(4).
Die Kartellwächter der EU prüfen noch
(5). |
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... jedes zehnte Unternehmen | |||
10-12-37 Die Studie beruht, wie gesagt, auf Befragungen und nicht auf Erhebungen vor Ort. Deren Ergebnisse könnten erheblich dramatischer sein, weil sich Lippen- und Glaubensbekenntnisse zur IT- und sonstigen Sicherheit einfach und ungeprüft äußern lassen. Dennoch sind "10 %" eine alarmierende Menge, zumal das Dunkelfeld
noch erheblich größer sein müsste. |
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Anmerkungen | |||
(2) Bundesnetzagentur ordnet Abschaltung der Auskunftsdiensterufnummer 11861 an, BNA 23.12.2010
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(4) USA segnen McAfee-Übernahme durch Intel ab, heise online 23.12.2010 (5) Bericht: EU-Kartellwächter könnten Intels McAfee-Übernahme verzögern, Heise online 18.12.2010
(6)
Andreas Duscha, Adrian Hotz, Netz- und
Informationssicherheit in Unternehmen 2010, ecc-handel.de 07.12.2010 |
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Cyberfahnder | |||
© Dieter Kochheim, 11.03.2018 |