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Januar 2011 |
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extreme Hauptverhandlung | Tränen lügen nicht |
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11-01-13 49 Seiten angefüllt mit Verfahrensfragen und Steuerrecht. Diese Entscheidung eignet sich nicht zur Besprechung im Rahmen des Cyberfahnders. Wer jedoch einen Eindruck davon bekommen will, mit welchen Schwierigkeiten die Justiz in der Praxis zu kämpfen hat, sollte sich diesen Beschluss in Ruhe durchlesen. Er behandelt ein außergewöhnliches, plakatives und damit beispielgebendes Verfahren, das in aller Deutlichkeit zeigt, welchen Belastungen - tatsächlicher Art und wegen der geforderten fachlichen Kompetenz - Justizjuristen ausgesetzt sind. Mein Blick gilt besonders den Staatsanwälten, die in aller Regel einzeln und allein die Aufgaben des Beamten der Staatsanwaltschaft in der Hauptverhandlung ausüben müssen. Das ist Stress pur und jedes noch so dicke Fell nutzt sich unter solchen Umständen ab oder wird zu Borniertheit. Diese ist hingegen die schlechteste Voraussetzung für diesen Job, der eine Aufgabe ist, auf den die Verfassung baut. Als Betroffener fühlt man sich mehr als allein gelassen.
Unterstützung, Betreuung und Mediation für Staatsanwälte gibt es in
aller Regel nicht. Das würde ja einerseits Schwäche eingestehen und
andererseits Führungsverantwortung bedeuten. Von dieser wird gesprochen,
aber nicht wahrgenommen. Das würde Geld kosten, das für diese Zwecke
nicht zur Verfügung steht. |
11-01-14 Das hab' ich nicht gedacht. |
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Lügendetektor bleibt unzulässig | |||
11-01-15 Vor 15 Jahren hat der BGH die Verwendung des Lügendetektors im Strafverfahren ausgeschlossen. Das hat das Gericht jetzt wieder bestätigt -zu recht (3). |
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zulässig erhobene Vorratsdaten bleiben verwertbar | |||
11-01-16 Ich habe gewonnen! In dem Arbeitspapier Zum Umgang mit Verkehrsdaten habe ich mich weit hinausgelehnt und vertreten, dass Vorratsdaten, die nach Maßgabe der vorläufigen Beschränkungen des BVerfG zulässig erhoben wurden, verwertbar auch nach dem Urteil vom 02.03.2010 bleiben. Das hat der BGH jetzt bestätigt (4). Merke: So ganz falsch kann der Cyberfahnder mit seinen Prognosen nicht liegen! Mir sind zwei weitere Verfahren bekannt, in denen der dritte Senat des BGH diese Frage entscheiden muss. Wenn er von dem vierten Senat abweichen will, dann muss er sie allen anderen Senaten zur Stellungnahme vorlegen. Das dürfte längst in der Kantine erledigt worden sein. |
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Anmerkungen | |||
(1) BGH, Beschluss vom 02.11.2010 - 1 StR 544/09; Rn 38 (2) Cornelia Dick-Pfaff, Chemie der Tränen, Wissenschaft aktuell 07.01.2011 (3) BGH, Beschluss vom 30.11.2010 - 1 StR 509/10, Rn 6 (4) BGH, Beschluss vom 04.11.2010 - 4 StR 404/10 |
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Cyberfahnder | |||
© Dieter Kochheim, 11.03.2018 |