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Februar 2011 |
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der "Wäh!" |
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11-02-01 Der "Wäh!" ist nicht selten ein scheinheiliges Ferkel, aber ganz überwiegend ein Betrugsopfer. Daran hat sich nichts geändert, auch nicht daran, dass dem "Wäh!" verfassungsrechtlicher Schutz zusteht. Twister kennt den "Wäh!" nicht - oder verdrängt ihn (2). Sonst würde sie sich nicht so konsequent gegen die Vorratsdatenspeicherung aussprechen. Wobei die Diskussion sowieso falsche Begriffe verwendet.
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So verstanden geht es bei der Vorratsdatenspeicherung vorrangig um
die Begrenzung eines entgegen stehenden und zweckwidrig überschießenden
Datenschutzes. Das BVerfG hat sich positioniert und hält eine
sechsmonatige Speicherung für verfassungskonform. Insoweit ist das, was
mir auch im Gästebuch vorgeworfen wird, mir seien
Gesetze
und Bürgerrechte weitestgehend egal, schlichter und kränkender
Unsinn. Wie und unter welchen Voraussetzungen auf die gespeicherten
Daten zugegriffen werden darf und wie Missbrauch vermieden werden kann,
sind nachfolgende Fragen - wichtige Fragen, die gelöst werden müssen. Zu
diesen Fragen gehört es auch, unter welchen Voraussetzungen
überschießende Verkehrsdaten vom Staat zu Auswertungszwecken
eingefordert werden dürfen. Sie sind jedoch gegenüber der
Grundsatzfrage, wie lange Verkehrsdaten verfügbar sind und sein müssen,
äußerst nachrangig. |
Anmerkungen | ||
(2)
Twister (Bettina Winsemann), Die Dunkelziffer als
Begründung für die Vorratsdatenspeicherung, Telepolis 02.02.2011 |
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Cyberfahnder | ||
© Dieter Kochheim, 11.03.2018 |