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August 2008
Telekommunikation, Internet 01.08.2008 Verkehrsdaten
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Laut Rolf Gössner ist auch ein Zielsuchlauf im digitalen Festnetz mit der Frage möglich: Wer hat eine bestimmte Nummer angerufen? (1)

Davon war auch an anderer Stelle zu hören und zu lesen. Die entsprechenden Daten sollen in der Vergangenheit aber nur wenige Tage zur Verfügung gestanden haben. Sie werden zusammen mit den Verkehrsdaten des anrufenden Anschlusses gespeichert.
 

 
Die Nummer des angerufenen Anschlusses ist jetzt gemäß § 113a Abs. 2 S. 1 Nr. 1 TKG Bestandteil der Verkehrsdaten und muss, wenn das BVerfG nicht anders entscheidet, ab dem 01.01.2009 für die Dauer von 6 Monaten vom Zugangsprovider gespeichert werden. (2)

zurück zum Verweis Anmerkungen
   
Meldung aus dem EDV-Workshop
 

 
(2) Die "digitale Welt" im Cyberfahnder, aus der die Ursprungsmeldung stammt, ist aufgelöst worden.
 

(1) Rolf Gössner, "Big Brother" & Co. Der moderne Überwachungsstaat in der Informationsgesellschaft, Hamburg 2000 (Konkret Literatur Verlag), S. 40.
Das Buch ist nicht mehr lieferbar.
 

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© Dieter Kochheim, 11.03.2018