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Oktober 2008
25.10.2008 Vorratsdaten
zurück zum Verweis zur nächsten Überschrift Einzelfall: Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung
 

 
Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit Beschluss vom 17.10.2008 - VG 27 A 232.08 - einstweilen die Verpflichtung der Firma BT Deutschland, eine Tochter der British Telecom Group, zur Voratsdatenhaltung ausgesetzt und die Bundesnetzagentur angewiesen, bis zur Entscheidung in der Hauptsache von Zwangsmaßnahmen abzusehen (1).
Maßgeblich für die Entscheidung sei, dass die Antragstellerin keinen Ersatz für ihre Aufwendungen zur Anschaffung und zum Betrieb der Überwachungstechnik erlangen könne, falls die Verfassungsrichter die Kostenregelung später für nichtig erklären würden. Es gebe schließlich keine staatliche Haftung für "legislatives Unrecht".
 

 

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(1) BT Deutschland darf Vorratsdatenspeicherung vorerst aussetzen, Heise online 21.10.2008
 

 

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© Dieter Kochheim, 11.03.2018