Cybercrime | Ermittlungen | TK & Internet | Literatur | intern | Impressum |
November 2009 |
|
|
||||||
Verweigerung | genau gewürfelt |
|
Welcher Art die "ergänzenden Informationen" sind, wird nicht berichtet. Gleichzeitig berichtet die Wirtschaftswoche (3): Innenminister Thomas de Maizière (CDU) und Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ( FDP) <wollen> das von der FDP kritisierte „Zugangserschwerungsgesetz“ für den Kampf gegen Kinderpornografie im Netz ... vorerst nicht anwenden – per Erlass ans Bundeskriminalamt.
Wie das
gehen soll, weiß ich nicht. Wenn das Gesetz durch Unterschrift des
Bundespräsidenten und Veröffentlichung im Bundesanzeiger (
Art. 82 Abs. 1 S. 1 GG) Gesetz wird, kann es nicht einfach Mal so
durch eine einfache Verwaltungsanordnung außer Kraft gesetzt werden (
Art. 20 Abs. 3 GG). |
Dahinter steckt eine Prognosebörse, deren Teilnehmer über die Entwicklung bestimmter Kennzahlen spekulieren. Mit ihnen wird seit Ende der achtziger Jahre experimentiert, um mit geringem Aufwand Kursentwicklungen, Projektdauern und Verkaufszahlen vorherzusagen. Die Teilnehmer setzen dabei Spielgeld ein und können allenfalls mit Anerkennung oder kleinen Präsenten rechnen. Am Stichtag wird abgerechnet. Während für Meinungsumfragen mindestens 1.500 Teilnehmer benötigt
werden, reichen für Prognosebörsen meistens 20 bis 50 Teilnehmer aus.
Ihr Geheimnis ist, dass die die Spekulanten offenbar ein feines
ökonomische Gespür für Entwicklungen und Tendenzen entwickeln. |
|
Anmerkungen | |||
(2)
Bundespräsident unterschreibt nicht, tagesschau.de 28.11.2009; (3) Gesetz zur Sperrung von Kinderporno-Seiten für ein Jahr ausgesetzt, wiwo.de 28.11.2009
|
|
||
Cyberfahnder | |||
© Dieter Kochheim, 11.03.2018 |