Cybercrime | Ermittlungen | TK & Internet | Literatur | intern | Impressum |
November 2009 |
|
|
||||||
entlastende Gehirnscans |
|
Die moderne Hirnforschung setzt die Strafrechtspflege gehörig unter Druck, indem sie zum Beispiel die Existenz eines freien Willens in Zweifel zieht (2). Die neue Meldung erinnert mich an die überstandene Diskussion über den Lügendetektor. Aufgrund neuer Erkenntnisse und einer verfeinerten Handhabung sollte auch er in der Lage sein, Verdächtige zu entlasten. Der BGH hat ihn - jedenfalls nach dem Beginn der Hauptverhandlung - als völlig ungeeignetes Beweismittel angesehen (3) und das völlig zu Recht, wie mein Erfahrungsbericht gezeigt hat. Die Hirnforschung schickt sich an, das Denken besser zu verstehen,
die menschliche Verhaltenssteuerung aufzudecken und Gedanken sogar lesen
zu wollen. Soweit es um das Verständnis des menschlichen Denkens und
Verhaltens geht, ist dem nichts zu entgegnen. Soweit es jedoch um die
Willensfreiheit und den Wortlaut von Gedanken geht, wird's
problematisch. |
Ich kann verstehen, dass die Hirnforscher die Prozesse des Denkens und der Verhaltenssteuerung verstehen wollen. Wenn sie soweit sind, möchte auch ich verstehen, was sie verstanden haben. Den Durchbruch zum Verständnis sehe ich hingegen noch nicht. Noch immer werden eher Säue durchs Dorf gejagt, die die Betroffenen verschrecken, aber keine rechte Erkenntnis verbreiten. Besonders aktive Hirnregionen sind zwar interessant, aber die Prozesse des Denkens und der Verhaltenssteuerung scheinen mir noch immer weitgehend unbekannt zu sein. Die Methoden zur Erkennung innerer Bewegtheit sind sicherlich feiner geworden, während ich mich bei meiner Wahrnehmung auf rote Ohren, nervöses Verhalten, fahrige Bewegungen und sprachliche Auffälligkeiten beschränken muss. Soziologische Allgemeinaussagen und psychologische Bestandsaufnahmen ersetzt die gerätelastige Hirnforschung noch nicht. |
||
Anmerkungen | ||||
|
|
|||
Cyberfahnder | ||||
© Dieter Kochheim, 11.03.2018 |