Web Cyberfahnder
über Suchmaschinen und -strategien
  Cybercrime    Ermittlungen    TK & Internet    Literatur    intern    Impressum 
März 2010
09.03.2010 IKT-Strafverfolgung
     
zurück zum Verweis zur nächsten Überschrift Straftaten mit der Informations- und Kommunikationstechnik
    Brauchen wir Spezialisten für die Strafverfolgung im Bereich der IKT?
 
 
Irgendwann in der Zeit um 1905 soll in der New York Times eine Kleinanzeige mit dem sinngemäßen Inhalt gestanden haben:
Wie werden Sie reich? Überweisen Sie 5 $ an dieses Konto ... und Sie werden es erfahren.
Alle Einsender sollen eine Antwort bekommen haben: Machen Sie es wie ich!
 
Das markiert den Beginn des Annoncenbetruges, der sich an die breite Öffentlichkeit wendet. Ganz streng betrachtet handelte es sich dabei noch nicht einmal um Betrug. Der Inserent war leistungsbereit und hat sein Wissen an alle Zahler gegeben. Gleichzeitig hat er bewiesen, dass sein Tipp funktioniert. Chapeau!
 

Ja, ist die klare Antwort auf die Frage, die falsch gestellt ist. Angesichts der fortschreitenden (Über-) Belastung der Strafverfolger wird jeder von ihnen die Einführung von IKT-Spezialisten befürworten, weil er sich davon verspricht, sich nicht selber damit belasten zu müssen und unangenehme Verfahren abgeben zu können.

Mit mehr Differenzierung ist danach zu fragen, ob wir "Nur-Spezialisten" für IKT-Verfahren brauchen. Die Antwort darauf ist ein klares Jein.

Als IKT-Straftaten bezeichne ich solche, die entweder die Informations- und Kommunikationstechnik zum Gegenstand haben, das sind die IT-Straftaten im engeren Sinne wie das Hacking, das Abfangen und Ausspähen von Daten und die Computersabotage, oder die im weiteren Sinne, die die IKT als Mittel für bekannte Kriminalitätsformen benutzen.

IKT im weitesten Sinne ist der sprichwörtliche "eBay-Betrug", bei dem entweder der Anbieter von Waren oder Leistungen über deren Qualität lügt oder der Bieter über seine Zahlungsbereitschaft. Geschicktere Erscheinungsformen verwenden verdeckte Zahlungswege oder nutzen den Identitätsdiebstahl, womit wir näher an der richtigen IKT-Kriminalität sind.

Neue Kriminalitätsfelder, das habe ich im Zusammenhang mit dem Skimming erlebt, verlangen nach einer intensiven Einarbeitung. In Bezug auf die IKT bedeutet das, sich in die technischen Hintergründe und die rechtlichen Feinheiten einarbeiten zu müssen. Überall ist Neuland, das aufwändig bearbeitet werden muss. Das geht nicht einfach 'mal so nebenbei.
 

Auf die IKT spezialisierte Polizisten und Staatsanwälte müssen damit rechnen, mit den unangenehmen Verfahren ihrer Kollegen vollgeschmissen zu werden. Sie werden großzügig mit Abwehrkämpfen befasst sein. Zudem werden die meisten dieser Verfahren "Punktesachen" sein, also Vorgänge mit vielen Einzelfällen und vergleichsweise kleinen Schäden im Einzelfall. Sie haben Brisanz wegen ihrer Häufung und sind extrem arbeitsaufwändig, weil jeder Furz in seinen groben Zügen aufgeklärt, dargestellt und schließlich in der gerichtlichen Hauptverhandlung nachgewiesen werden muss.

Die Polizei wünscht sich für jede Erscheinungsform der Kriminalität einen versierten, engagierten und wohlwollenden Ansprechpartner bei der Staatsanwaltschaft. Dafür habe ich Verständnis.

Größere Staatsanwaltschaften verfügen über ausgewiesene Fachleute für Wirtschafts-, Betäubungsmittel-, Umwelt- und diverse andere Sachen. Die Kehrseite davon ist, dass mit der Qualifikation einzelner Sachbearbeiter die Verdummung der anderen einhergeht.

Gefragt ist deshalb eine Organisationsstrategie, die dort, wo es Spezialisten bedarf, diese bereitstellt und fördert, und andererseits ein breites Allgemeinwissen fördert, so dass eben nicht jedes weithergeholtes Spezialistenwissen auf wenige Schultern verteilt wird.
 

zurück zum Verweis Spezialisten für IKT
 

 

 
Wir brauchen deshalb ein gestuftes Modell.

Jeder Sachbearbeiter braucht Allgemeinwissen, das in groben Zügen Bremswege, Alkoholeinflüsse, Geldverkehr, Gewaltwirkungen und eben auch die Mechanismen der IKT umfasst. Nicht jeder kann Fachmann für alles sein, aber ein Basisverständnis ist von jedem zu erwarten. Daraus folgt zweierlei: Gesellschaftlich weit verbreitete Formen des Handelns müssen von jedem Strafverfolger erkannt und in seinen Grundzügen bewertet werden können. Das verlangt nach Grundbildung und die muss auch die Justiz durch Fortbildung zur Verfügung stellen.

Andererseits: Ausfluss dieses Allgemeinwissens sind, bildhaft gesprochen, rote Lämpchen im Hinterkopf, die den Sachbearbeiter warnen, so dass er entscheiden kann, sich weiteres Wissen anzueignen oder Spezialisten zu Rate zu ziehen.

Da müssen wir hinkommen: Wir brauchen IKT-Allgemeinwissen und IKT-Spezialisten. Die Spezialisten müssen jedoch frei vom Tagesgeschäft sein, weil sie sich ganz besonders auch um die eigene Fortbildung, die Fortbildung ihrer Kollegen und um die Fragen der strategischen Kriminalitätsbekämpfung kümmern müssen. Das können sie nur, wenn sie auch praktische Erfahrungen sammeln. Darin dürfen sie aber nicht ertrinken.
 

 
Wir brauchen tatsächlich IKT-Spezialisten, die bislang in der Strafverfolgung nicht vorgesehen sind.

Das hat wieder 'mal zwei Auswirkungen.

Solche Spezialisten gibt es bereits aus eigenem Antrieb; nennen wir sie Hobbyoten. Sie sind selten, aber wertvoll. Daneben gibt es sicherlich latent Interessierte, die angeschoben und gefördert werden müssen. Wenn sie jedoch strukturelle Aufgaben wahrnehmen sollen, dann reicht es nicht, Aufgaben zu verschieben und Stellenanteile umzuschichten, sondern dann müssen mit politischem Willen Ressourcen für Personal und die sachliche Ausstattung bereit gestellt werden, damit IKT-Verantwortliche wirklich arbeiten können.

Die zweite Auswirkung ist gleichermaßen banal: Wenn das Allgemeinwissen gefördert werden soll, dann müssen die Leute auch die Gelegenheit haben, es sich anzueignen und zu erproben. Das fordert weitere personelle und sachliche Ressourcen, weil dann noch weniger Zeit für die Sowieso-Aufgabenerledigung zur Verfügung steht.

Die Diskussion um die Spezialisierung im Zusammenhang mit der IKT führt zur Gretchenfrage in der Ausprägung, was Staat und Gesellschaft wollen und was sie bereit sind, dafür zu leisten. Eine IKT-Spezialisierung zum Nulltarif wird es jedenfalls nicht geben.
 

zurück zum Verweis Cyberfahnder
© Dieter Kochheim, 11.03.2018