Web Cyberfahnder
über Suchmaschinen und -strategien
  Cybercrime    Ermittlungen    TK & Internet    Literatur    intern    Impressum 
Juli 2010
04.07.2010 10-07-08 Strafverfolgung
     
zurück zum Verweis zur nächsten Überschrift Lagebild Organisierte Kriminalität 2009

 

 
Am 01.07.2010 wurde vom BMI und vom BKA das Bundeslagebild Organisierte Kriminalität 2009 vorgestellt (1). Es enthält wenige Überraschungen: Leichte Steigerung der Gesamtzahl von OK-Verfahren, Betäubungsmitteldelikte bilden den größten Anteil und die Rockerkriminalität bleibt auf hohem Stand. Der deutliche Anstieg der Schadenssumme ist auf ein einziges Ermittlungsverfahren zurückzuführen, in dem ein Schaden in Höhe von über 675 Millionen Euro im Zusammenhang mit Anlagedelikten durch eine kanadisch dominierte OK-Gruppierung festgestellt wurde.

Das Lagebild hält sich streng an die Vorgaben der Polizeilichen Kriminalstatistik - PKS - und unterscheidet deshalb zwischen Rauschgift-, Eigentums- und Zollvergehen. Dadurch entsteht leicht der Eindruck, die betreffenden Tätergruppen würden sich spezialisieren und sich auf ein Deliktsfeld beschränken. Neuere Erscheinungsformen mischen aber alle möglichen Straftaten, wenn sie Profit versprechen: Falschgeld, geschmuggelte Zigaretten, gestohlene Autos - vertickert wird, was sich zu Geld machen lässt.

Die Chefs der beiden Behörden lassen es sich nicht nehmen, die von ihnen bekannten Warnungen zu wiederholen. Ziercke (BKA) fordert die Ausgestaltung der Quellen-TKÜ und die Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung und Dr. de Maizière die Optimierung der grenzüberschreitenden OK-Bekämpfung.
 

 
 Das BKA und die Landeskriminalämter betreiben Kriminalitätsbekämpfung vor allem unter strategischen Gesichts- und Schwerpunkten. Bestimmte Ausprägungen der Kriminalität werden dadurch kaum oder jedenfalls nicht als Formen der Organisierten Kriminalität wahrgenommen. Deshalb wird das Skimming als ein Teil der Zahlungskartenkriminalität behandelt. Es ist mit lächerlichen zwei Verfahren in der Statistik vertreten. Cybercrime ist - statistisch gesehen - kein Deliktsfeld der Organisierten Kriminalität.

Was man nicht sieht, kann man auch nicht verfolgen.

 Die politischen Forderungen des Bundesinnenministers und des BKA-Präsidenten wirken gebetsmühlig und blass. Ihre Forderungen nach Quellen-TKÜ, Vorratsdaten und internationaler Zusammenarbeit sind sicher zutreffend und besonders im OK-Bereich unverzichtbar.

Die Veröffentlichungen lassen aber nicht die Bedeutung erkennen, die bestimmte Werkzeuge der Strafverfolgung haben, wozu sie nutzen und wo ihre Grenzen sind. Das zeigt besonders die Überwachung der Telekommunikation, die bei konspirativem Kommunikationsverhalten kaum zur Ausklärung von bereits begangenen Straftaten taugt, sondern überwiegend dazu, die Tätergruppen, ihre Strukturen und ihre Zusammenarbeit zu erkennen sowie zur Ergreifung von Tätern. Das Themen Sprachkompetenz und Fortbildung in den Verfolgungsbehörden werden überhaupt nicht angesprochen, wohl auch deshalb, weil solche Maßnahmen richtig Geld kosten können.
 

zurück zum Verweis Anmerkungen
 


(1) BMI, Bundeslagebild Organisierte Kriminalität vorgestellt, 01.07.2010;
BKA, Organisierte Kriminalität.
Bundeslagebild 2009 - Pressefreie Kurzfassung
, 01.07.2010
 

 

zurück zum Verweis Cyberfahnder
© Dieter Kochheim, 11.03.2018