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September 2010 |
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Updates | ||||
Kriegsrecht im Internet | Spielregeln für den Cyberwar (6) |
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Das IGF hat sich Anerkennung damit verschafft, dass in ihm anerkannte Fachleute und Entscheidungsträger zu Wort kommen. Dadurch ist es zu einem wichtigen Sprachrohr für die Offenheit (Meinungsfreiheit, freier Zugang zu Informationen), Sicherheit (Spam, Cybercrime), Verschiedenheit (Sprachenvielfalt, lokale Besonderheiten) und Zugänglichkeit (Netzneutralität, Standards, Zugangskosten) des Internets geworden. Die diesjährige Veranstaltung steht unter der Überschrift "Die Zukunft gemeinsam gestalten" (3) und der Veranstaltungsplan ist mehrgleisig und straff (4) und deckt alle üblichen Themenfelder ab, ohne besondere Schwerpunkte zu zeigen. Üblicherweise am Vortag, also gestern, traf sich das Global Internet Governance Academic Network - GigaNet (5) am selben Veranstaltungsort, das jedenfalls mit einem Thema Aufmerksamkeit verdient:
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Das Kriegsvölkerrecht unterscheidet zwischen dem "Recht zum Krieg", also dem Anlass für eine gewalttätige Auseinandersetzung, und dem "Recht im Krieg", also zum Beispiel beim Umgang mit der Zivilbevölkerung und Gefangenen. Seine Parteien sind die Staaten und die Staatengemeinschaft, also die Vereinten Nationen. Die überbrachten Kriegsregeln passen jedoch nicht zum Cyberwar, wie ich ihn erwarte (9). Seine Mitspieler sind nicht allein rivalisierende Staaten, sondern auch Wirtschaftsunternehmen, politische Aktivisten, Terroristen und schlichte Verbrecher. Kulesza stellt die richtige Frage nach der staatlichen Verantwortung für die kriegerischen Handlungen, die vom eigenen Staatsgebiet ausgehen. Die streitenden Parteien im Cyberwar werden sich kaum um Auflagen und
Spielregeln zum Anlass und zu den Auswirkungen der Auseinandersetzung
kümmern. Die Konsequenz daraus ist, dass das Völkerrecht auch staatliche
Verantwortung fordert, die auch darin besteht, Cyberkrieger zu bekämpfen
und die Staatengemeinschaft vor ihnen zu schützen. |
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staatliche Verantwortung | |||
Wenn aber eine völkerrechtliche Verpflichtung zur Bekämpfung des Cyberwar besteht, sind die Staaten in der Pflicht, auch nicht-staatliche Kriegs(be)treiber zu bekämpfen, wozu sie auch die Hilfe anderer Staaten rufen können. Der in Vilnius gemachte Vorstoß ist beachtlich und führt in die richtige Richtung. Ich glaube nur, dass das Bewusstsein für die Gefahren des Cyberwar noch nicht bei den Verantwortlichen in Wirtschaft und Politik und schon gar nicht in der breiten Öffentlichkeit angekommen ist. Hierzulande verfolgt man eher noch die Politik eines einheitlichen
Netzes ohne konkurrierende Netzsysteme
(10),
was den Ideen vom Internet-Reset
(11)
eher Vorschub leistet und dem Schutz Kritischer Infrastrukturen eher
abträglich ist
(12). |
Dagegen meldete sich sofort heftige Kritik rechtlicher Art bis hin zu der Befürchtung, die neuen Pflichten würden bevorzugt neue Überwachungsmechanismen nach sich ziehen.
17.09.2010:
Gabi Dreo Rodosek, Professorin für Kommunikationssysteme und
Internet-Dienste an der Universität der Bundeswehr München:
Wenn kritische Infrastruktur angegriffen wird, müssen militärische
Ressourcen zum Schutz der zivilen Infrastruktur genutzt werden
(14). |
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Anmerkungen | |||
(3) The Internet Governance Forum (4) IGF 2010 meeting in Vilnius Schedule (5) Global Internet Governance Academic Network (GigaNet) (6) Monika Ermert, Spielregeln für den Cyberwar, Heise online 13.09.2010 (7) ebenda (6)
(8)
Joanna Kulesza, State responsibility for acts of
cyber-terrorism, University of Lodz 22.08.2010 |
(10) Glasfasern für den Endkunden, 12.09.2010 (11) Internet-Reset, 01.08.2010 (12) Netzkonsens, 22.08.2010 (13) Monika Ermert, Kritik an Vorschlägen des Europarats zum IT-Infrastrukturschutz, 15.09.2010
(14)
Abwehr von Cyberattacken wird immer schwerer, tecchannel 17.09.2010 |
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Cyberfahnder | |||
© Dieter Kochheim, 11.03.2018 |