Cybercrime | Ermittlungen | TK & Internet | Literatur | intern | Impressum |
August 2010 |
|
|
|||||||
Kampf ums Internet |
Kampf um Rechte, Geld und Freizügigkeit im Internet Lobbyblower (1), Verwertungsrechte, Textschnipsel, Zitate Urheberrechte versus Informationsrecht |
|||
Heimlichkeiten |
Das Internet ist zu einem Bestandteil des öffentlichen Lebens geworden. Seine Attraktivität zeigt sich besonders darin, dass es Informationsquellen birgt, die so einfach, schnell und grenzüberschreitend bislang nicht erreichbar waren. Die heutige Bedeutung des Netzes hängt zunächst von der technischen Infrastruktur ab, die das Netz und seine Verfügbarkeit überhaupt erst ermöglicht. Ohne die Menschen und Einrichtungen, die sich in ihm äußern und es zur Verbreitung von Informationen nutzen, bliebe die Infrastruktur aber öde und leer. Das Internet lebt durch die Anbieter von Informationen. Sie bewegen sich in keinem rechtsfreien Raum und je weiter die kommerzielle Nutzung des Netzes voranschreitet, desto härter werden auch die Auseinandersetzungen um Freiräume, Interessenausgleiche und Beschränkungen. Die Forderungen der Zeitschriftenverlage ( Freiheit für Snippets) zeigen die eine Seite des Konflikts zwischen Marktchancen einerseits und Informationsfreiheit andererseits. Sie fordern eigene Leistungsschutzrechte, um von Google und Co. Geld dafür zu bekommen, dass sie ihre Veröffentlichungen im Wortlaut publik machen. Sie denken genauso kurz wie der Kläger, der erfolglos gegen Vorschaubilder geklagt hat ( Zitat und Vorschaubild).
Das ist der gelebte Widerspruch: Ohne Suchmaschinen und ohne Links
blieben die meisten Informationsquellen unerkannt. Darauf wollen die
Eiferer auch nicht verzichten, schließlich wollen sie sich nur neue und
exklusive Erwerbsquellen erschließen.
Das erinnert an
Trittbrettfahrerei und ist widersprüchliches Verhalten, das der BGH
zu recht auflaufen ließ (
wasch mich ...). |
Freiheit für Snippets Qualitätsjournalismus Zitat und Vorschaubild wasch mich, aber mach mich nicht nass Trittbrettfahrer alles ist frei? Heimlichkeiten sichere Häfen Netzpolitik Lobbyblower abblitzen lassen Die extreme Gegenposition praktiziert Wikileaks ( Heimlichkeiten) und veröffentlicht zeitgeschichtlich bedeutende Dokumente, die deren Urheber nicht veröffentlicht sehen möchten. In diesem Umfeld beginnt erneut eine breitere Diskussion um die Netzpolitik, die auch dringend nötig ist, um das Internet als eine Umgebung für verschiedene Prozesse zu begreifen, die verschiedene Umgebungsvariablen möglich machen. Das Internet als solches gibt es nicht mehr. Es ist zum Universalnetz geworden, das verschiedenen Formen der Privatheit Rechnung tragen muss und dazu verschiedene Regelwerke benötigt. In ihm tummeln sich eben nicht nur Gutmenschen und Schlechtmenschen, sondern alle.
Der erste
Schritt zur Lösung wäre tatsächlich ein allgemeingültiges Manifest zur
Netzpolitik, das das Gemeininteresse in den Vordergrund stellt und
partikularen Interessen eine Absage erteilt. Das gilt besonders für die,
die die Entwicklungen verschlafen haben und jetzt den Lauten machen. |
|
Freiheit für Snippets | Qualitätsjournalismus | ||
© ® ™ |
Damit setzt sich Jörg Heidrich in der auseinander (3) und lässt die Vertreter des Für und Widers zu Wort kommen (4). Die Verlage beklagen Umsatzrückgänge bei den Printausgaben und zu geringe Werbeeinnahmen aus dem Onlinegeschäft. Ein Verlagssterben sei zwar noch nicht eingetreten, aber ebenso vorhersehbar wie Einbußen beim Qualitätsjournalismus. Die Wiedergaben von Überschriften und Textauszügen werden "Snippets" genannt. Sie unterscheiden sich von Zitaten dadurch, dass sie ungezielt und ohne journalistische Bearbeitung erfolgen. Dabei darf man die technischen Finessen nicht unterschätzen, die die Suchmaschinenbetreiber einsetzen, um Suchergebnisse zu optimieren und unter Relevanzgesichtspunkten hervorzuheben. Ihnen kommt dabei das journalistische Handwerkszeug entgegen, wonach in aller Regel die Kernaussagen eines Textes in der Überschrift und in der ersten Textpassage zum Tragen kommen.
Snippets
sind nach geltendem Recht in aller Regel frei von vergütungspflichtigen
Verwertungsrechten, weil das Urheberrecht
nur Werke mit einer gewissen „Schöpfungshöhe“ <schützt>,
unter die kurze Texte nur ausnahmsweise eingeordnet werden können. Das
Urheberrecht schützt zunächst die geistige Leistung des Schaffenden. Die
Verwertungsrechte der Verlage sind daraus abgeleitet und im Ergebnis
gewerbliche Schutzrechte, die nur mittelbar den Schaffenden zugute
kommen. |
Streckenweise ist der anspruchsvolle Journalismus dank eigener Anstrengungen der Online-Journale auf der Strecke geblieben, wie der instinktorientierte Balz-Journalismus zeigt (6). Damit stellt sich die Frage nach der Qualität von Informationen und dem Wandel, den das Internet bewirkt hat. Das klassische Wissen ist ganz überwiegend durch die Wikipedia und andere Quellen frei zugänglich. Dasselbe gilt etwa für die Gesetzestexte und die Rechtsprechung (7), für Wörterbücher und Übersetzungshilfen. In diesen Bereichen des kognitiven Wissens ist der Markt für Printwerke sicherlich geschmolzen. Das hat eine positive, demokratische Kehrseite: Wissen ist frei zugänglich und verfügbar geworden. Die intellektuelle Leistung ist dann konkurrenzfähig und hat die Chance, sich zu verkaufen, wenn sie Exklusivwissen anbietet, das auf Recherche und Bewertung beruht, oder Wissen kombiniert und bearbeitet, also es auf Zusammenhänge und vergleichbare Erscheinungen anwendet (Transfer).
Der
Kritiker Kreutzer befürchtet von dem Vorstoß der Verlage eine
Einschränkung der Kommunikationsfreiheit, weil sie auch banale
Wortreihen monopolisieren wollen. Das geltende Recht sieht er nicht
als Schutzlücke, sondern als bewusste Entscheidung des Gesetzgebers
zugunsten der Meinungsfreiheit an, deren Grundlage der Zugang zu
Informationen ist. |
|
Zitat und Vorschaubild | wasch mich, aber mach mich nicht nass | ||
|
Das Zitatrecht hat der BGH jüngst bestätigt und klargestellt, dass das Zitat nur als Belegstelle und als Erörterungsgrundlage zulässig ist. Das Zugänglichmachen der Quelle allein ist kein zulässiges Motiv für den Erlaubnistatbestand (8). Diese Frage ist von besonderer Bedeutung wegen der Vorschaubilder, die zum Beispiel bei der Bildersuche anzeigt werden. Dabei wird nicht nur der Link zur Quelle präsentiert, sondern auch eine verkleinerte Version des Bildes, die z.B. von Google selber hergestellt und gespeichert wird. Das ist, so der BGH, eine eigene Nutzungshandlung ( § 19a UrhG), keine freie Bearbeitung im Sinne von § 3 UrhG und auch kein Zitat. Denn das Vorschaubild dient dazu, das Werk um seiner selbst willen als Vorschaubild der Allgemeinheit zur Kenntnis zu bringen. Vorschaubilder werden in einem automatisierten Verfahren in die Trefferliste eingefügt, ohne dass dieser Vorgang als solcher der geistigen Auseinandersetzung mit dem übernommenen Werk dienen soll (9). Der BGH sieht aber eine
schlichte Einwilligung in die
Urheberrechtsverletzung darin, dass der Urheberrechtsinhaber seine
Werke im Internet veröffentlicht,
ohne von technischen Möglichkeiten Gebrauch zu machen, um die
Abbildungen ihrer Werke von der Suche und der Anzeige durch
Bildersuchmaschinen in Form von Vorschaubildern auszunehmen
(10). |
Der Befehl "noindex" im Header einer Datei soll Suchmaschinen davon abhalten, diese Datei zu indizieren. Die meisten halten sich auch daran. Die blöde Folge ist nur, dass dann die Seite als Ganze nicht indiziert und von der Suchmaschine nicht ausgewiesen wird. Aber das wollen ja gerade die meisten gewerblichen Anbieter erreichen und setzen alles daran, ihre Seiten dafür zu optimieren. Der Befehl "nofollow" im Header einer Datei soll Suchmaschinen daran hindern, zu verlinkten Seiten und Objekten zu wechseln. Die blöde Folge ist nur, dass dann die Suchmaschine das zum Kauf angebotene Werk gar nicht als Grafik erkennt und es in der Bildersuche nicht erscheint. Man kann seine Werke auch in geschützten Benutzergruppen ablegen, deren Zugang nach einer Autorisierung verlangt. Das blöde ist nur ... wie gehabt, man bleibt damit potenziellen Käufern gegenüber unsichtbar. Man kann - jedenfalls dynamisch generierte - Webseiten vor dem Zugriff von Crawlern aktiv schützen und sogar steuern, wer zum Seitenaufruf berechtigt ist und was er tatsächlich zu sehen bekommt. Das ist nicht nur aufwändig, sondern auch blöd ...
Der BGH
wendet sich gegen widersprüchliches Verhalten, das einerseits das
Internet und seine Dienste verkaufsfördernd nutzen will und andererseits
die Mimose herauskehrt, wenn dabei eigene Befindlichkeiten betroffen
werden. Das kann man auch böse ausdrücken: Der Anbieter will einerseits
kostenlose Popularität bekommen und andererseits jeden Furz zu Geld
machen. Rücksichtsnahme, Interessenausgleich und Fairness schwinden
dabei zu unbekannten Begriffen. |
|
Trittbrettfahrer | alles ist frei? | ||
Die Suchmaschinenbetreiber, die krakengleich das Internet nach
Informationen abgrasen, sammeln, speichern, auswerten und wieder
präsentieren? Die privaten, in aller Regel altruistischen Anbieter von Inhalten,
Wörtern und Bildern? Die im Internet aktiven Verlage? Die verschlafenen Verlage? |
Meinungsfreiheit und Streit müssen in einer demokratischen Umgebung möglich und straflos sein! Dazu gehört auch die Auseinandersetzung mit fremden Inhalten und Äußerungen. Damit ist die Forderung nach einer gewissen Gelassenheit verbunden, wenn eine Äußerung die gebotene Toleranz überschreitet oder eine Aktion lästig wird. Ich halte mich dabei an die alte Dame Rosa Luxemburg: Die Freiheit ist immer die Freiheit des Andersdenkenden. Wegen der Schutzrechte gilt dasselbe. Eine Marke lebt davon, dass sie in vieler Munde ist. Wer als Autor totgeschwiegen wird, ist als Autor tot. Wer aus der öffentlichen Aufmerksamkeit seinen Profit oder seinen Selbstwert zieht, darf sich nicht entrüsten, wenn ihm aus dieser Öffentlichkeit heraus der Spiegel vorgehalten wird und nicht alles so glänzt, wie es der Protagonist gerne hätte. Die Grenzen sind auch klar: Man darf sich nicht mit fremden Federn schmücken. Das gilt gleichermaßen für Wörter, Bilder und transferierte Zusammenhänge. Meine Konsequenz daraus ist: Lauterkeit. Wo ich Bezug auf fremde Inhalte nehme, muss ich zitieren - und dazu
reicht ein einfacher Link auf die Quelle im Internet. Der BGH lehrt uns,
dass jeder, der sich im Internet öffentlich tummelt, sein
grundsätzliches Einverständnis dazu gibt, zitiert zu werden. Das
Zitatrecht ist jedenfalls dann überschritten, wenn fremde Texte als
Ganzes und ohne Zusammenhang und ohne intellektuelle
Auseinandersetzung veröffentlicht werden. Das ist Schmarotzerei und der
Piraterie in Bezug auf hochwertige Software und Vorpremierenfilmen
jedenfalls ähnlich. |
||
Heimlichkeiten | sichere Häfen | ||
|
Zwei Monate später veröffentlichte das Pentagon einen Untersuchungsbericht, der vor allem Schwärzungen enthielt. Das peinliche PDF-Dokument ist noch heute im Archiv der italienischen Tageszeitung Corriere della sera verfügbar (16). Peinlich ist das Dokument deshalb, weil die Schwärzungen nur oberflächlich sind. Im eingebetteten Rohtext sind alle Namen und geheimhaltungswürdigen Fakten erhalten (17). Wenn man den Text markiert und in einen Editor kopiert, wird alles lesbar ( Großansicht). Wikileaks hingegen überlässt die Veröffentlichung von Peinlichkeiten nicht dem Zufall oder der Dummheit der Urheber. Der Plattform geht es nicht um die Themen der Regenbogenpresse, sondern um solche Dokumente, die von zeitgeschichtlicher Bedeutung sind. Zuletzt machte sie mit der Veröffentlichung von fast 92.000 meist geheimen Dokumente des US-Militärs über die Situation in Afghanistan Furore (18).
Knapp 100 Beiträge in Wikileaks beschäftigen sich mit deutschen
Themen. Dort sind keine Journalisten tätig, sondern die "Gemeinde" kann
alle Dokumente einspeisen, ohne Strafverfolgung oder andere Sanktionen
befürchten zu müssen. Möglich machen das
Anonymisierer und ein sicherer Serverstandort in Schweden
(19). |
Wikileaks ist ein Whistleblower (22), der bei unredlichem Verhalten laut gibt. Seine Veröffentlichungspraxis ist gefährlich für seine Betreiber. Auch der deutsche Gesetzgeber spricht insoweit nicht etwa von Investigativem Journalismus (23), sondern von Landesverrat. Wikileaks zeigt, dass bestimmte brisante Informationen nur dann im Internet veröffentlicht werden können, wenn gleichzeitig die Technik und die Mitarbeiter vor obrigkeitlichen Zugriffen abgeschottet werden. Darin - und nur darin - ist Wikileaks den sicheren Häfen der Schurkenprovider vergleichbar (24).
Wikileaks
ist ein politisches Projekt, das sich der Aufklärung verpflichtet sieht.
Es verdient Respekt, auch wenn der schale Geschmack bleibt, dass nicht
alle Veröffentlichungen allein deshalb berechtigt und gut sind, weil sie
erfolgen. Andererseits bildet Wikileaks eine Gegenöffentlichkeit, die
sich gegen Geheimnistuerei und Verschleierungen gegenüber der
Öffentlichkeit wendet und das vor Allem in totalitären Regimen. Die
Region China ist immerhin mit 215 Seiten vertreten. |
|
Netzpolitik | Lobbyblower abblitzen lassen | ||
Der Aufforderung de Maizières zur Diskussion der Thesen sind bahnbrechende 220 Leute gefolgt (27) und sie wenden sich mehrheitlich gegen mehr rechtliche Bindungen, für Anonymität und eine benutzerfreundliche Technik (28). Blamabel! Die Beispiele zeigen, dass der Kampf ums Internet im vollen Gange ist. In ihm stoßen wirtschaftliche Interessen, Profiteure, Freiheitskämpfer und bemühte Regulatoren aufeinander mit Wertvorstellungen, die nur wenige Gemeinsamkeiten und viele Antagonismen, also unauflösbare Widersprüche haben. Bemerkenswert ist, dass dabei vermehrt auch Stimmen laut werden, die die bürgerlichen Freiheiten ermahnen. Auch dahinter steckt gelegentlich das Motiv, das Internet als sanktionslosen Freiraum zu erhalten. Das ist es schon längst nicht mehr, wie die technisch aufgerüsteten Abmahner zeigen. In ihre Fänge geraten aber nur die Unbedarften und die, die keine Vorkehrungen vor ihrer Enttarnung treffen.
Wikileaks
und die Cybercrime - so verschieden sie auch aufgestellt sind - zeigen
eine gefährliche Tendenz zur Teilung des Internets in eine saubere
Oberstadt, in der Regeln gelten und durchgesetzt werden, und eine
abgeschottete Unterstadt, die frei, tendenziell anarchisch und ein
Bisschen schmuddelig ist. |
Manche Widersprüche könnten sich bei einer differenzierten Betrachtung vermeiden und auflösen lassen, wenn das Internet endlich nicht als einheitliches Ganzes begriffen wird, sondern als Umgebung für verschiedene Aktivitäten, für die auch verschiedene Regeln gelten können. Das kommerzielle Netz braucht tatsächlich gesicherte Umgebungsvariablen. Es kann im Zusammenhang mit Alltagsgeschäften mit der Anonymität leben, wenn die Tauschprozesse abgesichert sind. Wenn ich im Supermarkt einkaufe, dann muss ich nicht auch gleich meinen Ausweis zücken und meinen Datenschatten zur freien Verfügung stellen. Erst bei wirklich werthaltigen Geschäften oder Informationstauschen müssen die Partner die Identität und Berechtigung des jeweils anderen kennen und prüfen. Anders sieht es hingegen aus, wenn es um die Meinungsfreiheit und den Streit um inhaltliche Fragen geht. Weder Staat noch Wirtschaft haben insoweit ein berechtigtes Interesse daran, dass sich alle Beteiligten mit Namenskärtchen und persönlichem Profil vorstellen. Spätestens dann, wenn es um politische Mehrheiten und Überzeugungsbildung geht, müssen sich die Beteiligten sowieso offenbaren. Grundsätzlich will niemand, dass das Internet zu Straftaten und zum
Schaden anderer missbraucht wird. An dieser Stelle ist tatsächlich die
Politik gefragt, die auch Überzeugungsbildung betreiben muss. Das
verlangt in erster Linie nach politischem Selbstbewusstsein und einer
klaren Vorstellung davon, welche und wessen Interessen vor- und
nachrangig sind. Das hilft auch gegen Lobbyblower und ist längst
überfällig. |
||
Anmerkungen | |||
(2)
Siegfried Weischenberg, Qualitätsjournalismus ist ein
Kulturgut,
DieGesellschafter.de 19.05.2009 (3) Joerg Heidrich, Kulturkampf. Streit um das Leistungsschutzrecht für Presseverlage, c't 17/2010
(4)
ebenda: (6) anspruchslose Entlohnung, 21.03.2009 (7) die wichtigsten Adressen im Internet, 31.07.2010 (8) BGH, Urteil vom 29.04.2010 - I ZR 69/08, Rn 26. (9) (8), Rn. 27. (10) (8), Rn. 36. (11) Spionage-Krabbeler, 20.10.2009 (12) Nicht alles, was Google macht, ist deshalb schon gut und richtig. Nicht richtig finde ich die ungefragte Indixierung ganzer Bücher und ihre Veröffentlichung als Faksimile. Das ist jedoch eine andere Geschichte.
(13)
Ein plastisches Abrechnungsbeispiel wird bei
wikileaks präsentiert:
DRS Praesentation zur Gewinnverbesserung durch
Abmahnungverfahren, 02 February 2009. |
(15) Giuliana Sgrena. Entführung ... (17) Pentagon blamiert sich mit geschwärztem PDF-Dokument, Heise online 02.05.2005
(18)
Florian Rötzer, NFI. 56 Killed None(None) Insurgent,
Telepolis 26.07.2010; (19) Künftig könnte Wikileaks auf Island angesiedelt sein: Isländisches Parlament macht sich für Medien- und Datenfreihafen stark, Heise online 17.06.2010. (20) Pentagon verbietet US-Soldaten den Zugriff auf die von Wikileaks veröffentlichten Dokumente, Telepolis 07.08.2010 (21) Kanonenbootpolitik. Japan 1853 (23) Investigativer Journalismus (24) Rogue Provider, 13.07.2008 (25) Thomas de Maizière, 14 Thesen zu den Grundlagen einer gemeinsamen Netzpolitik der Zukunft, BMI 22.06.2010 (26) CCC, Forderungen für ein lebenswertes Netz, CCC 19.07.2010 (27) Auswertung der E-Konsultation zu de Maizières netzpolitischen Thesen veröffentlicht, Heise online 05.08.2010 (28) BMI, Dialog beendet - die Bewertungen zu den Thesen!
(29)
Das gilt auch für die Forderungen des DBK zur Bekämpfung der Cybercrime:
Internet-Reset. |
||
Cyberfahnder | |||
© Dieter Kochheim, 11.03.2018 |