Web Cyberfahnder
über Suchmaschinen und -strategien
  Cybercrime    Ermittlungen    TK & Internet    Literatur    intern    Impressum 
Medien, Gewalt, Jugendschutz  
zurück zum Verweis zur nächsten Überschrift Medien, Gewalt, Jugendschutz
 

 
25.03.2008 Altersfreigabe
21.02.2008 subtile Verführung
15.02.2008 Medienkonsum macht dumm
  Änderungen des JugSchG vom BR verabschiedet
19.01.2008 Gewaltfilme per Handy
19.12.2007 Änderungen des Jugendschutzgesetzes
03.12.2007 Förderung der Gewalt durch Medien
20.10.2007 Altersverifizierung
15.10.2007 kein verschärfter Jugendschutz
27.09.2007 Bullying, Slapping, Snuffing
25.08.2007 Killerspiele machen keine Killer
01.08.2007 35 Jahre Ballerspiele

 
03.12.2007: Ein wiederkehrendes Thema im Cyberfahnder befasst sich mit der Gewalt und dem fördernden Einfluss von Spielen und Medien. Die bisherigen Meldungen werden hier zusammen gefasst und fortgeführt.
 

zurück zum Verweis zur nächsten Überschrift nach oben Altersfreigabe
 

 
15.02.2008: Das Verfahren der Altersfreigabe nach Maßgabe des 2003 geänderten Jugendschutzgesetzes bei dem Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle e.V. - USK -  beschreibt Armin Anstett:

Armin Anstett, "freigegeben ab...", Telepolis 25.03.2008
Wie verläuft die Vergabe von Alterskennzeichen bei der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle e.V. (USK) in Berlin
 

zurück zum Verweis zur nächsten Überschrift nach oben Medienkonsum macht dumm
 

 
15.02.2008: Nach einer Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen besteht ein Zusammenhang zwischen dem Umfang und der Dauer der Spiele- und Mediennutzung bei Kindern einerseits und ihren Schul(miss)erfolgen andererseits. Je weniger sie daddeln, desto besser seien ihre Pisa-Erfolge (1).

Danach würden alle vier PISA-Verlierergruppen – Jungen, Migranten, Norddeutsche, Ärmere – schon als Viertklässler über eine erheblich größere Ausstattung mit Fernsehern, Spielkonsolen und Computern verfügen als ihre jeweilige Gegengruppe. ... Laut Studie besitzen Jungen zu 38 Prozent eine eigene Spielkonsole, Mädchen dagegen nur zu 16 Prozent. Beim Vergleich von Migranten mit deutschen Kindern falle der Unterschied mit 44 zu 22 Prozent ähnlich groß aus. Norddeutsche Kinder verfügten zu 42 Prozent über ein eigenes Fernsehgerät, süddeutsche nur zu 27 Prozent.
 

 
Sind das statistische Spielereien oder ernsthafte wissenschaftliche Aussagen?

(1) Studie: Übermäßiger Medienkonsum korreliert mit schlechten PISA-Ergebnissen, Heise online 15.02.2008

Christian Pfeiffer, Thomas Mößle, Matthias Kleimann, Florian Rehbein, Die PISA-Verlierer – Opfer ihres Medienkonsums. Eine Analyse auf der Basis verschiedener empirischer Untersuchungen, KGN Februar 2008

zurück zum Verweis zur nächsten Überschrift nach oben Änderungen des JugSchG vom Bundesrat verabschiedet
 

 
15.02.2008: Der Bundesrat hat die Änderungen im Jugendschutzgesetz genehmigt, die die Bundesregierung vorgeschlagen hat (1). Er fordert jedoch eine Ausweitung, die nicht nur Computer-, sondern auch Videospiele umfasst, wobei er auf ein Gutachten zum Jugendschutzgesetz des Hans-Bredow-Instituts verweist (2).

 
(1) Bundesrat befürwortet geplantes Verbot "gewaltbeherrschter" Spiele, Heise online 15.02.2008
Kabinettsbeschluss vom 19.12.2007

(2) Hans-Bredow-Institut, Analyse des Jugendmedienschutzsystems. Jugendschutzgesetz und Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, Endbericht, Oktober 2007

Bundesrat billigt Verbot von "Killerspielen" für Jugendliche, Heise online 13.06.2008
 

zurück zum Verweis zur nächsten Überschrift nach oben
  § 12 JugSchG
Bildträger mit Filmen oder Spielen

...
(2) 1Auf die Kennzeichnungen nach Absatz 1 ist auf dem Bildträger und der Hülle mit einem deutlich sichtbaren Zeichen hinzuweisen. 2Das Zeichen ist auf der Frontseite der Hülle links unten auf einer Fläche von mindestens 1200 Quadratmillimetern und dem Bildträger auf einer Fläche von mindestens 250 Quadratmillimetern anzubringen. 3Die oberste Landesbehörde kann ...
 
(5) 1Bildträger, die Auszüge von Film- und Spielprogrammen enthalten, dürfen abweichend von den Absätzen 1 und 3 im Verbund mit periodischen Druckschriften nur vertrieben werden, wenn sie mit einem Hinweis des Anbieters versehen sind, der deutlich macht, dass eine Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle festgestellt hat, dass diese Auszüge keine Jugendbeeinträchtigungen enthalten. 2Der Hinweis ist sowohl auf der periodischen Druckschrift als auch auf dem Bildträger vor dem Vertrieb mit einem deutlich sichtbaren Zeichen anzubringen. 3§ 12 Abs. 2 Satz 1 bis 3 gilt entsprechend. 4Die Berechtigung nach Satz 1 kann die oberste Landesbehörde für einzelne Anbieter ausschließen.
 
§ 13 JugSchG
Bildschirmspielgeräte

...
(3) Auf das Anbringen der Kennzeichnungen auf Bildschirmspielgeräten findet § 12 Abs. 2 Satz 1 bis 3 entsprechende Anwendung.
 

§ 15 JugSchG
Jugendgefährdende Trägermedien

...
(2) Den Beschränkungen des Absatzes 1 unterliegen, ohne dass es einer Aufnahme in die Liste und einer Bekanntmachung bedarf, schwer jugendgefährdende Trägermedien, die
1. einen der in § 86, § 130, § 130a, § 131, § 184, § 184a oder § 184b des Strafgesetzbuches bezeichneten Inhalte haben,
2. den Krieg verherrlichen,
3. Menschen, die sterben oder schweren körperlichen oder seelischen Leiden ausgesetzt sind oder waren, in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen und ein tatsächliches Geschehen wiedergeben, ohne dass ein überwiegendes berechtigtes Interesse gerade an dieser Form der Berichterstattung vorliegt,
3a. besonders realistische, grausame und reißerische Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt beinhalten, die das Geschehen beherrschen,
4. Kinder oder Jugendliche in unnatürlicher, geschlechtsbetonter Körperhaltung darstellen oder
5. offensichtlich geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit schwer zu gefährden.
 

§ 18 JugSchG
Liste jugendgefährdender Medien

...
(1) 1Träger- und Telemedien, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu gefährden, sind von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien in eine Liste jugendgefährdender Medien aufzunehmen. 2Dazu zählen vor allem unsittliche, verrohend wirkende, zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhass anreizende Medien sowie Medien, in denen
1. Gewalthandlungen wie Mord- und Metzelszenen selbstzweckhaft und detailliert dargestellt werden oder
2. Selbstjustiz als einzig bewährtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit nahe gelegt wird. ...
 

§ 28 JugSchG
Bußgeldvorschriften

...
(2) Ordnungswidrig handelt, wer als Anbieter vorsätzlich oder fahrlässig
1. entgegen § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2, auch in Verbindung mit Abs. 5 Satz 3 oder § 13 Abs. 3, einen Hinweis nicht, nicht richtig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise gibt,
2. einer vollziehbaren Anordnung nach § 12 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1, auch in Verbindung mit Abs. 5 Satz 3 oder § 13 Abs. 3, oder nach § 14 Abs. 7 Satz 3 zuwiderhandelt, ...

§ 29a JugSchG
Weitere Übergangsregelung

Bildträger mit Kennzeichnungen nach § 12 Abs. 1, deren Zeichen den Anforderungen des § 12 Abs. 2 Satz 1, aber nicht den Anforderungen des § 12 Abs. 2 Satz 2 entsprechen, dürfen bis zum 31. August 2008 in den Verkehr gebracht werden.
 

zurück zum Verweis zur nächsten Überschrift nach oben Gewaltfilme per Handy
 

 
19.01.2008: Die Studie Jugend, Information, (Multi-)Media - JIM - kommt zu dem Ergebnis: Jeder zehnte jugendliche Handybesitzer in Deutschland hat schon einmal Pornografie oder Gewaltdarstellungen auf sein Mobiltelefon geschickt bekommen (1).

Gegen den Eingang von Nachrichten kann man sich kaum wehren. So sind es zwei andere Fragen, die mehr Erkenntniswert versprechen: Warum verschickt jemand solche Bilder und Videos? Wie sind die Bilder und Videos entstanden?

Aus dem Internet sind sozusagen "Evergreens" bekannt, die immer wieder auftauchen und deren Verbreitung zeitweisen Moden entspricht. Das dürfte bei der "Handy-Kultur" nicht anders sein.

Aus anderen Untersuchungen (2) sind Moden bekannt, auf fremde Menschen grundlos einzuschlagen oder gewalttätige Angriffe - mit verschiedenen Techniken, inzwischen aber bevorzugt per Handy - aufzuzeichnen und mit den Untaten der Kumpels zu prahlen.
 

 
Die Ursachen für die Übergriffe und die damit verbundene Lust an der Aufzeichnung und Verbreitung werden von der JIM-Studie nicht angesprochen. Sie führt nur aus: 29 Prozent der Jugendlichen und damit fast doppelt so viele wie 2006 (17 Prozent) berichteten, sie hätten schon einmal mitbekommen, wie Gewalthandlungen mit dem Handy aufgezeichnet wurden (1).

  

(1) Jeder zehnte Jugendliche bekam schon Pornos oder Gewalt aufs Handy, tecchannel 17.01.2008

Jeder zehnte Jugendliche bekam schon Pornos oder Gewalt aufs Handy, Heise online 18.01.2008

(2) Bullying, Slapping, Snuffing

zurück zum Verweis zur nächsten Überschrift nach oben Änderungen des Jugendschutzgesetz
 

 
19.12.2007: Heute hat das Bundeskabinett den Entwurf zur ersten Änderung des Jugendschutzgesetzes verabschiedet, das Spiele und Darstellungen mit besonders realistischen, grausamen und reißerischen Gewaltdarstellungen und Tötungshandlungen einem weit gehenden Verbot unterwirft. Der Einsatz kindlicher und jugendlicher "Testkäufer" ist darin nicht mehr enthalten.
 

 
Bundesregierung beschließt Verbot "gewaltbeherrschter" Spiele, Heise online 19.12.2007

Siehe auch kein verschärfter Jugendschutz.

zurück zum Verweis zur nächsten Überschrift nach oben Förderung der Gewalt durch Medien
 

 
03.12.2007: Eine Studie über die Auswertung früherer Untersuchungen des Rowell Huesmann von der University of Michigan kommt zu dem Ergebnis, dass das Erleben von Gewaltszenen im Fernsehen oder bei Videospielen ... die Aggressivität der Zuschauer erhöhe.

Den Aussagewert beurteile ich mit Zurückhaltung.

1. Die Studie stellt in den Vordergrund die Kosten für das Gesundheitswesen, die durch aggressives Verhalten entstehen. Das ist eine berechtigte Fragestellung.
 
2. Die Auswirkungen aggressiven Verhaltens haben zwei Vorfragen: Was sind die Ursachen für die Aggressionsbereitschaft und durch welche Einflüsse wird eine latente Agressivität gefördert?
 
3. Medizinische Studien stellen organische Erscheinungen in den Vordergrund ( biologische Quelle der Wut, Pädophilie durch Entwicklungsstörung). In der strafrechtlichen Praxis wird deshalb zwischen der Einsichts- und der Steuerungsfähigkeit unterschieden. Die Einsichtsfähigkeit ist das Vermögen, die absehbaren und schädlichen Folgen für sich selbst, für andere oder für wertvolle Güter zu erkennen. Die Steuerungsfähigkeit betrifft hingegen das Vermögen, nach dieser Einsicht auch zu handeln.
 
4. Wegen der Ursachen kommen jedoch auch wirtschaftliche, soziale und persönliche Lebensumstände zum Tragen. Erst kommt das Fressen, dann die Moral, schrieb Bertolt Brecht zu recht.
 

 
5. Mich hat eher die von Basil Bernstein gegründete Linie der Sozialforschung überzeugt, nach der für das Denken, Sprechen und Handeln soziale Faktoren ausschlaggebend sind ( Killerspiele machen keine Killer).
 
6. Danach sind Medien, Spiele und Bezugsgruppen vor allem in der Lage, Neigungen und Bereitschaften zu fördern, Beißhemmungen abzubauen und, medizinisch betrachtet, die Steuerungsfähigkeit zu behindern. Sie sind aber nicht die Ursache für die Aggressionsbereitschaft.

Die Anlass gebende Meldung dürfte deshalb eher so zu werten sein, dass Medien in der Lage sind, vorhandene Agrressionspotentiale zu fördern und zum Durchbruch zu verhelfen. Auch dem gilt es entgegen zu steuern.

Marita Willemsen, Gewalt in Medien macht aggressiv und erhöht Kosten im Gesundheitswesen, wissenschaft-aktuell.de 03.12.2007

Florian Rötzer, Mediengewalt senkt beim Betrachter Aggressionshemmung, Telepolis 10.12.2007
Gehirn-Scans haben gezeigt, dass das Betrachten von Filmen mit Gewaltdarstellungen bestimmte neuronale Wirkungen verursacht.

Einfluss von Computerspielen besser als sein Ruf, Heise online 15.12.2007

Florian Rötzer, Mediale Gewalt verhindert reale Gewalt, Telepolis 09.01.2008
Mimesis oder Katharsis ist nach einer Studie über die befriedende Wirkung von Kinofilmen mit Gewaltdarstellung die falsche Alternative
 

zurück zum Verweis zur nächsten Überschrift nach oben
 

Gewalt in den Medien wird von Kindern auf lange Sicht verinnerlicht

04.12.2007: Mediengewalt erhöht bei Kindern erst auf lange Sicht ihre Gewaltbereitschaft, wohingegen bei Erwachsenen Gewaltbereitschaft bloß kurzzeitig gefördert wird. Dieses Ergebnis einer Meta-Studie steht im Einklang mit Theorien, nach denen aufgrund gefestigter Ansichten und Vorstellungen bestimmte Effekte nur kurzzeitig auftreten. Kinder verfügen jedoch noch nicht in einem verstärkten Maße über solch gefestigte Verhaltensweisen. Sie sind demnach eher in der Lage, Gewaltbereitschaft durch Beobachtung zu verinnerlichen – mit langfristigen Folgen für z.B. die Aggressivität ihres Verhaltens oder das Ausmaß ihrer Hilfsbereitschaft.
 

aus: Gewalt in den Medien wird von Kindern auf lange Sicht verinnerlicht, Polizei-Newsletter 03.12.2007

Kinder haben einen starren Nachahmungs-Automatismus, Telepolis 06.12.2007

zurück zum Verweis zur nächsten Überschrift nach oben Altersverifizierung
 

 
20.10.2007: Nicht unerwartet hat der Bundesgerichtshof am 18.10.2007 entschieden - I ZR 102/05, dass zur Überprüfung des Alters ( Adult Verification System) im Zusammenhang mit jugendgefährdenden Webangeboten die Plausibilitätsprüfung anhand einer Personalausweisnummer nicht ausreicht. Mit dieser einfachen Form arbeitet der Porno-Anbieter ueber18.de und das sehr zum Leidwesen seines Konkurrenten X-Check, der das aufwändige und teure Post-Ident-Verfahren einschließlich PIN-Verfahren einsetzt.
 

 
BGH reicht Check der Ausweisnummer als Zugangshürde für Online-Pornos nicht aus, Heise online 19.10.2007

zurück zum Verweis zur nächsten Überschrift nach oben kein verschärfter Jugendschutz
 

 
15.10.2007: Der umstrittene Entwurf zur Änderung des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) mit seinen Bestimmungen zum Verbot "Gewalt beherrschter" Computerspiele und Testkäufen von Heranwachsenden im Handel ist zunächst komplett vom Tisch, meldet

Familienministerium legt geplante Jugendschutzverschärfung komplett auf Eis, Heise online 15.10.2007
 

 
Mit ihrer unbedarften Forderung nach jugendlichen Testkäufern für Tabak, Alkohol und jugendgefährdenden Computerspielen hatte die Bundesfamilienministerin ganz überwiegend Kritik hervorgerufen. Unter den wenigen Fürsprechern fällt besonders Professor Pfeiffer auf:

Debatte um Verschärfung des Jugendschutzes. "Effektiver Kinderschutz", sueddeutsche.de 15.10.2007
 

zurück zum Verweis zur nächsten Überschrift nach oben Bullying, Slapping, Snuffing
 

 
 27.09.2007: Als Mobile Bullying werden Aufnahmen mit Mobiltelefonen genannt, die Andere in peinlichen Situationen zeigen. Happy Slapping ist das grundlose Schlagen Anderer. Snuffing schließlich ist der zusammenfassende Begriff für Videos von Morden, Vergewaltigungen oder anderen Gewaltexzessen. Solche Aufnahmen werden pausenlos gefilmt und verbreitet; das Internet und vor Allem die Mobiltelefonie machen es möglich.

Wie soll man diese Moden nennen? Ekelhaft? Entwürdigend? Asozial? Passt alles.

Die Kommunikationsforscherin Grimm hat die Phänomenen untersucht und festgestellt, dass 43 % aller Jugendlichen Gewaltvideos aus eigener Erfahrung kennen und viele eine erhebliche Furcht davor entwickelt haben, ihrerseits in Gewaltvideos abgebildet und dadurch als Opfer abgestempelt zu werden.

Studie: Gewaltvideos verbreiten sich auf Handys von Jugendlichen, Heise online 27.09.2007
 

 
Diese Angst ist nicht neurotisch, im Sinne von krankhaft, sondern sehr real.

Aus der kriminologischen Opferforschung ( Viktimologie) ist bekannt, dass bestimmte Verhaltensweisen, Herkünfte und Merkmale die Hemmschwelle von Tätern wegen Gewalttaten senken gegenüber anderen Mitmenschen, die selbstbewusst auftreten und Stärke verkörpern. Als die Kriminologie als eigenständige Disziplin noch gar nicht bekannt war, berichtete der Sozialwissenschaftler Jan Philipp Reemtsma in den 70-er Jahren des letzten Jahrhunderts bereits von dem Phänomen des Geschlagenen, der allein dadurch, dass er als Geschlagener wahrgenommen wird, die Hemmschwelle Anderer senkt, ihn ihrerseits zu schlagen (vergewaltigen, erniedrigen oder ausbeuten) zu können.

Dieser Teufelskreis kann nur mit Hilfe anderer Mitmenschen durchbrochen werden, die sich gegen solchen menschenverachtenden Moden wenden und konsequent, zur Not auch handgreiflich, "Nein" zu ihnen sagen.
 

zurück zum Verweis zur nächsten Überschrift nach oben Killerspiele machen keine Killer
 

 
25.08.2007: Basil Bernstein hat in den fünfziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts den Zusammenhang zwischen Denken, Sprechen und Handeln erkannt. Er leitete daraus ab, dass sich Unterschichts- und Mittelschichtskinder erkennbar in ihrem Sprech- und Handlungsverhalten unterscheiden und dass ein enger Zusammenhang zwischen dem Denken, dem Sprachverhalten und schließlich dem Gebärden- und Aggressionsverhalten der beobachteten Kinder aus verschiedenen Herkünften besteht.

In den siebziger Jahren kamen die Medienwissenschaftler zu der Erkenntnis, dass Massenmedien zwar in der Lage sind, vorhandene Meinungen, Vorurteile und Vorbehalte zu stabilisieren und zu fördern, aber nicht auslösen können. Mit anderen Worten: Wenn sie beim Leser oder Zuschauer auf fruchtbaren Boden fallen, können sie ihn bestärken, nicht aber wegen seiner Meinungen umorientieren.
 

 
Seit geraumer Zeit sind die Killerspiele im Blickpunkt des öffentlichen Interesses. Ihnen wird vorgeworfen, mit ursächlich für Amoktaten und verantwortlich für eine zunehmende Verrohung von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden zu sein.

Vermutlich stimmt es, dass jedenfalls der Umgang männlicher Jugendlicher miteinander gewalttätiger und härter geworden ist. Die Ursachen dafür dürften weniger im Medienkomsum zu suchen sein, als in den erwarteten Zukunftsaussichten, der Fragmentierung gesellschaftlicher Bezugsgruppen und einer funktionsuntüchtigen sozialen Kontrolle.

So nimmt es nicht Wunder, dass sich vermehrt eine realistische Bewertung von Killerspielen durchsetzt:

Thomas Hartmann, Gewalt muss sein. Warum Killerspiele keine Amokläufer machen, Telepolis 25.08.2007
 

zurück zum Verweis nach oben 35 Jahre Ballerspiele  
 

 
01.08.2007: Gewaltverherlichende Spiele sind besonder umstritten im Zusammenhang mit jungen Amokläufern. Aber schon die Diskussionen in den Siebziger Jahren des letzten Jahrhunderts im Zusammenhang mit den Manipulationsvorwürfen gegen die Bild-Zeitung und den Springer-Konzern haben die Erkenntnis gebracht, dass Publikationsmedien Vorurteile und vorgefasste Prägungen unterstützen und fördern, nicht aber verursachen können.
 

 
Abseits der populistischen Meinungen scheinen sich auch jetzt die Fachleute wieder darauf zu besinnen.

Einen Überblick über die jetzt 35-jährige Geschichte der Ballerspiele (Ego-Shooter) gibt:

Mark Lederer, Vor 35 Jahren begann die Laufbahn des Ego-Shooters, Telepolis 01.08.2007
 

zurück zum Verweis nach oben Cyberfahnder
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

© Dieter Kochheim, 11.03.2018