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Mobilfunk - Roaming, Verbindungsnetze | ||
Mobilfunk - Roaming, Verbindungsnetze | ||
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Nimmt das mobile Endgerät in einem fremden Mobilfunknetz den Kontakt auf, so muss zunächst dessen Berechtigung geprüft werden. Hierzu nimmt das fremde Mobilfunknetz über das Verbindungsnetz den Kontakt zum Herkunftsnetz auf und lässt sich von diesem übermitteln, ob das Endgerät zum Roaming und zur selbständigen Aufnahme von Verbindungen berechtigt ist. |
Die Abrechnungsdaten werden abschließend vom fremden Mobilfunknetz an das Herkunftsnetz übermittelt und die gegenseitigen Ansprüche zwischen den Netzbetreibern verrechnet. |
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Cyberfahnder | ||
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© Dieter Kochheim, 02.08.2009 |