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Ein hervorragender Dienst:
zuständiges Gericht. Sie geben die Postleitzahl oder den Ortsnamen
ein und der Dienst nennt Ihnen die zuständigen Ordentlichen Gerichte und
in Niedersachsen auch das Insolvenz- und das Mahngericht mit ihren
übergreifenden Zuständigkeiten, nicht aber das Registergericht, das
ebenfalls für mehrere Landgerichtsbezirke zuständig ist. Auch die
Gerichte der besonderen Gerichtsbarkeit und die Staatsanwaltschaft
werden angezeigt.
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Bei der Nagelprobe patzt die Anwendung. "Garbsen" gehört überwiegend in
die Zuständigkeit des Amtsgerichts Neustadt am Rübenberge und wegen
eines besonderen Klientels in die des Amtsgerichts Hannover (südlicher
Teil). Das wird aber vollständig unterschlagen.
Mehr wird man von einem kostenlosen Angebot nicht erwarten dürfen. |