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  Organigramm der Cybercrime 
 
  
  arbeitsteilige = modulare Cybercrime 
 |  Mit dem Aufsatz über die
  arbeitsteilige und organisierte Cybercrime ist das 
		Schwerpunktthema weitgehend abgehandelt. Lücken bestehen noch im 
		Hinblick auf die  Strafbarkeit bestimmter Erscheinungsformen, die noch nachgetragen 
		werden müssen. Die 
		 Übersichtsseite zur Cybercrime wurde überarbeitet und ihr eine  neue 
		Einführung zur Seite gestellt. Darin erfolgt jetzt auch die  Klarstellung, dass der Cyberfahnder immer dann von Cybercrime 
		spricht, wenn es um ihre kriminologischen Erscheinungsformen geht, und 
		von IT-Strafrecht, wenn es um ihre Strafbarkeit nach dem deutschen 
		Strafrecht geht. Der Aufsatz über die 
		 arbeitsteilige und organisierte Cybercrime eröffnet eine neue 
		Perspektive bei der Analyse der Cybercrime. Wichtig ist nicht der 
		IT-geprägte Blick auf ihre sich wandelnden Erscheinungsformen, sondern 
		auf das mit ihr verfolgte kriminelle Ziel. 
 Damit stellt sie sich in ihrer 
		grenzüberschreitenden Ausprägung als eine planvolle, zielgerichtete und 
		modular organisierte Kriminalität dar, die stark 
		arbeitsteilig ist und in einzelnen Ausprägungen als organisierte 
		Kriminalität angesehen werden muss ( modulare Cybercrime). 
 |  Deshalb sollte der Blick nicht auf die sich wandelnden 
		Erscheinungsformen, sondern auf den Verwertungsprozess gerichtet werden, 
		auf den die Cybercrime ausgerichtet ist. Deshalb ist es sinnvoll
  nicht vom Skimming, sondern vom Zahlungskartenmissbrauch,
  nicht vom Phishing, sondern vom Homebankingmissbrauch, und
  nicht von Botnetzen, sondern vom Missbrauch von PC-Clustern
 zu sprechen.  11.08.2008: Im Anschluss an die Vorstellung der  Grafiken 
		und Animationen im Cyberfahnder wurde jetzt auch die 
		Schwerpunkt-Seite über  Telekommunikation und Internet überarbeitet und dem neuen Stil 
		angepasst. 
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