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August 2008
Telekommunikation, Internet 13.08.2008 BNA, Regulierung
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Die seit dem 23.04.2004 geführte Liste
der von der Bundesnetzagentur abgeschalteten TK-Dienste ist imposant (1). Waren es zunächst vor Allem Dialer, die gesperrt wurden, sind es jetzt vorwiegend Telefonnummern, die für Telefon-Spams missbraucht wurden.

Jetzt meldet die BNA, dass das Verwaltungsgericht Köln mehrere Sperrverfügungen und damit den restriktiven Kurs der Behörde bestätigt hat (2). Besonders schmerzhaft für die schwarzen Schafe ist das Inkassoverbot, das die BNA fast regelmäßig anordnet (3).
 

 
In den entschiedenen Fällen wurden erschlichene Einverständniserklärungen für unkontrollierbare Werbeanrufe missbraucht.

zurück zum Verweis Anmerkungen
 


(1) BNA, Maßnahmen gegen Rufnummernmissbrauch

(2) BNA, Gericht bestätigt hartes Vorgehen der Bundesnetzagentur gegen illegale Telefonwerbung durch "Friedrich Müller®"

(3) Mehrwertdienste. Dialer

 

 

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© Dieter Kochheim, 11.03.2018