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|  August 2008 | 
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|        | fast unschuldig | |||||
|  |   Soweit zum Hintergrund, der keiner Meldung im Cyberfahnder wert ist 
		(und in  Der zweite Teil wird schon interessanter. Ein Siemens-Justiziar, ein 
		Mitarbeiter aus der Kommunikationsabteilung des Unternehmens und ein 
		namhafter Rechtsanwalt sollen den Vertreter des Hobbyforschers unter 
		Druck gesetzt und damit zu einer Unterlassungserklärung seines Mandanten 
		in Bezug auf seine Forschungsergebnisse veranlasst haben.
		 Auch das wäre nicht als Meldung im Cyberfahnder geeignet. Nach Pierers Rücktritt soll der Hobbyforscher gegen
		seinen 
		Rechtsanwalt Strafanzeige wegen Nötigung erstattet haben, weil er durch 
		dessen Drohung mit der Mandatsniederlegung und anderen Drängen zu der 
		erzwungenen Unterlassungserklärung gezwungen worden sei. Gegen diesen 
		Rechtsanwalt, also nicht dem Namhaften, der zusammen mit den 
		Siemens-Funktionären aufgetreten sein soll, soll ein "Verfahren" 
		eingeleitet worden sein, an dessen Ende er
		 |   Dann macht die Meldung einen argumentativen Sprung, indem sie den 
		namhaften Rechtsanwalt zitiert, der für Siemens tätig gewesen sein soll:
		 
 Was gilt dann aber dann für den zwar namhaften, in diesem Zusammenhang aber namenlosen Anwalt, der die Mitarbeiter des Siemens-Konzern begleitet hat? Er hat tatenlos zugesehen, wenn man der Meldung folgt, dass einem Berufskollegen zugesetzt und gedroht wurde. Das ist keiner Verfahrenseinstellung wegen geringer Schuld würdig, sondern verlangt eher nach einem förmlichen Berufsverbot. 
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|        | Anmerkungen | ||
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|        | Cyberfahnder | ||
| © Dieter Kochheim, 11.03.2018 | |||