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September 2008
13.09.2008 Organisationssicherheit
zurück zum Verweis zur nächsten Überschrift Diebstahlsaufklärung bei Hella
 

 
Um dem Diebstahl in der Produktion und im Vertrieb auf die Spur zu kommen, gründete die Firma Hella, die Kfz-Zulieferer hochwertige Elektronik und Leuchtmittel produziert, im Jahr 2002 eine eigene Sicherheitsabteilung, in der u.a., wie in anderen Unternehmen auch üblich, erfahrene Polizeibeamte beschäftigt sind (1).

Die erste Maßnahme dieser Abteilung bestand aus handwerklichem Controlling: Zählen und Inventur an allen Stationen der Herstellung und Auslieferung einschließlich Ausschuss, um einen genauen Überblick über die Stückzahlen zu bekommen.

Wegen des verbleibenden Schwunds wurden zunächst betriebsinterne Maßnahmen und schließlich auch öffentliche Recherchen, zum Beispiel bei eBay unternommen. Dabei kamen aus der Polizeipraxis bekannte Programme zum Einsatz, auf die Heitmüller näher eingeht (1).

Innerhalb von vier Jahren konnten damit zwei groß angelegte Diebstahlsserien aufgeklärt werden. Heitmüller:
 

 
Nach etwa zwei Monaten waren sich die Sicherheitsspezialisten bei Hella sicher: Bei ihnen war eine gut organiserte Gruppe von Dieben und Hehlern am Werk, darunter auch einige Hella-Mitarbeiter. Das Unternehmen erstattete Anzeige und konnte die Polizei mit Hilfe der Ermittlungssoftware überzeugen, dass es sich in dem Fall um organisierte Kriminalität und Bildung einer kriminellen Vereinigung handelt. Es liefen mehrere Verfahren, zwölf Personen wurden verurteilt.

Diese Erfolge sollen dazu geführt haben, dass kaum noch Warenverluste auftreten.

Die eingesetzten Methoden können auch gegen Industriespionage und andere Angriffe der Konkurrenz eingesetzt werden. Auch wenn sie sich gegen ungetreue Mitarbeiter richten, müssen sie nicht zu einer allgemeinen Bespitzelung und Verunsicherung führen (2). Dazu sagt der -Artikel aber nichts.

Eine effektive Organisationssicherheit gründet hingegen auf einem Verbund aus Schulung, Aufmerksamkeit und einem funktionstüchtigen Meldesystem, in dem die Mitarbeiter aktiv eingebunden sind. Es muss die Mitarbeiter honorieren und darf nicht als permanente Arbeitsüberwachung eingesetzt werden. Dann wird es abgelehnt und unterlaufen.
  

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(1) Ulrike Heitmüller, Unternehmen wehren sich mit Software gegen Diebe, c't 11.09.2008

(2) Negativbeispiele von Peter Mühlbauer, Bentham im Büro, Telepolis:
Trojaner vom Chef, 04.04.2006
Anonymisieren oder Pseudonymisieren, 18.04.2006
Gegenspionage, 25.04.2006

Mitarbeiterüberwachung soll Lidl teuer zu stehen kommen, Heise online 06.09.2008


 

 

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© Dieter Kochheim, 11.03.2018