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September 2008 |
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einfache Betrüger |
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Eine Forderung für eine angebliche Leistung zu erheben, von der das Unternehmen oder auch nur der einzelne Mitarbeiter weiß, dass sie nicht beauftragt wurde, dürfte seinerseits als Betrug strafbar sein ( § 263 StGB). Dass es sich bei den genannten Firmen durchweg um Scheinfirmen handeln soll, ist ein weiteres starkes Indiz dafür. Einfach gestrickte und deshalb immer wieder erfolgreiche
Kriminalität. |
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Anmerkungen | |||
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Cyberfahnder | |||
© Dieter Kochheim, 11.03.2018 |