Web Cyberfahnder
über Suchmaschinen und -strategien
  Cybercrime    Ermittlungen    TK & Internet    Literatur    intern    Impressum 
Oktober 2008
23.10.2008 Burhoff.de
zurück zum Verweis zur nächsten Überschrift früher Nachruf
   
Bei dieser Gelegenheit informiere ich Sie über eine bei mir eingetretene berufliche Änderung. Ich bin mit Ablauf des 15. Oktober 2008 aus dem richterlichen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen ausgeschieden, und zwar - um allen anders lautenden Gerüchten vorzubeugen - auf eigenen Antrag. Nach Auffassung des Landes war der Umfang meiner Nebentätigkeit nicht mehr mit der richterlichen Tätigkeit zu vereinbaren. Für www.burhoff.de wird sich dadurch aber nichts ändern. Ich werde Sie - soweit mir das möglich ist - weiter über die aktuelle Rechtsprechung des OLG Hamm informieren. Auch meine Veröffentlichungen werde ich weiterhin hier einstellen. Ich freue mich auf eine weiterhin hoffentlich gute "Zusammenarbeit". (1)
 

 
Die Rechtsprechung des OLG Hamm in Strafsachen, seine eigenen Aufsätze und seine Werke hat Detlef Burhoff als Richter am Oberlandesgericht Hamm seit etwa einem Jahrzehnt auf seiner Webseite burhoff.de veröffentlicht. Damit war er, was die Bereitstellung von Rechtsprechung anbelangt, ein Vorreiter, ein wirklich wichtiger Protagonist für juristische Inhalte im Internet und Beispiel gebend.

In den letzten fünf Jahren richtete sich sein Blick immer stärker auf die Interessen, die Strafverteidiger haben und denen er besondere Tipps gab, die auch für mich hilfreich waren, und seit zwei Jahren ganz besonders auf deren Gebühreninteressen.

Von einem Strafrichter, egal in welcher Instanz er tätig ist, ist keineswegs zu verlangen, dass er wohlwollend mit der Staatsanwaltschaft und der Polizei umgeht. Zu verlangen ist hingegen, dass er das Interesse der Allgemeinheit an einer effektiven, rechtsstaatlichen und, besonders im Zusammenhang mit der schweren Kriminalität, nachhaltigen Strafverfolgung Augenmaß und auch ein gewisses Maß an Engagement zeigt.

Dieses Engagement habe ich in seiner Veröffentlichungspraxis immer mehr vermisst und insgeheim gemutmaßt, dass er häufiger lukrative Vorträge für Strafverteidigerveranstaltungen hält.
 

 
Auch ich halte Vorträge, meistens im Rahmen der Fortbildung für die Polizei. Daraus spricht kein Neid, sondern meine persönliche Positionierung.

Burhoff hat seinen Dienst als Richter am OLG quittiert und ein anständiges Gehalt aufgegeben.

Er wird dadurch, jedenfalls langfristig, auf seiner Webseite nicht mehr im gewohnten Umfang die Rechtsprechung des OLG Hamm präsentieren können, weil ihm die Zulieferungen fehlen werden, er wird von den Entwicklungen und Diskussionen in der Justiz abgeschnitten sein und sein Marktwert als Insider aus der Rechtsprechung wird wahrscheinlich schrumpfen.

Ich finde seine Entscheidung mutig, wenn sie denn freiwillig war, was ich nicht weiß, und dennoch bleibt meine Anteilnahme wegen seines künftigen wirtschaftlichen Erfolges verhalten.
 

zurück zum Verweis Anmerkungen
 


(1) Newsletter von Detlef Burhoff vom 21.10.2008
 

 

zurück zum Verweis Cyberfahnder
© Dieter Kochheim, 11.03.2018