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November 2008 |
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demonstrative Entrüstung |
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Der Bundesinnenminister hat eine Grundgesetzänderung verlangt, die bei Abstimmungen in den Bundesgremien dazu führen soll, dass anstelle der absoluten Mehrheit die einfache Mehrheit für die Zustimmung zu einem Gesetzgebungsvorhaben ausreichen soll. Dagegen stürmt die Entrüstung (1). Warum eigentlich? Es gibt eine immer 'mal wieder an der 5-Prozent-Hürde scheiternde Partei, die es häufig schafft, als Koalitionspartner Regierungsmehrheiten zu verschaffen. Mit ihren Partnern vereinbart sie grundlegende Weichenstellungen, die sie nicht mittragen will und die deshalb auch die betreffende (Landes-) Regierung nicht unterstützen darf. Soweit ist nichts zu beanstanden. Die Folge davon ist, dass sich die betreffenden Landesregierungen im
Bundesrat bei den Gesetzgebungsvorhaben, die der kleinen Partei nicht
passen, der Stimme enthalten. Im System der absoluten Mehrheit (bei
knappen Mehrheiten) führt das dazu, dass die Enthaltungen jeweils wie
ein "Nein" wirken. |
Es gibt Grundsatzentscheidungen, die den Bestand der Grundordnung selber betreffen und die deshalb mit vollem Recht einer qualifizierten Mehrheit unterworfen sind ( Art 79 Abs. 2 GG, Art 81 Abs. 4 GG). Art 121 GG definiert die verfassungsrechtliche Mehrheit anhand der Zahl der zur Entscheidung berufenen Gremienmitglieder. Diese Vorschrift verhindert, dass Minderheitsvertreter verfolgt und dadurch an ihrer Stimmabgabe gehindert werden können. Die Enthaltung ist jedoch etwas anderes. Sie ist eine Verweigerung, die die Demokratie nicht hinnehmen muss. Selten bin ich mit dem Bundesinnenminister Schäuble einer Meinung. In
dieser Sache: Ja! |
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Anmerkungen | |||
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Cyberfahnder | |||
© Dieter Kochheim, 11.03.2018 |