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Dezember 2008 |
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Laptopverbot im Gerichtssaal |
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Solche Aufnahmegeräte sind im Gerichtssaal von Gesetzes wegen
untersagt (
§ 169 S. 2 GVG):
Ton- und
Fernseh-Rundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der
öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts sind
unzulässig. |
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Anmerkungen | |||
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Cyberfahnder | |||
© Dieter Kochheim, 11.03.2018 |