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|  Mai 2009 | 
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|        | strafbare Vorbereitung und Versuch beim Skimming | |||||||
| Neufassung des Positionspapiers über die Strafbarkeit des 
		Skimmings | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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		 Nach einer nicht veröffentlichten
		
		 Schwieriger ist die Einordnung der Ausspähhardware wegen der 
		Tastatureingaben. Der Computerbetrug ( | 
		Über der Tastatur von Geldautomaten angebrachte Kameras dienen hingegen 
		nicht zur Aufzeichnung von Daten, sondern zur Beobachtung der Eingaben. 
		Wegen der mit Kameras ausgespähten PINn greift deshalb nur der Schutz 
		von Zugangsdaten gemäß
				
				 Eine weitere Folge davon ist, dass sich auch der Beginn des Versuchsstadiums im Zusammenhang mit von Kameras ausgespähten PINn bis zu ihrem Einsatz beim tatsächlichen Computerbetrug verlagert. 
		Die einschlägigen Tatphasen und Vorschriften werden in der Tabelle
		
		 
		
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|        | Tabelle | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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|        | Cyberfahnder | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| © Dieter Kochheim, 11.03.2018 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||