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August 2009
29.08.2009 Quellenüberwachung
     
zurück zum Verweis zur nächsten Überschrift Skype-Wanze veröffentlicht
 

 
Überwachung der Online-Kommunikation (Telefonie, E-Mail, News-Groups und Chat) vor der Verschlüsselung
 
Dokumentation der laufenden Aktivitäten am PC (Screenshots, Keylogging)
 
Durchsicht und Suche nach gespeicherten Daten und Dateien
 

 
Ein Schweizer Programmentwickler hat den Quelltext einer Skype-Wanze veröffentlicht (1). Sie soll es ermöglichen, die akustischen Daten der Internettelefonie, die mit Skype geführt wird, mitzuschneiden und an einen Angreifer zu übermitteln.

Die Beschränkung auf Skype greift zu kurz. Insgesamt geht es um die Quellenüberwachung, also die Überwachung der Kommunikation und der Arbeitsvorgänge im Endgerät bei der Datenverarbeitung und bevor eine Verschlüsselung einsetzt.

In Bezug auf die Onlinedurchsuchung sind drei Formen zu unterscheiden, von denen die erste, die Überwachung der Online-Kommunikation, von § 100a StPO zugelassen sind und die beiden anderen Formen bislang keine Regelungen in der Strafprozessordnung haben.

Als ich die Demonstration eines Programms zur Quellenüberwachung sah, überkamen mich ungute Gefühle:

Das, was kommerzielle Anbieter können, ist auch kriminellen Entwicklern möglich.

Was passiert eigentlich, wenn sich ein Entwickler solcher Programme von Kriminellen kaufen lässt, damit sie Überwachungen abwehren und selber einsetzen können?
 

 
Genau das ist jetzt passiert. Der Entwickler, von dem die Rede ist, war einer der Hauptaktionäre der Firma ERA IT Solutions und in deren Vorstand. Diese Firma entwickelt Programme zur Quellenüberwachung.

Davon ist die Skype-Wanze nur eine Funktion von mehreren, so dass noch nicht der Super-GAU eingtreten ist.

Ein Anlass zur Sorge bleibt dennoch.
 

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(1) Skype-Wanze im Quelltext veröffentlicht, Heise online 27.08.2009
 


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© Dieter Kochheim, 11.03.2018