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						|   | Überwachung der Online-Kommunikation 
						(Telefonie, E-Mail, News-Groups und Chat) vor der 
						Verschlüsselung 
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						|   | Dokumentation der laufenden Aktivitäten 
						am PC (Screenshots, Keylogging) 
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						|   | Durchsicht und Suche nach gespeicherten 
						Daten und Dateien |  |  
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  Ein 
		Schweizer Programmentwickler hat den Quelltext einer Skype-Wanze 
		veröffentlicht  (1). 
		Sie soll es ermöglichen, die akustischen Daten der Internettelefonie, 
		die mit Skype geführt wird, mitzuschneiden und an einen Angreifer zu 
		übermitteln. Die Beschränkung auf Skype greift zu kurz. Insgesamt geht es um die
		
		 Quellenüberwachung, also die Überwachung der Kommunikation und der 
		Arbeitsvorgänge im Endgerät bei der 
		Datenverarbeitung und bevor eine Verschlüsselung einsetzt. In Bezug auf die Onlinedurchsuchung sind drei Formen zu 
		unterscheiden, von denen die erste, die Überwachung der 
		Online-Kommunikation, von
		
		 § 
		100a StPO zugelassen sind und die beiden anderen Formen bislang 
		keine Regelungen in der Strafprozessordnung haben. 
		 Als ich die 
		Demonstration eines Programms zur Quellenüberwachung sah, überkamen mich 
		ungute Gefühle:  Das, was kommerzielle Anbieter können, ist auch kriminellen Entwicklern 
		möglich.
  Was passiert eigentlich, wenn sich ein Entwickler solcher Programme von 
		Kriminellen kaufen lässt, damit sie Überwachungen abwehren und selber 
		einsetzen können? 
 
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  Genau das 
		ist jetzt passiert. Der Entwickler, von dem die Rede ist, war einer der 
		Hauptaktionäre der Firma ERA IT Solutions und in deren Vorstand. Diese 
		Firma entwickelt Programme zur Quellenüberwachung. Davon ist die Skype-Wanze nur eine Funktion von mehreren, so dass 
		noch nicht der Super-GAU eingtreten ist. Ein Anlass zur Sorge bleibt dennoch.
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