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|  November 2009 | 
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|        | Arbeitspapier Skimming | |||||||
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		 Der zweite Hauptteil widmet sich den finanzwirtschaftlichen Prozessen 
		des bargeldlosen kartengestützten Zahlungsverkehrs, ohne deren 
		Verständnis auch die Rechtsfragen nur ungenügend geklärt werden können. 
		Ihre wesentlichen Ergebnisse sind, dass die Finanzwirtschaft mit dem 
		Autorisierungs- und dem Clearingverfahren ein mächtiges technisches 
		Instrument entwickelt hat, das es zulässt, den internationalen 
		Zahlungsverkehr in Echtzeit so durchzuführen, und dass jeder Zahlungsvorgang 
		von der Bank geprüft werden kann, die eine Zahlungskarte ausgestellt 
		hat. Im Zuge der Autorisierung wird die Kontodeckung auch von Debitkarten geprüft und durch die Übermittlung eines Genehmigungscodes 
		die Garantie zur Auszahlung erklärt. Diese Mechanismen machen – neben 
		Kreditkarten – auch Debitkarten zu Zahlungskarten mit Garantiefunktion. |   Das Arbeitspapier schließt mit knappen Anmerkungen zum Strafverfahrensrecht und einem Glossar. 
		 Die einzelnen Facetten, die im Cyberfahnder berichtet und weiter entwickelt wurden, fasst das Arbeitspapier zusammen. Es liefert jetzt eine geschlossene Argumentation über die Strafbarkeit des Skimmings von der Herstellung der notwendigen Hardware, über ihre Installation, das Ausspähen von Kartendaten und PIN bis hin zum finalen Missbrauch. 
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|        | Cyberfahnder | ||
| © Dieter Kochheim, 11.03.2018 | |||