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November 2009
08.11.2009 Skimming
     
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Kochheim, Skimming, 08.11.2009

 

 
Das Thema Skimming beschäftigt den Cyberfahnder seit 2007. Die Erscheinungsformen dieser Art der Kriminalität haben sich gewandelt und sind abgebrühter geworden. Aber auch die Instrumente zur strafrechtlichen Verfolgung wurden entwickelt und geschärft.

Das neue Arbeitspapier macht eine Bestandsaufnahme. Es beschreibt zunächst die aktuellen Erscheinungsformen des Skimmings und unterscheidet dabei zwischen dem Skimming im engeren Sinne, also dem Ausspähen von Kartendaten und Persönlichen Identifiktionsnummern – PIN, und dem Cashing, also dem Missbrauch gefälschter Zahlungskarten an Geldautomaten, die den Beginn und den Abschluss des Tatplanes kennzeichnen.

Der zweite Hauptteil widmet sich den finanzwirtschaftlichen Prozessen des bargeldlosen kartengestützten Zahlungsverkehrs, ohne deren Verständnis auch die Rechtsfragen nur ungenügend geklärt werden können. Ihre wesentlichen Ergebnisse sind, dass die Finanzwirtschaft mit dem Autorisierungs- und dem Clearingverfahren ein mächtiges technisches Instrument entwickelt hat, das es zulässt, den internationalen Zahlungsverkehr in Echtzeit so durchzuführen, und dass jeder Zahlungsvorgang von der Bank geprüft werden kann, die eine Zahlungskarte ausgestellt hat. Im Zuge der Autorisierung wird die Kontodeckung auch von Debitkarten geprüft und durch die Übermittlung eines Genehmigungscodes die Garantie zur Auszahlung erklärt. Diese Mechanismen machen – neben Kreditkarten – auch Debitkarten zu Zahlungskarten mit Garantiefunktion.
 

 
Den umfangreichsten Teil bildet die Auseinandersetzung mit der Strafbarkeit des Skimmings im Vorfeld, beim Ausspähen und beim Cashing. Den Abschluss bildet eine Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung zu arbeitsteiligen Tätergruppen, die auch bei der Beteiligung an vorbereitenden Handlungen und an Teilakten des Gesamtplans zur Strafbarkeit am finalen Verbrechen führt.

Das Arbeitspapier schließt mit knappen Anmerkungen zum Strafverfahrensrecht und einem Glossar.

Der Cyberfahnder ist nicht frei von Irrtümern. Das gilt besonders auch für die rechtliche Beurteilung neuer Kriminalitätsformen, bei der verschiedene Meinungen und Perspektiven gegeneinander antreten und am Ende eine gefestigte und anerkannte Beurteilung zu erwarten ist.

Die einzelnen Facetten, die im Cyberfahnder berichtet und weiter entwickelt wurden, fasst das Arbeitspapier zusammen. Es liefert jetzt eine geschlossene Argumentation über die Strafbarkeit des Skimmings von der Herstellung der notwendigen Hardware, über ihre Installation, das Ausspähen von Kartendaten und PIN bis hin zum finalen Missbrauch.

Gegen das Skimming ist das deutsche Strafrecht und Strafverfahrensrecht jedenfalls gewappnet.

Download: Dieter Kochheim, Skimming. Erscheinungsformen und strafrechtliche Verfolgung, Cyberfahnder 23.11.2009

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© Dieter Kochheim, 11.03.2018