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Februar 2010
07.02.2010 Verteidigungsfall
08.02.2010 Datenschutz
zurück zum Verweis zur nächsten Überschrift Kriegswirtschaft Verwertungsschutz für Daten
 

 
Das Gesetz zur Sicherstellung des Verkehrs dürfte den meisten unbekannt sein. Es verpflichtet die Betreiber von Verkehrswegen und Verkehrsmitteln im Verteidigungsfall dazu, ihre Infrastruktur - sprich Schienen, Straßen und Verkehrsmittel - für die Zwecke der Verteidigung zur Verfügung zu stellen. Nicht nur das. Auch im Frieden müssen sie über kriegswichtige Infrastrukturen berichten, müssen sie vorhalten und bekommen dafür steuerliche Entlastungen.

Die Bereitstellungsregelungen will das Bundeswirtschaftsministerium wegen der TK-Dienste neu regeln und erweitern (1). Es reagiert damit auf die Diskussion über die kritischen Infrastrukturen. Das ist auch nötig.

Ich glaube, dass sechs Sprengsätze ausreichen, um die gesamte öffentliche Telekommunikation in der Bundesrepublik lahm zu legen. Die Einzelheiten werde ich hier natürlich nicht veröffentlichen.
  

 
In der fortdauernden Diskussion um den Kauf in der Schweiz gestohlener Daten über Steuerhinterzieher meldet sich Wolfgang Stieler bei zu Wort und bemängelt, die differenzierte Stellungnahme des Bundesdatenschutzbeauftragten habe es verpasst, deutliche Worte zum Stand des Datenschutzes zu sagen und auf den Widerspruch hinzuweisen, welche persönliche Entblößung von Hartz IV-Empfängern verlangt wird und wie empfindlich mit anderen Bevölkerungsgruppen umgegangen wird (2). Resigniert schließt Stieler: Datenschutz ist in Deutschland eben doch in erster Linie zum Schutz der Daten da.

Bei Schaar geht es mir wie bei Westerwelle. Ich höre gar nicht mehr richtig hin, weil ihre verbreiteten Stereotypen nichts neues versprechen. Seitdem der eine in Regierungsverantwortung ist, hat nur seine ständige Forderung nach Neuwahlen aufgehört.

Auch Schaar hat eine öffentliche Rolle, wird nach ihr gefragt und bedient sie. Das will ich gar nicht kritisieren.

Lernen lässt sich von der Gradlinigkeit des Bundesverfassungsgerichts. Es sagt immer wieder deutlich, dass der, der Straftaten plant oder über sie im nachhinein spricht, keine Vertraulichkeit verdient - zum Beispiel im Zusammenhang mit dem Kernbereichsschutz.

Das müsste auch Mal in die Köpfe anderer hinein. Dann würde weniger über den Erhebungsschutz bei Daten und mehr über den Verwertungsschutz gesprochen werden.
 

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(1) Entwurf zu "Telekommunikationsbevorrechtigten"-Regelungen im Krisenfall öffentlich, Heise online 04.02.2010
 

 
(2) Wolfgang Stieler, Datenschutz für Steuersünder, Technology Review 08.02.2010
 

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© Dieter Kochheim, 11.03.2018