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September 2010
05.09.2010 10-09-10 Cybercrime
     
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Allerdings wurde die Einschätzung der FIU bestätigt, dass elektronische Zahlungssysteme aufgrund ihrer technischen Multifunktionsfähigkeit und vereinzelten Möglichkeiten zur anonymen Nutzung einen breiten Gestaltungsspielraum für Geldwäsche eröffnen, da aufgrund von Verschlüsselungstechniken und internetbasierten Übertragungswegen eine Rückverfolgung der Transaktionen wegen fehlender Spuren zu den handelnden Personen schwer oder überhaupt nicht möglich ist. (2), S.26.
 

Anwerbung von FA für organisierten Internetbetrug
Personen werden im Internet geworben, ihr Privat-Konto zur Überweisung des Kaufpreises von Internetartikeln, die entweder auf kommerziellen Webseiten oder Versteigerungsplattformen zu „günstigen Konditionen“ gegen Vorkasse angeboten werden, auf Provisionsbasis zur Verfügung zu stellen. Die Waren werden nicht geliefert, die vom Käufer auf die Konten der angeworbenen FA überwiesenen Vorkassengelder aber von dort über einen elektronischen Zahlungsdienstleister an Hinterleute weiter transferiert, um die Zahlungsvorgänge zu verschleiern. Die FIU stellte 2009 54 VA fest, denen dieser Modus zugrunde lag.
Ebenda, S. 29.
 

 
Kürzlich haben das Bundeskriminalamt - BKA - und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - BaFin - den Jahresbericht 2009 zur Finanzkriminalität in Deutschland vorgestellt (1). Die nach dem Geldwäschegesetz Verpflichteten ( § 2 GwG) haben 2009 insgesamt 9.046 Verdachtsanzeigen erstattet. Das sind etwa 20 % mehr als im Vorjahr, hält sich aber in dem Bereich, der auch in den Jahren davor erreicht wurde.

Das Zahlenwerk in der Broschüre ist etwas ermüdend (2). Die Financial Intelligence Unit - FIU - beschreibt schließlich den beginnenden Trend zur Geldwäsche mittels elektronischer Zahlungssysteme (S. 26) und auf Seite 29 wird es interessant, weil sie über den zunehmenden Einsatz von Finanzagenten berichtet, die sie als Financial Agents - FA bezeichnet. Neu ist der Trend, dass die FA den Bargeldtransfer meiden und gesonderte Konten nur für ihre besondere Finanzdienstleistung einrichten ( unten links). Die Zahlungen gehen nicht mehr so häufig in das osteuropäische Ausland, sondern (zunächst) nach Spanien, Griechenland oder die Türkei. Bestätigt werden auch die Zunahme betrügerischer Webshops ( links), von Kaufagenten ( unten Mitte) und schließlich der Einsatz elektronischer Gutscheine ( unten rechts).

Die Methoden sind bereits bekannt und die Fallzahlen scheinen überschaubar zu sein:

Phishing 501
betrügerische Webshops 54
Kaufagenten 39
elektronische Gutscheine 26
 

 
Der Aussagewert der Zahlen ist eher qualitativ und die Dunkelziffer dürfte erheblich sein. Das Geldwäschegesetz verlangt zwar in jedem Verdachtsfall und ungeachtet von Wertgrenzen nach einer Verdachtsanzeige, besondere Sorgfaltspflichten fordert es aber in aller Regel erst ab der Wertgrenze von 15.000 € und mehr ( § 3 Abs. 2 GwG). Die üblichen Einzelbeträge, die in der Underground Economy verschoben werden, liegen wohl meistens unterhalb dieser Wertgrenze. Hier macht's die Masse.

Wichtig an den Feststellungen der FIU ist hingegen, dass sie die vereinzelten Äußerungen zur Underground Economy bestätigt und sie verstärkt betrachtet.

Die Polizeiliche Kriminalstatistik 2009 wurde bereits im Mai 2010 vorgestellt (3) und lässt die wirkliche Dimension erahnen: Unter dem "Tatmittel Internet" wurden 2009 bundesweit 206.909 Straftaten erfasst (+23,6 Prozent, 2008: 167.451 Fälle), darunter überwiegend Betrugsdelikte (82,0 Prozent bei 169.743 Fällen, 2008: 76,7 Prozent bei 128.426 Fällen), insbesondere Warenbetrug (37,6 Prozent, 2008: 43,4 Prozent), registriert worden. Der Anteil des Computerbetrugs ist 2009 im Vergleich zu 2008 mit 6,3 Prozent angestiegen. Der Anteil bei der Verbreitung pornographischer Schriften über das Internet ist sehr stark von 6,2 Prozent auf 2,9 Prozent zurückgegangen (Seite 7).

Ein Blick auf die Straftaten mit rechtswidrig eingesetzten Zahlungskarten (Seite 4):

Missbrauch 2009 2008
Lastschriftverfahren 18.759 21.820
Kreditkarten 8.971 7.940
Skimming 17.072 10.124
     
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Weniger Barabhebungen durch FA von deren Girokonten
Im Rahmen der Trendbeobachtung wurde ein veränderter Handlungsmodus von FA festgestellt. Die FA heben die „gephishten“ Gelder nur noch in den wenigsten Fällen in bar von ihrem Girokonto ab und transferieren sie über Finanzdienstleistungsinstitute weiter. Vielmehr eröffnen die angeworbenen FA in vielen Fällen auf Anweisung ihrer Auftraggeber ein neues Konto, um einer Kündigung des eigenen Girokontos und der schwierigen Suche nach einer neuen Hausbank im Falle des Aufdeckens ihrer illegalen Tätigkeit durch die Strafverfolgungsbehörden vorzubeugen. Die „gephishten“ Gelder werden auf das neu angelegte Konto überwiesen und von dort aus vom FA weiter transferiert. Von der FIU wurden 501 solcher Fälle registriert (2008: 120), wobei neu ist, dass Finanzagenten Gelder auch nach Spanien, Griechenland und die Türkei überweisen. Bislang erfolgten Transfers hauptsächlich in osteuropäische Staaten. Ebenda, S. 29.
 

 
Anwerbung von sog. „Kaufagenten“
Personen werden über Internet geworben, ihr Konto für Überweisungen von Geldern zur Verfügung zu stellen, mit denen sie hochwertige Waren (z. B. TV, Computer, Handys) kaufen und an bestimmte Adressen, die ihnen mitgeteilt werden, gegen Provision weiter verschicken sollen. Bei den überwiesenen Beträgen handelt es sich um „gephishte“ Gelder. Die FIU stellte in diesem Zusammenhang 39 VA fest. Ebenda, S. 29.
 



Nutzung von elektronischen Gutscheinen („Vouchers“) Personen werden über Internet als „Repräsentant und Manager für Zahlungsbearbeitung und Warenverkehr“ geworben. Interessenten werden Arbeitsverträge zugesandt. Nach erfolgter Unterschrift geht auf dem Konto des „Arbeitnehmers“ Geld von angeblichen Kunden seines „Arbeitgebers“ ein. Davon soll der „Arbeitnehmer“ „Vouchers“ kaufen. Diese Gutscheine sind PIN-Codes, die als Zahlungsmittel im Internet genutzt werden können. Die PINs soll der „Arbeitnehmer“ dann an die E-Mail-Adresse seines Arbeitgebers weiterleiten, der die elektronischen Gutscheine wieder in Bargeld umtauscht. Tatsächlich stammten die Geldeingänge aus „abgephishten“ Konten. Im Berichtszeitraum wurden 26 solcher Geschäfte festgestellt. Ebenda, S. 29.
 
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(1) Neue Zahlen zur Online-Wirtschaftskriminalität, Heise online 01.09.2010

(2) Financial Intelligence Unit (FIU), Jahresbericht 2009 - Deutschland, BKA 26.08.2010
 

 
(3) BKA, Polizeiliche Kriminalstatistik 2009, Mai 2010;
BKA, Polizeiliche Kriminalstatistik 2009. Kurzbericht, 18.05.2010

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© Dieter Kochheim, 11.03.2018