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Januar 2011 |
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Befundaufnahme am Tatort |
11-01-08 Sollte deshalb auf die Ermittlungsmaßnahme verzichtet werden? Die saubere und professionelle Tatortarbeit ist die Grundlage für die kriminalpolizeiliche Arbeit. Man kann sich fragen, ob der eine oder andere ausufernde Befundbericht nötig ist, ob jede Zigarettenkippe wegen ihrer DNA-Spuren untersucht werden muss oder welche Befragung vor Ort wirklich nötig ist. Dass man hinterher schlauer ist, ist eine Binsenweisheit. Gerade am Anfang von Ermittlungen stellt sich die Frage, was nötig oder unverzichtbar ist und was zurückgestellt werden kann. Im Zweifel gilt, dass alle Spuren gesichert werden müssen, die vergänglich sind ( § 163 Abs. 1 S. 1 StPO).
Finger- und
DNA-Spuren sind in aller Regel die zuverlässigsten Beweismittel, die zur
Verfügung stehen. Die genaue Dokumentation ihres Auffindens entscheidet
über ihren Aussagewert. Das wird leider gelegentlich vernachlässigt. |
Somit ist
die Bestandsaufnahme am Tatort, die saubere Dokumentation der Spuren,
ihrer Lage und ihres Zustandes besonders wichtig. Polizeiliche Lust- und
Gedankenlosigkeit wirken fatal. So durfte ich unlängst eine ausufernde
Beschreibung eines Dixie-Klos lesen samt Verschmutzungen und
Klosprüchen, das weitab vom Tatort stand. |
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Tod durch Sterben am Alter | privater Datendiebstahl | ||
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11-01-09 So sinnlos die Überschrift klingen mag: Die Verurteilungspraxis ist das Eine, schlimm genug und falsch. Die Vollzugspraxis setzt dem noch einen drauf, indem sie den jetzt 3.173 Todeskandidaten eher die Möglichkeit gibt, am Alter zu sterben als durch Hinrichtung. Jetzt wird jeder 61-ste hingerichtet. 2017 wird es jeder 70-ste, 2026 jeder 80-ste, 2034 jeder 90-ste und 2043 jeder 100-ste Todeskandidat sein, der tatsächlich den Rachegelüsten des Volkes geopfert wird. Die Schlagzahl geht weiter zurück. Schon jetzt muss jeder Todeskandidat in den USA im statistischen Durchschnitt 61 Jahre auf seine Hinrichtung warten. 2017 werden es 70 Jahre, 2026 80 Jahre, 2034 90 Jahre und 2043 schließlich 100 Jahre Wartezeit sein. Leben unter Todesdrohung, in Todestrakten und unter absoluter
Isolation und sozialer Abschottung. Ein biologisches Leben lang. Das ist die Krone der Unmenschlichkeit auf der Unmenschlichkeit
sowieso, die die Todesstrafe ist. |
11-01-10 Mit diesen Worten rechtfertigt das BVerfG die Verwertung von
Datensammlungen über Steuerhinterzieher im Ausland ("Liechtensteiner
Steuer-CD"). |
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Anmerkungen | |||
(2) Weniger Todesurteile in den USA, Polizei-Newsletter 01.01.2011 |
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Cyberfahnder | |||
© Dieter Kochheim, 11.03.2018 |