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  Das
		Ziel des  Skimmings ist der Missbrauch von  Zahlungskarten. Die späteren Tatphasen, in denen Zahlungskarten 
		gefälscht und an Geldautomaten missbraucht werden, lassen sich 
		verhältnismäßig leicht mit den vorhandenen  strafrechtlichen Werkzeugen erfassen. Schwierigkeiten bereiten 
		hingegen die beiden Einstiegsphasen, in denen die Skimming-Hardware 
		hergestellt wird und die Daten ausspioniert werden, und das besonders 
		dann, wenn sie arbeitsteilig und ohne feste Personenbindungen erfolgen. Zurück zur 
		 Hauptseite. 
 
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