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Januar 2009 |
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Texterkennung und Authentifizierung |
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Ich kann zwei Methoden beisteuern, die absolut OCR-fest sind. Die eine stammt von einem vor etlichen Jahren wegen Betruges angeklagten Anwalts und Notars, dessen Fackeln, also in den Worten eines noch ganz anderen Angeklagten: Unterschriften, so frei von persönlichen Merkmalen waren, dass selbst Fachleute vom Landeskriminalamt keine Urheberschaft feststellen konnten. Mit anderen Worten: Er schrieb mit einer kultivierten Sauklaue. Die andere Methode entstammt den Geräten, die Ihnen Ihr Paketbote
entgegenstreckt. Die Stricheleien, die Sie dort hinterlassen, haben
nichts mehr persönliches an sich. Ob Sie solche Abbildungen aber noch
entziffern könnten, wage ich zu bezweifeln. |
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Anmerkungen | |||
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Cyberfahnder | |||
© Dieter Kochheim, 11.03.2018 |