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  Eine Studie 
		aus den USA zeigt den laxen Umgang mit unternehmensbezogenen Daten: 
		   65 
		Prozent der Befragten sagten, sie hätten E-Mail-Listen mitgenommen, 45 
		Prozent wollten Geschäftsinformationen, 39 Prozent Kundendaten, 35 
		Prozent Arbeitnehmeraufzeichnungen und 16 Prozent finanzielle 
		Informationen nicht zurücklassen. 
		   37 
		Prozent der Befragten waren entlassen worden, 38 Prozent hatten einen 
		neuen Job gefunden und 21 Prozent sind gegangen, weil sie einer 
		Kündigung zuvorkommen wollten. 61 Prozent nahmen Dokumente oder 
		Festplatten mit, 53 Prozent kopierten Daten auf DVDs und 42 Prozent auf 
		USB-Sticks. Immerhin 24 Prozent gaben an, dass sie nach Verlassen des 
		Arbeitgebers noch auf dessen Computernetzwerk zugreifen konnten.  (1) In Deutschland gilt der schon alte Grundsatz, dass der Arbeitnehmer 
		alles nutzen darf, was er im Kopf hat. Er darf aber keine verkörperten 
		Informationen mitnehmen, wenn ihm das nicht ausdrücklich erlaubt wurde. 
		Das bedarf aber einer genauen Definition und Absprache darüber, was das 
		informative Werkzeug des einen und des anderen ist. Will der Arbeitgeber auch die Nutzung von Wissen verhindern, muss er 
		mit dem Arbeitnehmer ein Konkurrenzverbot vereinbaren, das ihm Geld 
		kostet (Grundsätze:
		
		 § 
		90a Handelsgesetzbuch). Im Silicon Valley gelten vielleicht andere Grundsätze. Der digitale 
		Arbeitsmensch wird nur zu monatelangen Projekten eingestellt und dann 
		trennt man sich. Dieses Prinzip kennt keine soziale Verantwortung des 
		Arbeitgebers und umgekehrt keine Loyalität des Arbeitnehmers. Und 
		ehrlich: Warum auch?
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      Einem 
		Artikel zufolge wurde ein Studentenstreik an der New York University 
		schlicht dadurch gestoppt, dass die Universitätsleitung das Campus-WLAN 
		ausschalten und den Strom in den Studentenräumen abstellen ließ. 
		Hilflose Adepten des Internet-Zeitalters, die vielleicht nie in ihrem 
		Leben eine Streikzeitung gesehen haben und nur den elektronisch 
		vermittelten Protestzug kennen, stimmen bedenklich.  (2)
 Schlechte Planung, schlechte Logistik ... 
 
		     Das 
		Doppelzimmer sollte 149 Euro kosten. "Wir zahlen maximal 100 - sonst 
		gibt es eine miese Kritik im Internet", drohten zwei Touristen ganz 
		unverblümt an der Rezeption des "A&O-Hotels" in München.  (3) 
		Heute nennt man das eBayisierung 
		 (4), früher 
		nannte man das Erpressung. 
 
		 Klaus Schmeh berichtet in  über den  Geheimcode in der Wettervorhersage, in Todesnachrichten und 
		Zigarrenbestellungen.  (5) 
		Er setzt damit seine Berichterstattung über die Kryptologie fort. 
		Zuletzt schrieb er über  unlesbare Texte. 
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  (1)    Studie: Mit den Angestellten gehen auch die Daten, Heise online 
		27.02.2009 
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  (2)    Hal
		Faber,  , 
		Heise online 01.03.2009 
		
		 (3)    "Rabatt - oder miese Noten", Heise online 27.02.2009 
		
		 (4)
		Sorry eBay, aber Ihr habt die Bewertungspraxis populär gemacht! 
		
		 (5)    Klaus Schmeh, Botschaften mit doppeltem Boden, 
		Telepolis 01.03.2009 
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