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Mai 2009 |
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Fälschung von Zahlungskarten | Akteneinsicht |
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Die Erteilung von Auskünften aus Verfahrensakten oder die Gewährung von Akteneinsicht stellt einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung solcher Personen dar, deren personenbezogene Daten auf diese Weise zugänglich gemacht werden. Schon 2003 hat das BVerfG zur Akteneinsicht ausgeführt (3):
Mit Blick
auf den rechtsstaatlichen Auftrag zur möglichst umfassenden
Wahrheitsermittlung im Strafverfahren (vgl.
BVerfGE 80, 367 <378>) ist es nicht zu beanstanden, dass
die Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren einen
Informationsvorsprung hat und das Informationsinteresse des
Beschwerdeführers bis zum Abschluss des Ermittlungsverfahrens
zurücksteht (vgl.
Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juli 1994
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Anmerkungen | |||
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siehe auch: |
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Cyberfahnder | |||
© Dieter Kochheim, 11.03.2018 |