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Juni 2009 |
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Bundesstrategie zum Schutz Kritischer Infrastrukturen |
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Die "Strategie" unterscheidet zwischen der systemischen und der symbolischen Kritikalität (S. 7), wobei erstere die gesellschaftliche Organisation unmittelbar bedroht (Versorgung mit Dienstleistungen) und die symbolische das psychologische Klima beeinträchtigt (z.B. Gesundheits- und Finanzwesen sowie Medien). Wegen der Ursachen unterscheidet sie schließlich zwischen Naturkatastrophen, organisatorischen Mängeln (Verfügbarkeit, Beherrschbarkeit, Kontrolle) und äußeren Gewaltaktionen (All-Gefahren-Ansatz, S. 9). Die Lösung, die die "Strategie" präsentiert, wirkt hingegen hilflos und kurzatmig (S. 12):
Die
Partnerschaften sollen der Sicherheitsanalyse, der Prävention, den
Schulungen und Übungen sowie der Reaktion auf Störungen dienen (S. 12)
und seitens der Wirtschaft vor allem durch
Selbstverpflichtungserklärungen abgedeckt werden. |
Das Wissen, das das BSI zur Verfügung stellen kann, ist gewaltig und für wirtschaftliche Interessensgruppen sicherlich interessant. Ihr Interesse richtet sich jedoch auf die Segmente, in denen sie tätig sind und erfolgreich bleiben wollen. Darin unterscheiden sie sich vom Staat und dem BSI, die die gesellschaftliche und staatliche Gesamtorganisation vor Augen haben müssen. Das kann leicht dazu führen, dass die Wirtschaft die Rosinen pickt und der Staat die Kosten trägt. Meine Zweifel beruhen darauf, dass das Eigentum zwar verpflichtet ( Art. 14 Abs. 2 GG), wirtschaftliche Organisationen aber so gut wie nie andere als eigene Interessen auf ihre Fahnen geschrieben haben. Ökonomie und Altruismus schließen sich aus und lassen allenfalls Randunschärfen zu. Der Schutz Kritischer Infrastrukturen als Gesamtkonzept wird sich deshalb nur dann durchsetzen lassen, wenn der Staat bereit ist, seine Grundlinie einzuhalten, nötigenfalls zu regulieren und keine faulen Kompromisse einzugehen.
Die
Kehrseite davon ist die, dass auch der Staat Kritische Infrastrukturen
betreibt und für deren nachhaltige Sicherung in die Tasche greifen
müsste. Dort, wo bislang nur der laufende Betrieb gesichert ist, müssen
für die Zukunftssicherung weitere sachliche und personelle Mittel
aufgebracht werden. Wo die herkommen sollen, nachdem zunächst die
symbolisch kritische, aber laut klagende Finanzwirtschaft
gefördert wird, verbleibt unklar. |
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Anmerkungen | |||||||||
(2)
BSI, Schutz Kritischer Infrastrukturen in Deutschland; (3) BMI, Nationale Strategie zum Schutz Kritischer Infrastrukturen (KRITIS-Strategie), 12.06.2009 (4) Bundeskabinett beschließt KRITIS-Strategie, Heise online 17.06.2009
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Cyberfahnder | |||||||||
© Dieter Kochheim, 11.03.2018 |