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Oktober 2009 |
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Arbeitsteilung als Neuigkeit | BVerfG zu Altersbeschränkungen |
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Diese Methode sollen jetzt verstärkt auch Online-Betrüger nutzen (2). Uri Rivner von RSA scheint jedoch eher Arbeitsteilung zu meinen. Als Bullshit-erprobter IT-Mensch pflegt er jedoch einen IT-bezogenen Jargon und spricht lieber von Dunklen Wolken der Cybercrime. Gemeint ist, dass die Einen Informationen und vor Allem Kreditkartendaten ausspähen und die Anderen sie Gewinn bringend verkaufen. Letztere organisieren den Transfer von Geld, respektive die Geldwäsche über gut gläubige Lastesel, so genannte "Money Mules". Die Täter würden sich nicht persönlich kennen, sondern in Kontaktbörsen mit Bürgschaften von E-Paten vermittelt. So ganz überraschend und neu klingt das nicht. |
Das Gericht hat ihm und seinen Mandanten jedoch vorgeworfen, nicht dargelegt zu haben, warum sie die angegriffenen gesetzlichen Altersnachweispflichten im Hinblick auf die Vielzahl frei verfügbarer pornografischer Angebote im Internet für ungeeignet halten, Minderjährige vor eventuellen negativen Einflüssen derartiger Darstellungen zu schützen. Nun kritisiert er, dass das BVerfG unzumutbare wissenschaftliche
Belege verlange, und verkennt, dass der, der seine elementaren Rechte
verletzt sieht, auch 'mal darlegen muss, warum seine freien
Gewinnchancen höher zu bewerten sind als die Rechte anderer. Einfach nur
"will nicht", "teuer" und "die Konkurrenten im Ausland dürfen auch"
reichen nicht. |
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Anmerkungen | ||||
(2)
Dark Cloud. Online-Betrüger nutzen verstärkt Cloud Computing,
tecchannel 22.10.2009 |
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Cyberfahnder | ||||
© Dieter Kochheim, 11.03.2018 |