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Oktober 2009
22.10.2009 Dark Cloud
22.10.2009 Jugendschutz
zurück zum Verweis zur nächsten Überschrift Arbeitsteilung als Neuigkeit BVerfG zu Altersbeschränkungen
 

 
 
 "Die beiden Typen von Online-Betrügern, Datensammler und Zu-Geld-Macher, kennen sich in der Regel nicht", erklärt Rivner. Sie verwenden denn auch spezielle Kommunikationswege, um zu einem Deal zu kommen. Die rudimentärere Form sind Chatrooms, in denen gestohlene Kreditkartennummern angeboten werden. Wesentlich raffinierter funktionieren dagegen die Hehlerforen, von denen es mehr als ein Dutzend gibt. "Wie in der regulären Wirtschaft, dreht sich auch hier alles um Vertrauen", konstatiert Rivner. Es gibt daher in diesen Online-Foren regelrechte Prüfverfahren für Datenanbieter und –abnehmer. Erst wenn sie von den E-Paten für "vertrauenswürdig" gehalten werden, können sie mit Erfolg ihre Ware tauschen. (2)
 
 

 
Cloud Computing bedeutet, aus dem Netz nicht nur Daten und Dateien zu beziehen, sondern gleich auch die Programmumgebungen, um sie zu nutzen, zu verarbeiten und zu ändern (1).

Diese Methode sollen jetzt verstärkt auch Online-Betrüger nutzen (2). Uri Rivner von RSA scheint jedoch eher Arbeitsteilung zu meinen. Als Bullshit-erprobter IT-Mensch pflegt er jedoch einen IT-bezogenen Jargon und spricht lieber von Dunklen Wolken der Cybercrime. Gemeint ist, dass die Einen Informationen und vor Allem Kreditkartendaten ausspähen und die Anderen sie Gewinn bringend verkaufen. Letztere organisieren den Transfer von Geld, respektive die Geldwäsche über gut gläubige Lastesel, so genannte "Money Mules".

Die Täter würden sich nicht persönlich kennen, sondern in Kontaktbörsen mit Bürgschaften von E-Paten vermittelt.

So ganz überraschend und neu klingt das nicht.
 

 
Der Beschluss des BVerfG über die Zulässigkeit von Altersbeschränkungen für jugendgefährdende Inhalte ist jetzt veröffentlicht (3). Der unterlegene Anwalt meint: Das Bundesverfassungsgericht hat sich an den Sachverhalt nicht herangetraut und wollte nichts entscheiden.

Das Gericht hat ihm und seinen Mandanten jedoch vorgeworfen, nicht dargelegt zu haben, warum sie die angegriffenen gesetzlichen Altersnachweispflichten im Hinblick auf die Vielzahl frei verfügbarer pornografischer Angebote im Internet für ungeeignet halten, Minderjährige vor eventuellen negativen Einflüssen derartiger Darstellungen zu schützen.

Nun kritisiert er, dass das BVerfG unzumutbare wissenschaftliche Belege verlange, und verkennt, dass der, der seine elementaren Rechte verletzt sieht, auch 'mal darlegen muss, warum seine freien Gewinnchancen höher zu bewerten sind als die Rechte anderer. Einfach nur "will nicht", "teuer" und "die Konkurrenten im Ausland dürfen auch" reichen nicht.
 

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(1) Cloud Computing

(2) Dark Cloud. Online-Betrüger nutzen verstärkt Cloud Computing, tecchannel 22.10.2009
 

 
(3) Verfassungsgericht weist Beschwerde gegen Alterskontrolle für Online-Pornos zurück, Heise online 21.10.2009;
BVerfG, Beschluss vom 24.09.2009 - 1 BvR 1231/04
 

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© Dieter Kochheim, 11.03.2018