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Oktober 2009 |
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Keine Panik! |
Koalitionsvereinbarungen zur Rechtspolitik |
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Innere Sicherheit und Rechtspolitik sind Themenfelder, in denen sich deutliche Unterschiede in den Auffassungen bei den zwei bis drei neuen Koalitionspartnern erwarten lassen. Der jetzt veröffentlichte Entwurf zum Koalitionsvertrag birgt jedoch nur wenige echte Überraschungen (1). Die Schwerpunkte der Rechtspolitik sind auf das Justiz- und das Innenressort verteilt. Um die Urheber- und sonstigen Schutzrechte kümmert sich das Wirtschaftsministerium. Das neue Kabinett verspricht eine starke Positionierung der FDP in der Rechtspolitik. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger soll wieder Justizministerin werden (2) [siehe Kasten links]. Das war sie bereits von 1992 bis 1996, worauf sie aus Protest gegen das Votum der FDP für den Großen Lauschangriff zurücktrat (3). Zusammen mit ihren Parteikollegen Gerhart Baum und Burkhard Hirsch wandte sie sich an das Bundesverfassungsgericht (4), das am 03.03.2004 die ursprüngliche Fassung des § 100c StPO aufhob (5), die nachgebesserte Fassung dann aber bestätigte (6). 2007 erhob Burghard Hirsch - auch im Namen seiner FDP-Kollegen Solms und Leutheusser-Schnarrenberger - Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenhaltung, die seit dem 01.01.2008 Gesetz wurde (7).
Leutheusser-Schnarrenberger zeichnet sich somit - im Gegensatz zum
wirtschaftsliberal ausgerichteten Flügel der FDP - als
freiheitlich-liberale Politikerin aus, die Rechtspolitik unter Stärkung
der grund- und verfassungsrechtlichen Vorgaben betreiben wird. |
Bundesinnenminister soll Thomas de Maizière werden (8). Er bringt eine langjährige Erfahrung im parlamentarischen Geschäft mit und war zuletzt der Chef des Kanzleramtes und Beauftragter der Bundesregierung für die Nachrichtendienste. Er bezeichnet sich als Wertkonservativer (9) und wird als kein Freund der FDP angesehen. Er soll streitbegeistert und ein schwerer Verhandlungspartner sein, dabei aber auch loyal und unverbrüchlich an Kompromissen festhaltend. Seine Politik ist eher deregulierend ausgerichtet. Von ihm stammt der Satz in Merkels erster Regierungserklärung "Wir wollen mehr Freiheit wagen". (10) Nach Schily und Schäuble wird de Maizière ein eigenes Profil als Innenpolitiker entwickeln müssen. Der erste Anschein verspricht Augenmaß und mehr Zurückhaltung als bei Schäuble, der sich bei manchen Themen eher als Dampframme betätigt hat.
Mit Rainer Brüderle
als Bundeswirtschaftsminister kommt der wirtschaftsliberale Flügel der
FDP zum Einsatz. Auf seiner Homepage verrät er
(11),
dass er für eine
freiheitliche Wirtschaftsverfassung eintritt, in deren Rahmen sich
der Staat auf seine Kernaufgaben zurückziehen soll, für
Bürokratieabbau und gegen
Mindestlöhne. |
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Sicherheitsarchitektur. Verdeckte Ermittlungen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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In den Einzelheiten sind hingegen keine ganz großen Änderungen zu erkennen. Es soll eine neue Sicherheitsarchitektur zunächst geprüft und dann eingeführt werden. Hierdurch könnten sich die Zuständigkeiten zwischen den Landespolizeien einerseits und der Bundespolizei andererseits ergeben. Auch die Trennung zwischen Bundespolizei und Zoll steht in Frage. Die Koalition bekennt sich hingegen ausdrücklich zum Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendienste. In Bezug auf das BKA-Gesetz soll der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung optimiert und das Maß an Grundrechtsschutz durch Verfahren erhöht werden. Das dürfte im Polizeirecht zu Regeln führen, wie sie mit den §§ 100a Abs. 4, 101 StPO im Strafverfahrensrecht bereits bestehen.
Mit der neuen Zuständigkeitsregelung über die Anordnung verdeckter
Ermittlungsmaßnahmen nach dem Polizeirecht [siehe
Kasten links] wird das beschworene Trennungsprinzip gleich wieder in
Frage gestellt. Der Generalbundesanwalt als ausgewiesene
Strafverfolgungsbehörde soll nunmehr die polizeirechtlichen Maßnahmen
vor dem Bundesgerichtshof vertreten. |
Verdeckte Ermittlungen sind aus dem Straf-, dem Polizei- und dem Recht der Nachrichtendienste bekannt. Wünschenswert wäre eine gemeinsame Verfahrensordnung über das "Wie" ihrer Durchführung, die gleichartige Anforderungen an den Schutz des Kernbereichs der persönlichen Lebensführung, an die Mitteilungspflichten, an die Rechtsmittel und schließlich zu den Berichtspflichten formuliert. Gegenwärtig wird in jedem betroffenen Gesetzeswerk das Rad neu erfunden. Sie werden aufgebläht und uneinheitlich. Mit einer solchen Verfahrensordnung könnten sich die Fachgesetze auf die fachlichen Voraussetzungen der Maßnahmen beschränken und wegen der Einzelheiten auf das gemeinsame Verfahrensgesetz verweisen. Mehrere Gesetzeswerke sollen zunächst unverändert bleiben, aber überprüft werden. Das gilt für das Waffenrecht, die strafbare Ausbildung in Terrorcamps und schließlich die Überwachung der Telekommunikation [S. 92]. Das klingt nach furchtbar vielen neuen Berichtspflichten und danach,
dass man sich nicht recht hat einigen können. |
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digitale Spaltung der Gesellschaft. Cybercrime | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Dem folgen die Forderungen nach mehr IT-Kompetenz, nach Verfolgung der Internetkriminalität und zur Durchsetzung des Jugendschutzes. [S. 93] Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Diese Aussage zieht sich durch weite Passagen des Koalitionsvertrages. Die konkreten Stichworte sind Betrug, Identitätsdiebstahl und Kinderpornographie. Sie sind eher Erscheinungsformen der IT-Kriminalität im weiteren Sinne. Nur der Identitätsdiebstahl kann auch in der Form "echter" Cybercrime auftreten, wenn er durch Missbrauch und Manipulation der IT begangen wird. An der richtigen Zielsetzung ändert das nichts. Der Koalitionsvertrag will die Strafverfolgung in diesem Bereich erleichtern und fördern, obwohl das Beispiel "Internetstreifen" eher präventiv wirkt als der Strafverfolgung dient. Das bedeutet aber auch, dass die Vorratsdatenhaltung erhalten bleiben muss. Ohne sie können schon begangene Internetstraftaten überhaupt nicht verfolgt werden. Weiter bedeutet das, dass die Vorratsdaten auch der einfachen und mittleren Kriminalität zugänglich sein müssen. Der Streit der Koalitionäre im Detail ist somit vorprogrammiert.
Wegen der
polizeirechtlichen Nutzung von Vorratsdaten gibt der Koalitionsvertrag
eine genaue Auskunft: Sie sollen auf die
Zugriffe
zur Abwehr einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Freiheit
beschränkt werden. Insoweit verbreitet Stefan Krempl in der
Unfug, wenn er
schreibt:
Zur reinen Strafverfolgung sollen Ermittler somit nicht in den
Datenhalden schürfen dürfen.
(13)
Er verkennt den höheren Rang des Strafverfahrensrechts und, dass sich
die Koalitionspartner nur zum Polizeirecht äußern. |
Über das Für und Wider einer Fachabteilung für IT-Straftaten wird schon einige Zeit in den Staatsanwaltschaften diskutiert. Ich vertrete dabei die Auffassung, dass jedenfalls das IT-Strafrecht im weiteren Sinne so breit vertreten ist, dass sie im Hinblick auf Betrugshandlungen und einfache Identitätsdiebstähle in jedem Dezernat bearbeitet werden müssen. Nur die Fälle, die nur mit tiefem technischen Verständnis bearbeitet werden können, bedürfen m.E. einer besonderen Zuständigkeit. Um die Erscheinungsformen der Internet- und "reisenden" Kriminalität
im Übrigen sinnvoll bekämpfen zu können, bedarf es auch einer neuen
Regelung über die örtliche Zuständigkeit, weil sie interregional
auftreten und Staatsgrenzen regelmäßig überschreiten. Beispiel gebend
ist die örtliche Zuständigkeit am Ergreifungsort (
§ 9 StPO). Ihm entsprechend müsste auch das (auch höherrangige)
Gericht an dem Ort zuständig sein, wo es eine Eingriffsmaßnahme angeordnet hat, die mit der
Untersuchung in unmittelbarer Beziehung steht. |
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Urheberrecht. Websperren | allgemeine Rechtspolitik | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die gelegentlich diskutierten Internetsperren wegen Urheberrechtsverstößen sind jedenfalls vom Tisch. Das ist auch gut so (15). Die Sperren in Bezug auf die Kinderpornographie sollen ebenfalls suspendiert werden [S. 97]. Statt dessen sollen die kriminellen Veröffentlichungen an ihren Quellen bekämpft werden. Das ist ein wenig blauäugig, weil das Netz interregional ist und seine Standorte ohne merkliche Zeitverzögerungen erreichbar sind. Verbote können hingegen nur in Staatsgrenzen durchgesetzt werden und darüber hinaus nur mit Hilfe von Übereinkommen, deren Wirkungen Zeit beanspruchen. An dieser Stelle wird der Koalitionsvertrag wirkungslos bleiben. |
Schließlich soll der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (
§ 113 StGB) verschärft bestraft und - eine sehr sinnvolle Regelung -
die Pflicht zum Erscheinen bei der Polizei zur Vernehmung eingeführt
werden [S. 100]. Damit hört endlich der Tadelmatz auf: Ich sage aus,
aber nur vor dem Staatsanwalt. Unnötige und durch nichts
gerechtfertigte Mehrarbeit, die damit ein Ende findet. |
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Fazit | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Interessant wird die Entwicklung des neuen Innenministers - besonders deshalb, weil er bislang die Knorrigkeit seiner beiden Vorgänger nicht gezeigt hat. Wegen der strafverfahrensrechtlichen Eingriffsmaßnahmen weist der Koalitionsvertrag aus, dass sich die FDP hat bremsen lassen. Das, was dort an FDP-Positionen übrig blieb, bleibt zunächst auch im Vernünftigen. Die Regierungspraxis wird zeigen, wie die Koalitionsparteien damit umgehen können.
Koalitionsverträge definieren Vorhaben und Visionen. Ihr Erstkontakt mit
der Realität ist meistens schmerzhaft. Die justizpolitischen
Entwicklungen der nächsten Jahre versprechen interessant zu werden. |
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Anmerkungen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
(2) Das ist das neue Kabinett, Augsburger Allgemeine 23.10.2009 (3) Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (4) ebenda (3) (5) BVerfG, Urteil vom 03.03.2004 - 1 BvR 2378/97, 1 BvR 1084/99 (6) BVerfG, Beschluss vom 11.05.2007 - 2 BvR 543/06 (7) Hirsch macht ernst mit Verfassungsbeschwerde, Spiegel online 20.12.2007
(8)
ebenda
(2); (9) Merkels Feuerwehrmann, stern.de 19.10.2009 (10) ebenda (9) |
(13) Stefan Krempl, Internet-Sperren vorerst vom Tisch, c't 23/2009 |
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Cyberfahnder | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
© Dieter Kochheim, 11.03.2018 |