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November 2009 |
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Lobbyisten für den Rechtsfrieden |
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Ich bin sicherlich kein leidenschaftlicher Parteigänger der Lobbyverbände, die sich für gewerbliche Schutzrechte stark machen und dazu die Mühen und Rechte kreativer Schaffender bemühen, aber allzu oft die Interessen der Verwertungsindustrie meinen. Ihrer Geldgeber. Mit ihrer Argumentation haben sie hingegen recht. Wenn keine
Vorratsdaten zur Verfügung stehen, dann können dynamische IP-Adressen
nicht aufgelöst werden. Das führt dazu, dass Straftaten und
rechtswidrige Handlungen, die unter Nutzung von dynamischen IP-Adressen
erfolgen, nicht mehr personifiziert und verfolgt werden können. |
Das Bundesverfassungsgericht tut gut daran, wenn es die befristete
Vorratsdatenhaltung zulässt, aber vernünftige Regeln zum Zugriff auf sie
einfordert. Jedenfalls die punktuelle Beauskunftung wegen Bestandsdaten
ist zwingend nötig, um den Rechtsfrieden zu gewährleisten. |
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Anmerkungen | |||
Cyberfahnder | |||
© Dieter Kochheim, 11.03.2018 |