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|  Dezember 2010 | 
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|        | Zusammenlegung von BKA und BuPol | ||||||||
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 |   Ungleicher könnten die Beteiligten nicht sein. 
		 Ich habe den Eindruck, dass sich diese Aufgabenwahrnehmung, so gut 
		sie wirklich geleistet wird, manchmal etwas geheimdienstlich 
		verselbständigt hat. Das zeigt sich mitunter an der unbedachten 
		Kennzeichnung gestreuter Informationen mit dem Siegel "nur für den 
		Dienstbedarf - Verschlusssache" (NfD-VS). Was soll eine 
		präventiv-polizeiliche Landesbehörde oder gar eine dem Legalitätsprinzip 
		unterworfene Ermittlungsbehörde damit anfangen? Entweder kann sie eine 
		Information gerichtsfest verwerten oder eben nicht. Dann kommt sie in 
		den Konflikt mit dem Legalitätsprinzip und könnte Strafvereitelung 
		betreiben 
		 Man mag es mir nachsehen und als begrenzte private Erfahrung bewerten: Bei der praktischen Ermittlungsarbeit zeigt das BKA Lücken. Es ist meisterlich in spezialisierten Ermittlungsmethoden, zeigt aber wenig ermittlerische Kreativität, um alternative und vor Allem eingriffsschwächere Ermittlungshandlungen zu wählen und in Betracht zu ziehen. Böse gesagt: Die Marschroute des BKA ist es eher, eine Vertrauensperson oder einen Verdeckten Ermittler auf eine Zielperson zugehen zu lassen als einen charmanten oder aggressiven Ermittler selber, der sich zu seiner Aufgabe bekennt. |   
		 
		 
		 
		 
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		 Diese Erfahrungen habe ich nicht und Thelens Darstellung mag der Vortragsdramatik geschuldet sein. Auf dem ersten Blick scheint es jedoch charmant zu sein, die 
		Zollverwaltung als eigenständigen Polizeizweig aufzugeben. Sie ist eine 
		Art kupierte Bundessteuerpolizei und darin liegt ihr Dilemma: Eigentlich 
		wäre sie (gerne) eine Bundessteuerfahndung, aber das darf sie im 
		föderalen Bundesstaat nicht sein. Insoweit scheint mir eine 
		Grundgesetzänderung tatsächlich angezeigt zu sein: Die bundesrechtlichen 
		Eingriffe in die Steuerstruktur scheinen die landesrechtlichen 
		Gestaltungsmöglichkeiten immer mehr einzuschränken, so dass eine unter 
		Bundesaufsicht stehende Steuerfahndung unter Einbeziehung der 
		Zollverwaltung nahe liegend ist. | 
		 Genau das brauchen wir. Ich hoffe nur, dass bei der zu erwartenden Zusammenführung nicht nur Leitungsfunktionen vereinheitlicht und gestrichen werden, sondern auch die Basisstränge fair und zielführend verwoben werden. Alle beteiligten Bundesbehörden haben es verdient, mit ihren Leistungen und Stärken anerkannt, gefördert und erhalten zu werden. Ihre Zusammenführung muss der Synergie dienen, also vor Allem dem Abbau von Schranken, Unkenntnissen und Vorbehalten. 
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|        | Anmerkungen | ||
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|        | Cyberfahnder | ||
| © Dieter Kochheim, 11.03.2018 | |||