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  Drei 
		Dezember-Monate begleitete der Cyberfahnder in den zurückliegenden 
		Jahren mit Meldungen, die in seinem 
		ersten Konzept überhaupt nicht vorgesehen waren. Erst im Juni 2007 
		bekamen sie einen eigenen Platz in einer fortlaufend erweiterten Datei. 
		Sie waren zunächst nur Fundstücke, die in den grundlegenden 
		Beiträgen der ersten Phase keinen Platz hatten. Das hat sich geändert. Seit Juli 2008 erhalten die Meldungen eigene 
		Seiten und behandeln immer ausführlicher einzelne Aspekte, Probleme und 
		abgeschlossene Themen. Der Cyberfahnder wandelte sich dadurch vom reinen 
		Informationsportal auch zu einem Meldungsdienst. Dadurch ist er 
		sicherlich attraktiver und aktueller geworden, was auch eine Kehrseite 
		hat: 
		Er verlangt erheblich mehr Aufwand und Engagement. 
		 Im ersten 
		Jahr seines Erscheinens widmete sich der Cyberfahnder den grundlegenden 
		Fragen nach der Physik des Internets, den Erscheinungsformen der 
		Cybercrime und der rechtlichen Bestandsaufnahme. 2007 war zugleich das 
		Jahr, in dem sich große Neuerungen ankündigten. Vorne weg die 
		Vorratsdatenspeicherung und andere Änderungen in der StPO und ihr 
		folgend die Onlinedurchsuchung, deren  Möglichkeit ich im großen Lauschangriff gesehen habe. 
		 2008 sprach 
		das BVerfG zwei Machtworte im Zusammenhang mit der Onlinedurchsuchung 
		und der Vorratsdatenspeicherung. Das beflügelte zwar die öffentliche 
		Diskussion um diese Eingriffsmittel, nicht aber den Gesetzgeber. Das 
		schärfere Klima wird auch in den Dezember-Meldungen des Cyberfahnders 
		aus 2008 deutlich. 
		 Hingegen 
		wirkt der Dezember 2009 merkwürdig ruhig. Noch hatte das BVerfG nicht 
		abschließend über die Vorratsdatenspeicherung entschieden. Es ist eine 
		Ruhe vor dem Sturm. 
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  Mit 
		Nachdruck wurde die  StPO-Reform durch die parlamentarischen Instanzen getrieben, die am 
		01.01.2008 auch tatsächlich in Kraft trat. Ihr Kernstück war die 
		Verpflichtung zur  Vorratsdatenspeicherung, die mit einem Vorlauf am 01.01.2009 wirksam 
		werden sollte. Die meisten Änderungen betrafen Regeln, die schon von der 
		Rechtsprechung entwickelt worden waren, vor Allem die  Schwellengleichheit, der  Kernbereichsschutz und die  Mitteilungspflichten. Die  Onlinedurchsuchung (  Bundestrojaner) war noch nicht vorgesehen, wohl aber die wenig 
		beachtete  Onlinedurchsuchung light (Ferndurchsuchung von Datenträgern). Dafür 
		war der Streit um dynamische IP-Adressen und die Ermächtigungsgrundlage 
		für ihre Abfrage in vollem Gange (    -Unfug). 
		 McAfee 
		sprach erstmals vom  Cyberwar 
		und der seit April 2007 bestehende Cyberfahnder hatte seine Erklärungen zu den  Kabeln und Netzen, ihren Betreibern (  autonome Systeme und Tiers) 
		und zum  Mobilfunk 
		abgeschlossen. 
		
		 Meldungen im Dezember 2007, Teil 1 
  Meldungen im Dezember 2007, Teil 2 
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  Auch im 
		Dezember 2008 fielen  Seekabel aus. 
		 McAfee 
		warnte vor der zunehmenden  virtuellen Kriminalität, die  neue Form des Phishings hatte sich etabliert, die  Malware wurde zunehmend komplexer und der Cyberfahnder befasste sich 
		mit der  Strafbarkeit des Skimmings und hatte dazu auch schon die  §§ 152a,  152b StGB entdeckt. Auch den klassischen  Trickbetrügern wurde eine Meldung gewidmet. 
		 Am 
		27.02.2008 stoppte das BVerfG die geheimdienstrechtlichen Vorschriften 
		zur  Onlinedurchsuchung und schon am 
		11.03.2008 beschränkte es die Ausführung der  Vorratsdatenspeicherung auf Auskünfte im Zusammenhang mit 
		besonders schweren Straftaten nach Maßgabe des  § 100a Abs. 2 StPO. Es folgte die Zeit unsäglicher Sondererhebungen 
		und -berichte. In der  politischen Diskussion blieben die Vorratsdaten ein bevorzugtes 
		Thema. Wir feierten nicht nur  25 Jahre Volkszählungsurteil, sondern auch die Hatz eines  unbrauchbaren Gesetzes durch die parlamentarischen Instanzen: Das 
		BKA-Gesetz. Jedenfalls wurde  Christian Klar am 19.12.2008 aus der Haft entlassen. 
		 Der Ton des 
		Cyberfahnders hatte sich verschärft, wie man deutlich am Zynismus und 
		den immer böser werdenden Kommentaren merkt. 
		 Meldungen im Dezember 2008 
 
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  Im Monat 
		zuvor war das erste Arbeitspapier Skimming erschienen und der  Cyberfahnder wirbt dafür. Er entdeckte die  eurasischen Verbindungen, berichtete über die  Internet-Anbindung Ostafrikas und es erschien der  erste Newsletter. 
		 McAfee 
		berichtete über  Schwachstellen in der Internet-Telefonie. 
		 Den 
		Dezember 2009 trübt kein neues Gesetz und auch die politischen 
		Diskussionen sind weihnachtlich ruhig. Das wirkt sich auch auf die Äußerungen des Cyberfahnders aus, die 
		insgesamt versöhnlicher klingen. 
		 Meldungen im Dezember 2009 
 
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  Nach 
		zutreffender Kritik am Erscheinungsbild des Cyberfahnders habe ich im 
		Mai 2010 das Layout umgestellt. Er präsentiert sich seither blau, zeigt 
		sich mit mehr Grafiken und in klarerer Gestalt. Die Webseiten im Cyberfahnder sind jedoch starre HTML-Dateien. Die 
		alten wurden deshalb nur dann umgestaltet, wenn sie der Navigation 
		dienen, also Themen zusammen fassen. Sie bleiben also grün (eine 
		Fehlentscheidung beim Start, für die ich eine Erklärung habe, die aber 
		nichts zur Sache beiträgt). 
		 Überarbeitet 
		wurde auch das  Lexikon. 
		Es ist jetzt auf dem Stand August 2009. Die Arbeit daran zeigt mir, dass 
		der Cyberfahnder immer tiefer in Rechtsfragen und Details eingetaucht 
		ist. Das hätte ich mir anfangs überhaupt nicht getraut. 
		 Der 
		Rückblick auf die Dezember-Ausgaben des Cyberfahnders ist zugleich auch 
		der auf eine persönliche Entwicklungsgeschichte. Erfahrungen aus dem 
		Wirtschaftsstrafrecht und dem IT-Management brachte ich mit und hatte 
		schon 2006 angefangen, mich mit dem Phishing und den Schwachstellen der 
		IT-Sicherheit zu befassen. Diese Beiträge wurden im April 2007 in den 
		Cyberfahnder aufgenommen und durch die weiteren grundlegenden Beiträge 
		ergänzt. Ohne Erfahrungen im Wirtschaftsstrafrecht wären die Aufsätze 
		über  Vermögenstransfers und die  Hawala 
		nicht denkbar gewesen. 
		 Praktische 
		Erfahrungen mit der  Organisierten Kriminalität gewann ich erst seit Anfang 2007. Davon 
		profitierte sehr schnell der Cyberfahnder, weil ich mich mit Fragen der  schweren 
		Kriminalität, den  geheimen 
		Ermittlungen und der  Onlinedurchsuchung auseinander gesetzt habe. 
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  Nicht 
		nur das Layout hat sich gewandelt. Der Cyberfahnder ist analytischer 
		geworden und kann sich dabei auf seine  gewonnenen Arbeitsergebnisse zurück lehnen. Die Bestandsaufnahme ist 
		abgeschlossen und die verbliebenen Lücken können auch von anderen 
		geschlossen werden. 
		 Wieder 
		ist Ruhe vor dem Sturm. Der Gesetzgeber wird sich endlich entscheiden 
		müssen, ob er den Kampf gegen die Kriminalität aufnehmen will oder 
		nicht. Das betrifft besonders die Vorratsdatenspeicherung, die quer 
		durch alle Kriminalitätsformen nötig ist, weil die Täter nicht in 
		Hochachtung vor liberalen Bedenken auf die Telekommunikation und das 
		Internet verzichten werden. Die zweite politische Entscheidung, die 
		aussteht, ist die nach der Strafverfolgung der Cybercrime und der Abwehr 
		des Cyberwar. Ich erwarte noch genug Dummheiten, über die ich mich 
		aufregen kann. 
		 Sich 
		aufzuregen, ist das eine Grundlage für ein Projekt wie dem Cyberfahnder? 
		Mir ist schon gesagt worden, dass man bei den Vorträgen anderer Juristen 
		eher eingeschlafen ist und dass ich in der Rolle des Cyberfahnders 
		kantig bin und anecke. Das kann auch abschrecken und das besonders dann, 
		wenn ich schimpfe. Andererseits gibt es kein Projekt im 
		deutschsprachigem Raum, das das inhaltliche Spektrum sach- und 
		fachkundig in dem Maße abdeckt wie eben der Cyberfahnder. 
		Wenn ich mich über fehlende Resonanz beklage, dann kann das einfach 
		daran liegen, dass ich zu engagiert und polarisierend an die Sache heran 
		gehe. Vielleicht bin ich inzwischen auch zu tief eingedrungen und habe 
		das Publikum zu weit hinter mir zurück gelassen. 
		Kann sein.
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