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Vermögenstransfer 1
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Zahlungen ins Ausland

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Zahlungen ins Ausland
Barzahlung und Banküberweisung
  SWIFT, IBAN, BIC
  Sammelkonten
  Barscheck
  Auslandsüberweisung (Western Union)
  (Post-) Sparbuch
Grundlagen des Zahlungsverkehrs
  Anweisung, Wechsel, Scheck
  Geld
  Golddeckung
  Leitwährung

Anmerkungen
 


In dem Arbeitspapier über den grenzüberschreitenden Transfer von Vermögenswerten hat der Cyberfahnder legale und spekulative Wege für Zahlungen angesprochen. Es erscheint hier in einer überarbeiteten Online-Fassung, in der auch die Erfahrungen der letzten Monate eingeflossen sind. Einige der spekulativen Annahmen wurden von der Realität bestätigt.
 

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Wie schaffe ich Geld von A nach B und insbesondere dann, wenn B ein ferner Ort außerhalb der EU ist und kriminelle Gewinne gesichert werden sollen?

Den Kurier mit dem Geldkoffer gibt es immer noch. Bis 1995 war das Kleinwalsertal als österreichisches Zollausschlussgebiet von Kofferträgern wegen seiner anonymen Bankkonten sehr begehrt – neben Liechtenstein mit seiner außergewöhnlichen Banken- und Firmendichte (1) und seinem gepflegten Bankgeheimnis.
 

 
Für die globalisierten Handels- und Dienstleistungsgeschäfte in der modernen Welt sind Kofferträger uninteressant. Sie scheitern häufig an strengen Grenzkontrollen, müssen lange Wege zurück legen und können nur begrenzt Einzelbeträge sammeln und wieder verteilen.

Betrachten wir zunächst die üblichen Bankinstrumente für den internationalen Zahlungsverkehr.

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Für den bargeldlosen Zahlungsverkehr (2) zwischen den Banken wurden zwei wesentliche Verfahren entwickelt. Die klassische Variante ist die Auslandsüberweisung per SWIFT (3). Sie ist eine 1973 gegründete Genossenschaft von Banken, die selber keinen Zahlungsverkehr abwickelt, sondern die gesicherte und ordnungsgemäße Kommunikation mit standardisierten Datensätzen zwischen den Beteiligten garantiert. Sie vermittelt den Kontakt und überlässt das Buchungsgeschäft den Kommunikationspartnern.

Auf dem SWIFT-Verfahren setzt das 2003 entwickelte das IBAN-System (4) auf. Es besteht vor allem aus einem Nummernsystem für die Banken in der Europäischen Union und erleichtert damit die Abwicklung des Zahlungsverkehrs. Für eine Übergangszeit muss für den außereuropäischen Zahlungsverkehr noch der BIC-Code verwendet werden (5).

 
Besonders das SWIFT-Verfahren ist träge und förmlich. IBAN funktioniert dagegen so einfach wie Inlandsüberweisungen. Mit ihm dürfen aber nur Beträge bis 50.000 € transferiert werden und ab 12.500 € müssen sie der Bundesbank zur Außenhandelsstatistik gemeldet werden. Die Meldepflicht besteht auch für SWIFT, ohne dass dort die Beträge nach oben begrenzt sind.

SWIFT und IBAN sind Verrechnungssysteme (Überweisung), die den beteiligten Banken die Möglichkeit geben, ihre gegenseitigen Forderungen zu saldieren. "Bewegt" wird dabei Buchgeld. Die Systeme funktionieren, weil sich die beteiligten Banken auf Regularien geeinigt haben und ihre finanzbuchhalterischen Forderungen in der Summe gegeneinander ausgleichen.

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Für Transaktionen mit Kunden ohne Geschäftskonto bieten Kreditinstitute häufig auch Bargeschäfte an, die zunächst auf Sammelkonten gebucht werden (6), und von einem verbundenen Partnerinstitut (im Ausland) ausgezahlt werden. Auf diesem Weg dürften erhebliche Geldmengen zur Kapitalanlage in steuergünstige Nachbarstaaten geflossen sein (7).

Zur einfachen Verfügung über Geld im Ausland haben sich auch Barschecks  für den Zahlungsverkehr und ihre besondere Ausformung als Reiseschecks etabliert. Barschecks erfordern dazu entweder eine ausländische Niederlassung der bezogenen Bank oder – wie bei Reiseschecks üblich – ein Partnerinstitut im Ausland. Reiseschecks werden von den bekanntesten Anbietern, American Express und Thomas Cook, auf Guthabenbasis ausgestellt und sind gegen Verlust versichert.
 

Eine Variante davon bieten jetzt die Postbank und Western Union an. Postbankkunden können im Urlaub per Internet Auslandsüberweisungen an sich selber beauftragen, die von Western Union anschließend ausgeführt werden (8).

An Bedeutung verloren haben Verbundsysteme, die an Transportorganisationen angeschlossen sind. Dies gilt besonders für das Postwesen, das im europäischen Raum anerkannte Sparbücher (9) und den bargeldlosen, staatlich beaufsichtigten Postscheckverkehr betrieb. Verbunden mit der Bahnpost konnte das Transportsystem schon frühzeitig für den Werttransport und den bargeldlosen Zahlungsverkehr benutzt werden. Aus den Kreditinstituten mit dieser Tradition ist im wesentlichen Western Union übrig geblieben ( Auslandszahlungen).
 

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Geld, Währung, Rechtsformen

Die rechtlichen Grundformen des bargeldlosen Zahlungsverkehrs sind die Anweisung und daraus abgeleitet der Wechsel und der Scheck (10).

Die Anweisung ist (mindestens) ein Dreiecksgeschäft, in dem der Anweisende einen Dritten zur Leistung an den Begünstigten (entweder in Person oder als Inhaber eines
Rektapapiers) ermächtigt ( § 783 ff. BGB).

„Ein Wechsel ist ein Wertpapier, das eine unbedingte Zahlungsanweisung des Gläubigers an den Schuldner enthält“ (11) ( verbriefte Forderung). Als Zahlungs- und kurzfristiges Kreditinstrument ist er seit 4.000 Jahren bekannt. Seine rechtliche Anerkennung fand er 1933 in dem Wechselgesetz, das in gleicher Form auch in anderen Rechtsordnungen eingeführt wurde, so dass sich der Wechsel als internationales Zahlungsmittel etablierte. Als Kreditinstrument ist der Wechsel jedenfalls dann geeignet, wenn er die Formanforderungen der Bundesbank für Diskontgeschäfte erfüllt (12).
 

 
Der Scheck ist ein Inhaberpapier mit einer unbedingten Zahlungsanweisung des Ausstellers an seine Bank, gegen Vorlage einen bestimmten Betrag zulasten seines Kontos auszuzahlen. Er ist dadurch ein Zahlungsmittel und kurzfristiges Kreditinstrument in der Zeit zwischen seiner Ausstellung und Einlösung. Seit 2002 ist die Bankgarantie im Zusammenhang mit Euroschecks weggefallen, bis zu einem Betrag von 400 DM ungeachtet der Kontodeckung auf Vorlage eines standardisierten EC Zahlung zu leisten (13).

 

 

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Während Geldmünzen aufgrund ihres eigenen Edelmetallanteils einen „inneren“ Wert verkörperten, stellt das Papiergeld (Währung) in seiner ursprünglichen Form nichts anderes als ein (Inhaber-) Wertpapier dar, mit dem die Notenbank gegen Vorlage die Gegenleistung mit Edelmetall verspricht. Die deckungsgleiche Goldwährung wurde 1816 in England und 1873 in Deutschland eingeführt (14).
 

1971 haben die USA die Golddeckung für den US-$ aufgegeben und ihn damit zum
„beliebig vermehrbaren Papiergeld“ gemacht (15). Ihr folgten alle anderen Währungssysteme. Neben der erheblichen Verschuldung der USA war für die Aufgabe der deckungsgleichen Währungsreserve die Funktion des US-$ als internationale Leitwährung für Handelsgeschäfte ausschlaggebend, wodurch erhebliche Teile der Währung im Ausland verblieben und dort zirkulierten. Im Januar 2007 waren erstmals mehr Euros als US-$ im internationalen Umlauf (16). Damit hat die EU zwar die führende Position wegen des Bargeldverkehrs erreicht, aber noch nicht den USA den Rang als Betreiber der Leitwährung für internationale Handelsgeschäfte abgerungen.
 

zurück zum Verweis nach oben Anmerkungen
 

 
(1) Auf die knapp 35.000 Bewohner Liechtensteins kommen etwa 2.900 „aktive“ Unternehmen (1:12); allein 1.400 Liechtensteiner arbeiten in einer der fünf größten Banken des Fürstentums (1:25). Diverse Quellen.

(2) Grundlage dafür sind Girokonten, also Kundenkonten bei Kreditinstituten auf laufende Rechnung ( Kontokorrentkonto). Siehe auch Auslandsüberweisung.

(3) Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication - SWIFT
SWIFT entzieht EU-Daten dem einfachen Zugriff durch die USA, Heise online 04.10.2007

(4) International Banking Account Number - IBAN

(5) Bank Identifier Code – BIC.

(6) Conto pro Diverse - CpD

(7) Nur ein Beispiel: 2005 waren in Luxemburg 155 Banken niedergelassen, davon allein 43 deutsche Banken mit knapp 3.700 Mitarbeitern, die einen Gewinn von 1,1 Milliarden € erwirtschafteten. Zahlen: KPMG Luxemburg.

(8) Bares ins Ausland senden, Heise online 20.03.2007
 

 
(9) Inhaberpapiere mit verbrieftem Guthaben.

(10) Beide Wertpapiere kennen eine vereinfachte Durchsetzung der verbrieften Geldforderung im Scheck- oder Wechselprozess ( gesonderte Anmerkung).

(11) Prägnante Definition bei Wechsel (Urkunde).

(12) Diskontsatz.

(13) Im internationalen Handelsverkehr ist der Letter of Credit ( Akkreditiv) verbreitet, der zur Sicherung eines bestimmten Warengeschäfts ein Zahlungsversprechen der ausstellenden Bank verkörpert, wobei auch Teil zahlungen an Lieferanten, Spediteure und Versicherungen ausgezahlt werden können.

(14) Numispedia - Goldwährung, Numispedia - Silberwährung.

(15) Siehe Währung. Die Währung wird dadurch zum „fiat money“, das nur aufgrund einer staatlichen Einlösungsgarantie im Zahlungsverkehr akzeptiert wird.

(16) BörsenWeblog: Der Euro – auf dem Weg zur Weltwährung?

Auch im Handelsverkehr scheint der € gegenüber dem $ als Verrechnungseinheit zu gewinnen:
Rainer Sommer, US-Dollar: The (not so) long Goodby, Telepolis 03.05.2008
 

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© Dieter Kochheim, 11.03.2018