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Juni 2010
26.06.2010 Skimming
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Das Teil sieht aus wie eine Sichtblende (oben links) und das kleine Loch in der Ecke oben rechts ist völlig unauffällig.

Dahinter steckt die Kamera, mit der das Tastenfeld aufgenommen wird. Im hinteren Teil der angeblichen Sichtblende sind die Akkus und die Elektronik untergebracht.

Diese Ausspähtechnik unterläuft sozusagen einen Tipp gegen das Ausspähen der PIN-Eingabe. Die Kamera ist so niedrig angebracht, dass das Abdecken der tippenden Hand bei der Eingabe nichts nutzt.
 

 
Wer solche Geräte herstellt, verwahrt oder sich oder anderen verschafft, macht sich strafbar ( § 263a Abs. 3 StGB).

Die Strafvorschrift spricht zwar nur von "Programmen". Das Gerät hat keinen anderen Zweck als das Ausspähen von PIN, um sie beim Cashing, also zum Computerbetrug zu missbrauchen. Die dazu eingebaute Steuerungselektronik ist ein "Programm" im Sinne der Strafvorschrift.

Weitere Einzelheiten im
Arbeitspapier Skimming #2
 

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© Dieter Kochheim, 11.03.2018