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Januar 2011
31.01.2011 Strafverfahren
     
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11-01-39 
Die Grenzen des aktuellen Strafverfahrensrechts lotet der Beschluss des Landgerichts Landshut aus (2). Er bestätigt die Quellen-TKÜ und setzt ihr als Annex (3) den Zugriff auf den überwachten PC im Rahmen einer Überwachung der Telekommunikation ( § 100a StPO) zur Seite, um die Remote Forensic Software - RFS - zu installieren. Andererseits grenzt er die Maßnahme klar und richtig zur Onlinedurchsuchung ab. Der von der Polizei eingesetzte Trojaner fertigte alle 30 Sekunden einen Screenshot vom Bildschirm des überwachten Endgerätes.

Das ist jedoch eine Maßnahme, die nicht mehr eine Überwachung der Telekommunikation ist, sondern der Arbeit am PC selber. Das ist eine Form der "echten" Onlinedurchsuchung (neben der Durchsicht der Speichermedien), die zwar vom BKA-Gesetz, nicht aber von der Strafprozessordnung zugelassen ist.

Danke, (4) !
 

11-01-40 
Die Übersichtsseiten zu den strafprozessualen Eingriffsmaßnahmen werden überarbeitet. Ihnen voran steht eine neue Zusammenfassung von Vorbemerkungen

zur Rolle der Staatsanwaltschaft,
ihrem Verhältnis zur Polizei,
dem breiten Aufgabenfeld der Strafrechtspflege und
der Bedeutung und den Methoden der Beweisführung.

Dabei handelt es sich nicht um ein Lehrbuch zum Strafverfahrensrecht, sondern eher um eine Bedienungsanleitung für den Cyberfahnder: Was ist mir wichtig und was setze ich vielfach voraus, ohne es mit einer Gebetsmühle immer wieder zu lamentieren?

zum Beitrag
 

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(1) Der Begriff "Stalker" geht in dem hier verwendeten Zusammenhang auf die russischen Strugatzki-Brüder zurück, die damit die Erkunder von lebensfeindlichen Enklaven und gleichzeitig Sammler von außerirdischen Artefakten beschrieben. Dmtri Glukhovski hat diese Rolle in seinen Metro-Romanen wieder aufgenommen (Bestellung bei )

(2) LG Landshut, Beschluss vom 20.01.2011 - 4 Qs 346/10

(3) Annex: Anhängsel; im juristischen Sprachgebrauch wie: Notwendiger und enthaltener Zusatz.

(4) Gericht: Einsatz eines Screenshot-Trojaners war rechtswidrig, Heise online 31.01.2011
  

 

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© Dieter Kochheim, 11.03.2018