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strafprozessuale Maßnahmen 29.01.2011
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strafprozessuale Eingriffsmaßnahmen

Untersuchung an der Person, medizinische Untersuchungen
Sicherstellung und Untersuchung von Beweisstücken
Datenerhebung, Datenauswertung
Personenbeweis
verdeckte Ermittlungen
öffentliche Fahndung
Freiheitsentziehung
vorläufige Sicherungsmaßnahmen
Anhang

A, B, D
E, F, G
I, K, L
M, N, O
P, Q, R, S
T, U, V
W, Z

 
Der Überblick über die strafprozessualen Eingriffsmaßnahmen fußt auf der aktuellen Gesetzesfassung (1) und gibt einen knappen über die einschlägigen Vorschriften und die wesentliche Rechtsprechung. Seit Januar 2011 werden die Seiten überarbeitet und aktualisiert.

Einige der wesentlichen Änderungen werden im Zusammenhang mit der StPO-Reform 2007 erörtert. Wegen der gerichtlichen Zuständigkeit hat sich besonders geändert, dass sie auf das Amtsgericht am Sitz der Staatsanwaltschaft konzentriert wurde.

Bei der Überarbeitung wurden die Themengruppen beibehalten und nur in ihrer Reihenfolge leicht geändert.

Das Kürzel GiV bedeutet Gefahr im Verzug (2). Wenn im Text die Rede von der Polizei ist, sind die Ermittlungspersonen gemeint (3).
 

 
Die den kurzen Erläuterungen vorangestellten Punkte bedeuten:
links Anwendungsbeschränkungen
wegen Art und Schwere der Straftat
wegen des Zwecks der Maßnahme
keine besonderen Beschränkungen
Mitte Anordnungsbeschränkungen
nur Gericht
StA (ggf. bei GiV)
Polizei (ggf. bei GiV)
rechts Verwertungsbeschränkungen
ausschließlich für die Maßnahme
wegen Art und Schwere der Straftat
keine besonderen Beschränkungen
 
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A
Abhören (akustische Aufzeichnung)
Agent Povocateur
akustische Wohnraumüberwachung
amtliche Schriftstücke
Amtshilfe
Aufenthaltsermittlung
Ausgrabung
Auskunftsersuchen
Ausschreibung zur Festnahme
 
B
behördliche Auskünfte
(vorläufiges) Berufsverbot
Beschlagnahme
Beschlagnahmeverbote
Beschuldigter
Bestandsdaten
Beweismittel
Bildaufnahmen
Blutprobe
 
D
Datenabgleich
Datenträger
DNA-Identifizierungsmuster
DNA-"Reihenuntersuchung"
Dritte, körperliche Untersuchung
Durchsicht
Durchsicht
Durchsuchung
Durchsuchung beim Dritten
Durchsuchung beim Verdächtigen
 
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E
effektiver Rechtsschutz
Einziehung
Erkennungsdienst
 
F
Fahrerlaubnis
Festnahme
Fingerabdrücke
Fingerabdrücke von Dritten
Führerschein
Funkzelle
 
G
Geld- und Wertzeichenfälschung
genetischer Fingerabdruck
genetischer Fingerabdruck
 
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H
Hauptverhandlungshaft
Hörfalle
 
I
Identitätsfeststellung
IMSI-Catcher
Informant
Initiativermittlungen
IP-Adresse
 
K
Kontrollstelle
körperliche Untersuchung
Körperzellen
 
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L
(großer) Lauschangriff
(kleiner) Lauschangriff
Lockspitzel
Leichenöffnung, Leichenschau
Lichtbilder
 
M
medizinische Untersuchung
Messungen (am Körper)
Mithören (Telefon)
Mobiltelefon (Funkzelle, Standort)
Mobiltelefon (Verkehrsdaten)
molekulargenetische Untersuchung
 
N
Nicht offen ermittelnder Polizeibeamter - NOEP
 
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O
Obduktion
(längerfristige) Observation
Observation, techn. Mittel
Öffentlichkeitsfahndung
Onlinedurchsuchung light
 
P
polizeiliche Beobachtung
Postbeschlagnahme
 
Q
Quellen-TKÜ
 
R
Rasterfahndung
Rückgewinnungshilfe
 
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S
Sachverständiger
sachverständiger Zeuge
Schleppnetzfahndung
Schriftgutachten
Sicherstellungsverzeichnis
Sichtung
Sperrvermerk
staatsanwaltschl. Auskunftsersuchen
Störer
Strukturermittlungen
 
T
Tagebuch
techn. Mittel - Observation
Telefonüberwachung
Überwachung der Telekommunikation
Tonbandaufzeichnung
 
U
überlange Verfahrensdauer
Überwachung der Telekommunikation
einstweilige Unterbringung
Unterbringung zur Beobachtung
Untersuchungshaft
 
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V
verdeckter Ermittler
überlange Verfahrensdauer
Verfall
Vergiftung
Verkehrsdaten
Verkehrsdaten im Mobiltelefon
Vertrauensperson
Vertraulichkeit
 
W
Wertzeichenfälschung
 
Z
Zeuge
Zugriff
 
zurück zum Verweis nach oben Anmerkungen
 

 
(1) Die neue Fassung dieser Seite löst die Version vom 26.10.2008 ab. Gesetzesstand:
Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG vom 09.11.2007

(2) Wenn die Anordnung einer Maßnahme dem Richterprivileg unterliegt, müssen die Eilentscheidungen der Staatsanwaltschaft und der Polizei bei Gefahr im Verzug - GiV - im Gesetz besonders geregelt sein.

(3) Ermittlungsperson gemäß § 152 GVG.
 

 
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© Dieter Kochheim, 14.05.2011