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strafprozessuale Maßnahmen | 29.01.2011 | ||
strafprozessuale Eingriffsmaßnahmen |
Einige der wesentlichen Änderungen werden im Zusammenhang mit der StPO-Reform 2007 erörtert. Wegen der gerichtlichen Zuständigkeit hat sich besonders geändert, dass sie auf das Amtsgericht am Sitz der Staatsanwaltschaft konzentriert wurde. Bei der Überarbeitung wurden die Themengruppen beibehalten und nur in ihrer Reihenfolge leicht geändert. Das Kürzel GiV
bedeutet Gefahr im Verzug
(2).
Wenn im Text die Rede von der Polizei
ist, sind die Ermittlungspersonen gemeint
(3). |
Die den kurzen Erläuterungen vorangestellten Punkte bedeuten:
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Cyberfahnder | |
© Dieter Kochheim, 14.05.2011 |