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Die wichtigsten Begriffe:
 

Bestanddaten Vertragsdaten, vertragliche Abwicklung ( §§ 112, 113 TKG).
Verkehrsdaten Umstände der Kommunikation ( § 100g Abs. 1 StPO).
Inhaltsdaten Nutzdaten ( § 100a StPO)
Vorratsdaten Verkehrsdaten mit Aufbewahrungspflicht.
 
TKÜ Überwachung der Telekommunikation ( § 100a StPO).
Quellen-TKÜ Überwachung der Telekommunikation am Endgerät ( § 100a StPO).
IMSI-Catcher Ortung unbekannter, mobiler Endgeräte ( § 100i StPO).
Verkehrsdaten aus der Vergangenheit ( §§ 100g Abs. 1 StPO, 96 Abs. 1 S. 1 TKG).
Quick Freeze Protokollierung von Verkehrsdaten ( § 100g Abs. 1 StPO).
Online-durchsuchung Durchsicht der Speichermedien und Protokollierung der Handlungen am Endgerät.
 
Zugangsprovider liefert die technische Infrastruktur und ist für die transportierten Inhalte grundsätzlich nicht verantwortlich.
Host-Provider stellt Dritten Speicherplatz und Infrastrukturdienste zur Verfügung und ist für rechtswidrige Inhalte nur bei Kenntnis und bei verzögerter Löschung oder Sperrung verantwortlich.
Inhaltsprovider bietet Inhalte und Dienste zur Nutzung an und ist für sie voll verantwortlich.
 Zwischenspeicher Die automatische Zwischenspeicherung ändert nichts am Haftungsprivileg des Zugangsproviders.
Abrechnungsdaten sind die Verkehrsdaten, die zur vertraglichen Abwicklung und Rechnungslegung benötigt werden ( Entgeltabrechnung, § 97 TKG).
Access Zugang
Access Provider Zugangs-Provider
aktive Komponente technisches Gerät zur Verbindung von Netzwerken ( Gateway) oder zur Verwaltung und Ansteuerung der angeschlossenen Endgeräte ( Router, Switch, Hub).
Anschlussnetz Kommunikationsnetz, das vor allem dem Anschluss von Endgeräten dient ( Festnetz, Ortsnetz, Funknetz).
Auslandskopfüberwachung Überwachung ( TKÜ) eines ausländischen Endgerätes bei Verbindungen mit nationalen Verbindungs- oder Anschlussnetzen.
autonomes System - AS selbständiges Teilnetz, das mit mindestens zwei anderen Netzen fest verbunden ist und sich als Verbindungsnetz zur Verfügung stellt; siehe: autonome Systeme und Tiers, Border Gateway Protokoll.

Bandbreite

Datenübertragungsrate, gemessen an der Übertragungsgeschwindigkeit und der Datenmenge innerhalb einer bestimmten Zeitspanne.

Bestandsdaten sind alle Daten, die zur Begründung und Abwicklung eines Vertragsverhältnisses im Zusammenhang mit der Telekommunikation benötigt werden ( § 3 Nr. 3 TKG, § 95 TKG).
Bestandsdatenabfrage Automatisches ( § 112 TKG) oder manuelles ( § 113 TKG) Auskunftsverfahren nach Bestanddaten, auch wenn zu ihrer Ermittlung auf Verkehrsdaten zurückgegriffen werden muss ( dynamische IP-Adressen).
Border Gateway Protokoll -BGP nach Maßgabe des BGP melden alle Autonomen Systeme die Netze, mit denen sie verbunden sind und zu denen sie als Verbindungsnetz Daten weiterleiten können. Die Verrechnung erfolgt aufgrund von Peering-Verträgen.
Breitband (-Versorgung) Zugang zu Kommunikationsnetzen mit hoher Bandbreite.
Cache Zwischenspeicher
Carrier gewerblicher Betreiber eines öffentlichen Kommunikationsnetzes.

Clearing

Berechtigungssteuerung für mobile Endgeräte in fremden Mobilnetzen und Forderungsverrechnung und -ausgleich zwischen verschiedenen Mobilnetzbetreiber ( Roaming). Siehe: Mobilfunk.

Content

Inhalte

Content Provider Inhalts-Provider
DNS Domain Name System. Beschreibendes Namen- und Adressensystem neben dem Internetprotokoll.
DSL Digital Subscriber Line. Auf Kupferkabeln basierende Technik zur schnellen und breitbandigen Übermittlung von Nutzdaten im Festnetz.
Durchleitung Verbindungsnetz
dynamische IP-Adresse Einem Zugangs-Provider zugewiesene IP-Adresse, die er vorübergehend und wechselnd seinen Kunden (Nutzern) überlässt. Im Gegensatz zu: statische IP-Adresse.
Endgerät technisches Gerät oder Anlage, das elektronische Signale verarbeitet und nicht allein zur Signalübermittlung bestimmt ist. Im klassischen Bild handelt es sich um die Telefone des Anrufers und des Angerufenen. Es kann sich jetzt aber auch um ein Modem handeln, das akustische Signale in elektronische und umgekehrt umwandelt, um einen Computer (PC, Laptop uvam) oder um ein Mobiltelefon.
Siehe auch: Endnutzer.
Entgeltabrechnung § 97 TKG; siehe Abrechnungsdaten.
Festnetz Anschlussnetz für ortsgebundene Endgeräte.
Flatrate Pauschalvertrag über ein Nutzungsentgelt ohne Einzelabrechnung der in Anspruch genommenen Leistungen für TK oder Internetnutzung.
Abweichend davon gibt es auch "unechte" Flatrates, für die ebenfalls ein Pauschalbetrag in Rechnung gestellt wird, aber die Gegenleistung volumenabhängig ist (zum Beispiel Verlangsamung des Downloads nach Überschreiten einer Bemessungsgrenze).
Mehrwertdienste werden gesondert abgerechnet.
Fremdnetz ist ein anderes autonomes System - AS. Das "eigene" Netz kann ein einzelnes AS sein, aber auch ein Verbund von AS, die sich verbunden haben und untereinander verschlüsselt kommunizieren ( Overlay-Netze).
Funknetz Anschlussnetz für mobile Endgeräte; Mobilnetz.

Funkzelle

ist der Raum, der von einem Antennenmast aus - auch mit mehreren, in verschiedenen Richtungen ausgerichteten Antennen - für den Mobilfunk erreichbar ist. Als Funkzelle wird aber auch der Raum bezeichnet, den nur eine einzelne Antenne abdeckt. Er ist kegelförmig und seine Ausbreitung richtet sich nach den Einstellungen der Antenne. Seine Ausdehnung und Form richtet sich außerdem nach den geographischen Gegebenheiten.
Siehe auch: Mobilfunk und Mobilfunk.

Gateway technisches Gerät zur Verbindung von mindestens zwei voneinander unabhängigen Kommunikationsnetzen ( autonomes System).
generische TLD Gruppe von Top Level Domains, denen die IANA beschreibende Kürzel zugewiesen hat (z.B. .com, .net, .org u.a.).

Geodaten

Standortdaten

Host-Provider "Gastgeber". Anbieter von Speicherplatz und technischer Infrastruktur, mit der Dritte Inhalte zur Nutzung bereit halten können - § 10 TMG. Für die gespeicherten Inhalte ist der Host-Provider nicht verantwortlich, solange er ihre Rechtswidrigkeit nicht kennt und er sie nach Kenntnisnahme unverzüglich löscht oder sperrt.
Hub Netzwerkkomponente, die zugeleitete Nutzdaten wahllos an alle anderen Adressen weiter leitet, mit denen sie verbunden ist.
IANA Internet Assigned Numbers Authority. Teil der Internetverwaltung, zuständig für die Vergabe und Pflege von Internetadressen, Namensräumen ( DNS) und AS-Nummern auf der Root-Ebene.

IMEI

Gerätenummer - International Mobile Equipment Identity

IMSI

Anschlussnummer - International Mobile Subscriber Identity

IMSI-Catcher Gerät zur Erkundung von Anschluss-, Gerätenummern und Standorten in einer vorübergehend fingierten Funkzelle ( § 100i StPO).
Inhaltsdaten die mit der Telekommunikation transportierten Inhalte; "das gesprochene Wort", Zeichen, Bilder, Multimediadaten.
Inhalts-Provider Anbieter von Inhalten (Meldungen, Werbung, technische Daten, Multimedia) - § 7 Abs. 1 TMG. Für die zur Nutzung bereit gehaltenen Informationen ist der Inhalts-Provider nach den allgemeinen Gesetzen (voll) verantwortlich.
Internet lückenloser Zusammenschluss von Kommunikationsnetzen einer Vielzahl von Zugangsprovidern und Carriern, die sich gegenseitig zur Durchleitung von Inhaltsdaten verpflichten. Siehe auch: Kabel und Netze; eurasische Verbindungen; sichere Zonenverwaltung im Internet.
Internet-Protokoll Internet Protocol - IP. Das IP ist im Wesentlichen für die Adressierung zuständig ( IP-Adresse) und bildet zusammen mit dem TCP die Grundlage für den Datenverkehr im Internet und in anderen Datennetzen.
Internet Service Provider - ISP Zugangs-Provider (wenig aussagekräftiger Begriff). Siehe auch: Diensteanbieter.
Internetverwaltung Administrative und technische Verwaltung der Rootebene des Internets (  Verwaltung von Nummern und Namen im Internet). Sie entscheidet über die Einrichtung und Vergabe von Namens- und Adressräumen und verwaltet die Rootverzeichnisse ( IANA).
IP-6 Internetprotokoll in der Version 6 mit erheblich erweiterten Nummernräumen; wird gegenwärtig eingeführt.
IP-Adresse Eindeutige Anschlussnummer nach dem Internet-Protokoll. In der gängigen Version 4 besteht sie aus vier, maximal 3-stelligen Zahlenfolgen, die durch Punkte getrennt sind.
Kommunikationsnetz technische Infrastruktur, die die Nutzung oder den Austausch von   Nutzdaten zwischen mindestens zwei Kommunikationspartnern zulässt (technisches Netz). Siehe auch: TK-Netze.
Länderdomain Gruppe von Top Level Domains, denen die IANA Landeskürzel zugewiesen hat (z.B. .de u.v.a.).
Lastausgleich Ausgleich der Netzlast durch Auswahl verschiedener Routen für die Durchleitung von Nutz- und Verkehrsdaten; siehe: Routing.
"letzte Meile" Leitungsverbindungen zu den Endgeräten im Festnetz.
Mediendienste journalistisch ausgerichtete Dienste mit unscharfen Abgrenzungen; jetzt: Telemediendienste.
Medienwandler dient zur Umwandlung von Signalen zwischen verschiedenen Übertragungsmedien (Glasfaser, Kupferkabel, Funk). Der Medienwandler ist in aller Regel keine aktive Netzkomponente, sondern tatsächlich nur ein "Übersetzer" gemäß den verschiedenen technischen Anforderungen der Übertragungsmedien.
Mehrwertdienst Anschlussnummer, unter der inhaltliche Zusatzleistungen angeboten wird und die ein zusätzliches Entgelt verursachen. Der berüchtigte Nummernkreis 0190-0 mit frei bestimmbaren Zusatzgebühren wurde von der Bundesnetzagentur aufgegeben. Der heute geltende Nummernkreis 0900 lässt nur begrenzte Zusatzgebühren zu.
Siehe auch: Premium-Dienste.
Mobilfunk ermöglicht den Betrieb mobiler Endgeräte (Handy) an wechselnden Standorten. Er basiert auf Funknetzen, die aus stationären Sendeanlagen bestehen, deren Reichweiten sich in aller Regel überschneiden.
Mobilnetz Anschlussnetz für mobile Endgeräte.
Modem Kunstwort aus Modulation/Demodulation. Ein Gerät, das ursprünglich (bei der analogen Telefonie) digitale Signale in akustische Signale (Modulation) und umgekehrt (Demodulation) umwandelt.
Das DSL-Modem ist eher ein Medienwandler, der verschiedene Frequenzbereiche für unterschiedliche Nutzungen verwaltet (Datenverkehr, Telefonie).
Netzlast Summe der in einem Netz transportierten Nutz- und Verkehrsdaten.
Netzneutralität Beschränkungsfreier und gleichrangiger Zugang zu Kommunikationsnetzen und Telemediendiensten.
Nummern Ziffernfolgen für die Adressierung bei der Telekommunikation. Siehe auch: sichere Zonenverwaltung im Internet; Rufnummer.
Nutzdaten Inhaltsdaten
Nutzer Endkunde für Telekommunikations- und Telemediendienste. Siehe auch: Teilnehmer.
Onlinedurchsuchung Durchsicht der Speichermedien und Protokollierung der Nutzeraktivitäten in einem Computer, soweit sie nicht der Kommunikation dienen; sonst: Quellen-TKÜ.
Die Maßnahme ist von der StPO nicht zugelassen.
Ortsnetz räumlich begrenztes Anschlussnetz im Festnetz.
Overlay-Netz Mit Verschlüsselung oder Tunnelung verbundene und gesicherte Netze, die Verbindungsnetze öffentlicher Carrier nutzen; siehe: Overlay-Netze der öffentlichen Verwaltung.
Peering Verrechnung der geleisteten Dienste zwischen Carriern und den übrigen Betreibern von Verbindungs- und Anschlussnetzen; siehe: autonome Systeme und Tiers.
Provider Anbieter von netzgebundenen Telekommunikations- und Telemediendiensten: Zugangs-, Host- oder Inhalts-Provider.
Quellen-TKÜ Überwachung der Telekommunikation am Endgerät ( Internettelefonie) - § 100b Abs. 6 Nr. 2.b) StPO.
Quick Freeze Protokollierung und Speicherung von Verkehrsdaten in Echtzeit. Siehe auch: Verkehrsdatenüberwachung.
Roaming Berechtigungsteuerung und Entgeltabrechnung für den Betrieb von mobilen Endgeräten in fremden Anschlussnetzen (besonders im Ausland); siehe: Clearing, Mobilfunk.
Root "Wurzel". Oberste Hierarchieebene der Internetverwaltung für (nummerischen) Adressen des Internetprotokolls, die Namensräume der Top Level Domains und der Autonomen Syteme.
Router aktive Netzwerkkomponente, die Nutzdaten aus einem autonomen System (dann auch: Gateway) oder aus einem Subnetz gezielt an bestimmte andere Router über ein ausgewähltes Verbindungsnetz sendet.
Routing Gezielter Transport von Nutzdaten innerhalb eines autonomen Systems oder durch ausgewählte Verbindungsnetze. Dient zum Lastausgleich, zur Umgehung gestörter Verbindungsnetze und zur effizienten kaufmännischen und technischen Nutzung eigener und durch Peering-Verträge angeschlossener Fremdnetze.
Standortbestimmung erfolgt anhand der Standortdaten. Bereits die Antennenkennung bezeichnet den Raum, in dem ein mobiles Endgerät betrieben wird. Aus dem Abstrahlwinkel und der Signallaufzeit lässt sich (mehr oder weniger genau) auch der Standort innerhalb einer Funkzelle errechnen. Siehe: Positionsbestimmung in Funknetzen.
Standortdaten

TK-Daten, die den Standort eines mobilen Endgerätes anzeigen - § 3 Nr. 19 TKG, § 98 TKG.

statische IP-Adresse Einmalige, fest zugewiesene IP-Adresse, die ständig und unverwechselbar mit einer aktiven Komponente oder einem Endgerät verbunden ist.
Subnetz Netzwerk innerhalb eines autonomen Systems, das mit anderen Netzen über ein Gateway verbunden ist.
Switch aktive Netzwerkkomponente, die zur Übermittlung von Nutzdaten gezielt die Adresse eines Endgerätes oder einer anderen Netzwerkkomponente ansteuert.
TCP Transmission Control Protocol - TCP. Das TCP ist im Wesentlichen für die Datenübermittlung, Prüfung auf Vollständigkeit und Integrität der Daten verantwortlich. Es bildet zusammen mit dem Internet Protocol die Grundlage für den Datenverkehr im Internet und anderen Datennetzen.
Teledienste mittels TK vermittelte Dienste vor allem technischer Art mit unscharfen Abgrenzungen; jetzt: Telemediendienste.
Telekommunikation jede Form der Signalvermittlung im Zusammenhang mit der elektronischen Kommunikation - § 3 Nr. 22 TKG. Sie umfasst Sprache und andere Nutzdaten jeder Art sowie die Verkehrsdaten.
Siehe auch: Anruf; autonome Systeme und Tiers.
Telemediendienste alle Inhaltsdaten technischer, journalistischer und werbender Art, die mit der TK vermittelt werden. Durch das Telemediengesetz - TMG - wurden 2007 die unterschiedlichen Regeln im Teledienstegesetz - TDG, Teledienstedatenschutzgesetz - TDDG - und dem Mediendienste-Staatsvertrag (endlich) zusammen gefasst. Die unklaren Begriffe "Mediendienste" und "Teledienste" wurden dadurch aufgegeben.
Telefonüberwachung TKÜ
Tier 1 internationale Carrier mit besonderer Leistungsstärke, die sich dadurch auszeichnen, dass sie beim Peering nichts an andere Netzbetreiber zahlen; siehe: autonome Systeme und Tiers.
TKÜ Überwachung der Inhalte der Telekommunikation beim Zugangsprovider oder am Endgerät - § 100a StPO; siehe auch: Quellen-TKÜ.
Top Level Domain - TLD Oberste selbständige Instanz im DNS-Namensraum für beschreibende Internetadressen.
Transfernetz Verbindungsnetz zur Durchleitung von Nutz- und Verkehrsdaten zwischen mindestens zwei anderen Netzen; kein Anschlussnetz.
Tunnelung Vollständige Verschlüsselung von Nutz- und Verkehrsdaten. Die Tunnelung erfordert ein gezieltes Routing, bei dem die beteiligten Router oder Gateways nur ihre eigenen Absender- und die Zieladressen unverschlüsselt lassen. Die tatsächlichen Herkunfts- und Zielorte bleiben während der Übertragung verschlüsselt.

UMTS

Universal Mobile Telecommunications System. Mobilfunkstandard mit besonders hohen Datenübertragungsraten.

Verbindungsdaten

jetzt: Verkehrsdaten

Verbindungsnetz

regionale und weiträumige Verbindung zwischen Anschlussnetzen.

Verkehrsdaten alle Daten, die im Zusammenhang mit der Telekommunikation entstehen, protokolliert und verarbeitet werden (jetzt ausschließlich: §§ 3 Nr. 30 TKG, 96 Abs. 1 S. 1 TKG). Es geht um die Rahmenbedingungen der Telekommunikation, also das Wann, die Verbindungsstellen, mit denen die Kommunikation aufgenommen, vermittelt und als Endgerät geführt wurde, sowie die Dauer und das besondere Entgelt für diese Verbindung.
Verkehrsdatenüberwachung Rückwirkende Erhebung und Auswertung der Verkehrsdaten anhand der IMSI, der IMEI oder aus einer bestimmten Funkzelle - § 100g Abs. 1 StPO.
Auch: Protokollierung künftig anfallender Verkehrsdaten ( Quick Freeze) - § 100g Abs. 1 S. 3 StPO.
Verschlüsselung mit Schlüsselbegriffen und kryptographischen Methoden veränderte und damit unlesbar gemachte Nutzdaten. Weiter gehend: Tunnelung.
Voice over IP - VoIP Internettelefonie auf der Grundlage des Internetprotokolls. Die Nutzdaten werden in aller Regel in den Endgeräten verschlüsselt; siehe: Quellen-TKÜ.
Vorratsdaten Verkehrsdaten nach § 96 Abs. 1 S. 1 TKG und dem vom BVerfG aufgehobenen § 113a TKG, für die eine Speicherungspflicht von 6 Monaten bestand (deshalb: Vorrat).
Zugangsnetz Anschlussnetz
Zugangs-Provider stellt den Zugang zu Kommunikationsnetzen her und beschränkt sich auf die technische Dienstleistung - § 8 Abs. 1 TMG. Er ist grundsätzlich nicht für die übermittelten Inhalte verantwortlich.
Zwischenspeicher automatisierte, zeitlich begrenzte Zwischenspeicherung mit dem Zweck, mehreren Nutzern dieselbe Information effizient zu vermitteln ( Cache) - § 9 TMG. Daneben erfolgt die Zwischenspeicherung auch in aktiven Netzkomponenten während der Übertragung von Daten solange, bis die Gegenstelle den vollständigen Empfang bestätigt hat.
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Anruf

ist eine über einen öffentlich zugänglichen Telefondienst aufgebaute Verbindung, die eine zweiseitige Echtzeitkommunikation ermöglicht - § 3 Nr. 1 TKG

Anwendungs-Programmierschnittstelle

ist die Software-Schnittstelle zwischen Anwendungen und Betriebsfunktionen digitaler Fernsehempfangsgeräte - § 3 Nr. 2 TKG

Auskunftsdienste

sind bundesweit jederzeit telefonisch erreichbare Dienste, insbesondere des Rufnummernbereichs 118, die ausschließlich der neutralen Weitergabe von Rufnummer, Name, Anschrift sowie zusätzlichen Angaben von Telekommunikationsnutzern dienen. Die Weitervermittlung zu einer erfragten Rufnummer kann Bestandteil des Auskunftsdienstes sein - § 3 Nr. 2a TKG

Bestandsdaten

sind Daten eines Teilnehmers, die für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Änderung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses über Telekommunikationsdienste erhoben werden - § 3 Nr. 3 TKG

beträchtliche Marktmacht

eines oder mehrerer Unternehmen (ist) gegeben, wenn die Voraussetzungen nach § 11 Abs. 1 Satz 3 bis 5 vorliegen - § 3 Nr. 4 TKG

Dienst mit Zusatznutzen

ist jeder Dienst, der die Erhebung und Verwendung von Verkehrsdaten oder Standortdaten in einem Maße erfordert, das über das für die Übermittlung einer Nachricht oder die Entgeltabrechnung dieses Vorganges erforderliche Maß hinausgeht - § 3 Nr. 5 TKG

 Diensteanbieter

(1) ist jeder, der ganz oder teilweise geschäftsmäßig
a) Telekommunikationsdienste erbringt oder
b) an der Erbringung solcher Dienste mitwirkt
- § 3 Nr. 6 TKG

 

(2) ist ... jede natürliche oder juristische Person, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt - § 2 Nr. 1 TMG

digitales Fernsehempfangsgerät

ist ein Fernsehgerät mit integriertem digitalem Decoder oder ein an ein Fernsehgerät anschließbarer digitaler Decoder zur Nutzung digital übertragener Fernsehsignale, die mit Zusatzsignalen, einschließlich einer Zugangsberechtigung, angereichert sein können - § 3 Nr. 7 TKG

Endnutzer

ist eine juristische oder natürliche Person, die weder öffentliche Telekommunikationsnetze betreibt noch Telekommunikationsdienste für die Öffentlichkeit erbringt - § 3 Nr. 8 TKG

entgeltfreie Telefondienste sind Dienste, insbesondere des Rufnummernbereichs (0)800, bei deren Inanspruchnahme der Anrufende kein Entgelt zu entrichten hat - § 3 Nr. 8a TKG
Frequenznutzung ist jede gewollte Aussendung oder Abstrahlung elektromagnetischer Wellen zwischen 9 kHz und 3.000 GHz zur Nutzung durch Funkdienste und andere Anwendungen elektromagnetischer Wellen. Frequenznutzung im Sinne dieses Gesetzes ist auch die Führung elektromagnetischer Wellen in und längs von Leitern, für die keine Freizügigkeit nach § 53 Abs. 2 Satz 3 gegeben ist - § 3 Nr. 9 TKG
geschäftsmäßiges Erbringen
von TK-diensten
ist das nachhaltige Angebot von Telekommunikation für Dritte mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht - § 3 Nr. 10 TKG
Geteilte-Kosten-Dienste sind Dienste, insbesondere des Rufnummernbereichs (0)180, bei deren Inanspruchnahme das für die Verbindung zu entrichtende Entgelt aufgeteilt vom Anrufenden und vom Angerufenen gezahlt wird - § 3 Nr. 10a TKG
kommerzielle Kommunikation ist ... jede Form der Kommunikation, die der unmittelbaren oder mittelbaren Förderung des Absatzes von Waren, Dienstleistungen oder des Erscheinungsbilds eines Unternehmens, einer sonstigen Organisation oder einer natürlichen Person dient, die eine Tätigkeit im Handel, Gewerbe oder Handwerk oder einen freien Beruf ausübt - § 2 Nr. 5 TMG
keine kommerzielle Kommunikation sind a) Angaben, die unmittelbaren Zugang zur Tätigkeit des Unternehmens oder der Organisation oder Person ermöglichen, wie insbesondere ein Domain-Name oder eine Adresse der elektronischen Post,
  b) Angaben in Bezug auf Waren und Dienstleistungen oder das Erscheinungsbild eines Unternehmens, einer Organisation oder Person, die unabhängig und insbesondere ohne finanzielle Gegenleistung gemacht werden - § 2 Nr. 5 lit. a, b TMG
Kundenkarten sind Karten, mit deren Hilfe Telekommunikationsverbindungen hergestellt und personenbezogene Daten erhoben werden können - § 3 Nr. 11 TKG
Kurzwahl-Datendienste sind Kurzwahldienste, die der Übermittlung von nichtsprachgestützten Inhalten mittels Telekommunikation dienen und die keine Telemediendienste im Sinne des Teledienstegesetzes oder Mediendienste im Sinne des Mediendienste-Staatsvertrags sind - § 3 Nr. 11a TKG (1)
Kurzwahldienste sind Dienste, die die Merkmale eines Premium-Dienstes haben, jedoch eine spezielle Nummernart mit kurzen Nummern nutzen - § 3 Nr. 11b TKG
Kurzwahl-Sprachdienste sind Kurzwahldienste, bei denen die Kommunikation sprachgestützt erfolgt - § 3 Nr. 11c TKG
Massenverkehrs-Dienste sind Dienste, insbesondere des Rufnummernbereichs (0)137, die charakterisiert sind durch ein hohes Verkehrsaufkommen in einem oder mehreren kurzen Zeitintervallen mit kurzer Belegungsdauer zu einem Ziel mit begrenzter Abfragekapazität - § 3 Nr. 11d TKG
nachhaltig wettbewerbsorientierter Markt ist ein Markt, auf dem der Wettbewerb so abgesichert ist, dass er ohne sektorspezifische Regulierung besteht - § 3 Nr. 12 TKG
neuartige Dienste sind Dienste, insbesondere des Rufnummernbereichs (0)12, bei denen Nummern für einen Zweck verwendet werden, für den kein anderer Rufnummernraum zur Verfügung steht - § 3 Nr. 12a TKG
neuer Markt ist ein Markt für Dienste und Produkte, die sich von den bislang vorhandenen Diensten und Produkten hinsichtlich der Leistungsfähigkeit, Reichweite, Verfügbarkeit für größere Benutzerkreise (Massenmarktfähigkeit), des Preises oder der Qualität aus Sicht eines verständigen Nachfragers nicht nur unerheblich unterscheiden und diese nicht lediglich ersetzen - § 3 Nr. 12b TKG
niedergelassener Diensteanbieter ist ... jeder Anbieter, der mittels einer festen Einrichtung auf unbestimmte Zeit Telemedien geschäftsmäßig anbietet oder erbringt; der Standort der technischen Einrichtung allein begründet keine Niederlassung des Anbieters - § 2 Nr. 2 TMG
Nummern sind Zeichenfolgen, die in Telekommunikationsnetzen Zwecken der Adressierung dienen - § 3 Nr. 13 TKG
Nummernart ist die Gesamtheit aller Nummern eines Nummernraums für einen bestimmten Dienst oder eine bestimmte technische Adressierung - § 3 Nr. 13a TKG
Nummernbereich ist eine für eine Nummernart bereitgestellte Teilmenge des Nummernraums - § 3 Nr. 13b TKG
Nummernraum ist die Gesamtheit aller Nummern, die für eine bestimmte Art der Adressierung verwendet werden - § 3 Nr. 13c TKG
Nummernteilbereich ist eine Teilmenge eines Nummernbereichs - § 3 Nr. 13d TKG
Nutzer ist jede natürliche Person, die einen Telekommunikationsdienst für private oder geschäftliche Zwecke nutzt, ohne notwendigerweise Teilnehmer zu sein - § 3 Nr. 14 TKG
  ist ... jede natürliche oder juristische Person, die Telemedien nutzt, insbesondere um Informationen zu erlangen oder zugänglich zu machen - § 2 Nr. 3 TMG
Öffentliches Münz- und Kartentelefon ist ein der Allgemeinheit zur Verfügung stehendes Telefon, für dessen Nutzung als Zahlungsmittel unter anderem Münzen, Kredit- und Abbuchungskarten oder Guthabenkarten, auch solche mit Einwahlcode, verwendet werden können - § 3 Nr. 15 TKG
Öffentliches Telefonnetz ist ein Telekommunikationsnetz, das zur Bereitstellung des öffentlich zugänglichen Telefondienstes genutzt wird und darüber hinaus weitere Dienste wie Telefax- oder Datenfernübertragung und einen funktionalen Internetzugang ermöglicht - § 3 Nr. 16 TKG
Öffentlich zugänglicher Telefondienst ist ein der Öffentlichkeit zur Verfügung stehender Dienst für das Führen von Inlands- und Auslandsgesprächen einschließlich der Möglichkeit, Notrufe abzusetzen; der öffentlich zugängliche Telefondienst schließt auch folgende Dienste ein: Unterstützung durch Vermittlungspersonal, Auskunftsdienste, Teilnehmerverzeichnisse, Bereitstellung öffentlicher Münz- und Kartentelefone, Erbringung des Dienstes nach besonderen Bedingungen sowie Bereitstellung geografisch nicht gebundener Dienste - § 3 Nr. 17 TKG
Premium-Dienste sind Dienste, insbesondere der Rufnummernbereiche (0)190 und (0)900, bei denen über die Telekommunikationsdienstleistung hinaus eine weitere Dienstleistung erbracht wird, die gegenüber dem Anrufer gemeinsam mit der Telekommunikationsdienstleistung abgerechnet wird und die nicht einer anderen Nummernart zuzurechnen ist - § 3 Nr. 17a TKG
Rufnummer ist eine Nummer, durch deren Wahl im öffentlichen Telefondienst eine Verbindung zu einem bestimmten Ziel aufgebaut werden kann - § 3 Nr. 18 TKG
Rufnummernbereich ist eine für eine Nummernart bereitgestellte Teilmenge des Nummernraums für das öffentliche Telefonnetz - § 3 Nr. 18a TKG
Standortdaten sind Daten, die in einem Telekommunikationsnetz erhoben oder verwendet werden und die den Standort des Endgeräts eines Endnutzers eines Telekommunikationsdienstes für die Öffentlichkeit angeben - § 3 Nr. 19 TKG
Teilnehmer ist jede natürliche oder juristische Person, die mit einem Anbieter von Telekommunikationsdiensten einen Vertrag über die Erbringung derartiger Dienste geschlossen hat - § 3 Nr. 20 TKG
Definition wie Nutzer in § 2 Nr. 3 TMG
Teilnehmeranschluss ist die physische Verbindung, mit dem der Netzabschlusspunkt in den Räumlichkeiten des Teilnehmers mit den Hauptverteilerknoten oder mit einer gleichwertigen Einrichtung in festen öffentlichen Telefonnetzen verbunden wird - § 3 Nr. 21 TKG
Telekommunikation ist der technische Vorgang des Aussendens, Übermittelns und Empfangens von Signalen mittels Telekommunikationsanlagen - § 3 Nr. 22 TKG
Telekommunikationsanlagen sind technische Einrichtungen oder Systeme, die als Nachrichten identifizierbare elektromagnetische oder optische Signale senden, übertragen, vermitteln, empfangen, steuern oder kontrollieren können - § 3 Nr. 23 TKG
Telekommunikationsdienste sind in der Regel gegen Entgelt erbrachte Dienste, die ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen, einschließlich Übertragungsdienste in Rundfunknetzen - § 3 Nr. 24 TKG
telekommunikations-
gestützte Dienste
sind Dienste, die keinen räumlich und zeitlich trennbaren Leistungsfluss auslösen, sondern bei denen die Inhaltsleistung noch während der Telekommunikationsverbindung erfüllt wird - § 3 Nr. 25 TKG
Telekommunikationslinien sind unter- oder oberirdisch geführte Telekommunikationskabelanlagen einschließlich ihrer zugehörigen Schalt- und Verzweigungseinrichtungen, Masten und Unterstützungen, Kabelschächte und Kabelkanalrohre - § 3 Nr. 26 TKG
Telekommunikationsnetz ist die Gesamtheit von Übertragungssystemen und gegebenenfalls Vermittlungs- und Leitwegeinrichtungen sowie anderweitigen Ressourcen, die die Übertragung von Signalen über Kabel, Funk, optische und andere elektromagnetische Einrichtungen ermöglichen, einschließlich Satellitennetzen, festen und mobilen terrestrischen Netzen, Stromleitungssystemen, soweit sie zur Signalübertragung genutzt werden, Netzen für Hör- und Fernsehfunk sowie Kabelfernsehnetzen, unabhängig von der Art der übertragenen Information - § 3 Nr. 27 TKG
Übertragungsweg sind Telekommunikationsanlagen in Form von Kabel- oder Funkverbindungen mit ihren übertragungstechnischen Einrichtungen als Punkt-zu-Punkt- oder Punkt-zu-Mehrpunktverbindungen mit einem bestimmten Informationsdurchsatzvermögen (Bandbreite oder Bitrate) einschließlich ihrer Abschlusseinrichtungen - § 3 Nr. 28 TKG
Unternehmen ist das Unternehmen selbst oder mit ihm im Sinne des § 36 Abs. 2 und § 37 Abs. 1 und 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen verbundene Unternehmen - § 3 Nr. 29 TKG
Verkehrsdaten sind Daten, die bei der Erbringung eines Telekommunikationsdienstes erhoben, verarbeitet oder genutzt werden - § 3 Nr. 30 TKG
Verteildienste sind ... Telemedien, die im Wege einer Übertragung von Daten ohne individuelle Anforderung gleichzeitig für eine unbegrenzte Anzahl von Nutzern erbracht werden - § 2 Nr. 4 TMG
wirksamer Wettbewerb ist die Abwesenheit von beträchtlicher Marktmacht im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 3 bis 5 - § 3 Nr. 31 TKG
Zugang ist die Bereitstellung von Einrichtungen oder Diensten für ein anderes Unternehmen unter bestimmten Bedingungen zum Zwecke der Erbringung von Telekommunikationsdiensten - § 3 Nr. 32 TKG
Zugangsberechtigungs-
systeme
sind technische Verfahren oder Vorrichtungen, welche die erlaubte Nutzung geschützter Rundfunkprogramme von einem Abonnement oder einer individuellen Erlaubnis abhängig machen - § 3 Nr. 33 TKG
Zusammenschaltung ist derjenige Zugang, der die physische und logische Verbindung öffentlicher Telekommunikationsnetze herstellt, um Nutzern eines Unternehmens die Kommunikation mit Nutzern desselben oder eines anderen Unternehmens oder die Inanspruchnahme von Diensten eines anderen Unternehmens zu ermöglichen; Dienste können von den beteiligten Parteien erbracht werden oder von anderen Parteien, die Zugang zum Netz haben. Zusammenschaltung ist ein Sonderfall des Zugangs und wird zwischen Betreibern öffentlicher Telekommunikationsnetze hergestellt - § 3 Nr. 34 TKG
zurück zum Verweis nach oben Anmerkungen
 

 
(1) Die unglücklichen Definitionsversuche im Teledienstegesetzes - TDG, im Teledienstdatenschutzgesetz - TDDSG - und schließlich in dem Mediendienste-Staatsvertrag - MdStV - wurden seit dem 26.02.2007 von dem Telemediengesetz - TMG - abgelöst. Das TKG nimmt noch immer auf die alten Gesetzeswerke Bezug. 
 

 

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© Dieter Kochheim, 04.03.2012