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November 2008 |
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Outsourcing, Backsourcing |
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Im Einzelnen kann das anders aussehen. Mit dem Outsourcing sind tiefgreifende betriebsorganisatorische Änderungen verbunden. Produktionsstätten, Beratungsfachkräfte und Fachleute für den IT-Betrieb können aufgegeben werden und finden womöglich Platz in neuen Rechenzentren, Callcentern und IT-Organisationen des Dritten, der jedenfalls das betriebsfachliche und organisatorische Wissen aus dem betreuten Unternehmen benötigt, um seine Aufgaben vollständig wahrnehmen zu können. Der Betrieb, der zum Beispiel die IT auslagert, verliert jedenfalls das handwerkliche Wissen seiner bisherigen Mitarbeiter. Im Anforderungs- und im Abwicklungsmanagement (Fehler, Probleme, Changes, Krisen) entstehen aber auch bei ihm neue Aufgabenfelder, für die er zwar keine handwerklich versierten Kräfte braucht, wohl aber qualifizierte Mitarbeiter mit IT-fachlichem Überblick, organisatorischem Verständnis und Verhandlungsstärke. Letzteres allein deswegen, weil der Outsourcing-Partner eigene (wirtschaftliche) Interessen in den Vordergrund stellt und bei unklaren Vereinbarungen alle Anforderungen als kostenpflichtige Mehrleistungen ansehen wird (Change Request). Nach Umfragen sind im Nachhinein nur 30 % aller Unternehmen mit der
praktischen Abwicklung bei Outsourcing zufrieden. Es ist ein
zweischneidiges Schwert und unter strategischen und perspektivischen
Gesichtspunkten kein Instrument, das allein unter dem Aspekt einer
mittelfristigen Kosteneinsparung betrachtet werden kann. |
Dies heißt dann aber, den vormals ausgelagerten Bereich vollständig neu aufbauen zu müssen. Ob dabei auch die Mitarbeiter, die zum Dienstleister abgegeben wurden, wieder zurückgenommen werden können - wie auch Meyer-Spasche zurückhaltend bezweifelt, ist mehr als fraglich. Welches Vertrauen sollen sie zu ihrem Ex-Arbeitgeber haben, der sie zunächst gefeuert hat und sie dann wieder anwerben will? Die Erwägungen, die Meyer-Spasche anstellt, eröffnen grundlegende Fragen. Die wichtigsten sind die danach, was die Kernkompetenz und das Kerngeschäft eines Unternehmens sind. Sie lassen sich nicht auslagern. Die Folgefragen richten sich darauf, welche flankierenden Geschäfte einen so starken Einfluss auf den Bestand und die Entwicklung des Kerngeschäftes haben, dass unabdingbar sind und strategische Bedeutung haben. Im Zusammenhang mit der IT wird diese Prüfung meistens zur Folge haben, dass auch hier kerngeschäftliche Hilfsaufgaben bestehen, ohne die das Kerngeschäft nicht betrieben werden kann (Fachverfahren, Entwicklung, sichere Verwaltung von Betriebsgeheimnissen und Kundendaten). Das wird strategischer Betrachtung dazu führen, dass auch ein Kernbereich des IT-Betriebes in der Hand des Unternehmens bleiben muss und nur Randbereiche ausgelagert werden können, die technische Ausstattung, den Reparaturservice und die Beratung im Hinblick auf die oberflächliche IT-Handhabung ausgelagert werden können. Outsourcing muss deshalb sorgfältig geplant und mit
Sicherungsmaßnahmen begleitet werden, die auch langfristig das
Kerngeschäft sichern. |
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Anmerkungen | |||
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Cyberfahnder | |||
© Dieter Kochheim, 11.03.2018 |