|  |  |    | 
|  Cybercrime |  Ermittlungen |  TK & Internet |  Literatur |  intern |  Impressum | 
|  Januar 2009 | 
 |  | ||||||
|        | Verfassungsbeschwerde gegen das BKA-Gesetz | |||||||
|  |   Nun ist auch die erste bekannt gewordene Verfassungsbeschwerde gegen 
		das Gesetz eingetrudelt 
		 Der Gesetzgeber hat sich wegen der formellen Voraussetzungen nach 
		meinem Eindruck recht eng an die
		
		 Es könnte beanstanden, dass die Onlinedurchsuchung zwar als 
		Instrument der Gefahrenabwehr zulässig ist, jedoch in ein Gesamtsystem 
		der Kriminalitätsbekämpfung eingebettet sein muss. Die Tiefe der mit der 
		Onlinedurchsuchung verbundenen Grundrechtseingriffe könnte deshalb nur 
		gerechtfertigt sein, wenn der Gesetzgeber auch sicher stellt, dass dem 
		Vorrang der Strafverfolgung Rechnung getragen wird. Das würde bedeuten, 
		dass die gefahrenabwehrrechtliche Onlinedurchsuchung erst dann 
		zulässigerweise eingesetzt werden darf, wenn eine 
		strafverfahrensrechtliche Entsprechung geschaffen ist. Noch immer gilt, 
		dass das Strafverfahrensrecht Vorrang vor dem Gefahrenabwehrrecht hat 
		 |    | |
|        | Anmerkungen | ||
| 
 
		
		 | 
 | ||
|        | Cyberfahnder | ||
| © Dieter Kochheim, 11.03.2018 | |||