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|  Februar 2009 | 
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|        | Kündigung wegen 1,30 € | mobiles Botnetz | 
|  |   Die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte gegen "klauende" Mitarbeiter 
		ist alt und knallhart - mit gutem Recht. Es bleibt nur irgendwie der 
		Eindruck, dass hier ein vordergründiger Kündigungsgrund gegen eine 
		Arbeitnehmerin ins Feld geführt wird, die sich im Vorjahr aktiv an 
		Streiks beteiligt hat, und dass vielleicht eine Abmahnung angesichts des 
		Wertgegenstandes gereicht hätte - so aus der Ferne betrachtet. |   Mit solchen mobilen 
		 Die mobile Telefonie wird immer mehr dazu genutzt,
		
		 Es macht nicht immer Spaß, 
		 
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|        | Anmerkungen | ||
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|        | Cyberfahnder | ||
| © Dieter Kochheim, 11.03.2018 | |||