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April 2009 |
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zulässiges Mikado | Schießwut |
Die Staatsanwaltschaft Halle leitete im Jahr 2006 ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt ein, nachdem sie auf eine Internetseite aufmerksam geworden war, die den Zugang zu kinderpornographischen Inhalten vermittelte. Für den Zugang zu der Internetseite mussten 79,99 $ per Kreditkarte gezahlt werden. Die Staatsanwaltschaft versuchte, die Kunden dieser Internetseite zu ermitteln. Sie schrieb daher die Institute an, die Mastercard- und Visa-Kreditkarten in Deutschland ausgeben, und forderte sie auf, alle Kreditkartenkonten anzugeben, die seit dem 1. März 2006 eine Überweisung von 79,99 $ an die philippinische Bank aufwiesen, über die der Geldtransfer für den Betreiber der Internetseite abgewickelt wurde. Anschließend teilte die Staatsanwaltschaft noch die zwischenzeitlich bekannt gewordene „Merchant-ID“, die dem Zahlungsempfänger durch die Bank zugewiesene Ziffernfolge, für den Betreiber der Internetseite mit. Die Unternehmen übermittelten der Staatsanwaltschaft daraufhin die erbetenen Informationen, wobei in einem Fall zunächst ein Gerichtsbeschluss erwirkt werden musste. Insgesamt wurden so 322 Karteninhaber ermittelt. (1) |
Das Gericht spricht auch von einer "Merchant-ID", von der ich bislang
nicht zu berichten wagte. Es handelt sich um eine Identitätsnummer für
Händler, mit der der Empfänger einer Zahlung genau definiert wird. In
dem damaligen Fall wurden die Anfragen der StA Halle auf einen
bestimmten Zeitraum, auf eine bestimmte Bank und auf einen bestimmten
Empfänger begrenzt. Eine solche Abfrage lässt keine großen Randunschärfen im Sinne einer Verdächtigung von Unverdächtigen erwarten,
sondern einfach nur Treffer. |
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Anmerkungen | |||
(2) kritische Strafverteidiger
(3)
Verfassungsgericht lehnt Beschwerden gegen Aktion "Mikado" ab, Heise
online 02.04.2009 |
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Cyberfahnder | |||
© Dieter Kochheim, 11.03.2018 |