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|  April 2009 | 
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|        | zulässiges Mikado | Schießwut | 
|    Die 
		Staatsanwaltschaft Halle leitete im Jahr 2006 ein Ermittlungsverfahren 
		gegen Unbekannt ein, nachdem sie auf eine Internetseite aufmerksam 
		geworden war, die den Zugang zu kinderpornographischen Inhalten 
		vermittelte. Für den Zugang zu der Internetseite mussten 79,99 $ per 
		Kreditkarte gezahlt werden. Die Staatsanwaltschaft versuchte, die Kunden 
		dieser Internetseite zu ermitteln. Sie schrieb daher die Institute an, 
		die Mastercard- und Visa-Kreditkarten in Deutschland ausgeben, und 
		forderte sie auf, alle Kreditkartenkonten anzugeben, die seit dem 1. 
		März 2006 eine Überweisung von 79,99 $ an die philippinische Bank 
		aufwiesen, über die der Geldtransfer für den Betreiber der Internetseite 
		abgewickelt wurde. Anschließend teilte die Staatsanwaltschaft noch die 
		zwischenzeitlich bekannt gewordene „Merchant-ID“, die dem 
		Zahlungsempfänger durch die Bank zugewiesene Ziffernfolge, für den 
		Betreiber der Internetseite mit. Die Unternehmen übermittelten der 
		Staatsanwaltschaft daraufhin die erbetenen Informationen, wobei in einem 
		Fall zunächst ein Gerichtsbeschluss erwirkt werden musste. Insgesamt 
		wurden so 322 Karteninhaber ermittelt.  (1) |   Das Gericht spricht auch von einer "Merchant-ID", von der ich bislang 
		nicht zu berichten wagte. Es handelt sich um eine Identitätsnummer für 
		Händler, mit der der Empfänger einer Zahlung genau definiert wird. In 
		dem damaligen Fall wurden die Anfragen der StA Halle auf einen 
		bestimmten Zeitraum, auf eine bestimmte Bank und auf einen bestimmten 
		Empfänger begrenzt. Eine solche Abfrage lässt keine großen Randunschärfen im Sinne einer Verdächtigung von Unverdächtigen erwarten, 
		sondern einfach nur Treffer. |   | |
|        | Anmerkungen | ||
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|        | Cyberfahnder | ||
| © Dieter Kochheim, 11.03.2018 | |||