Cybercrime | Ermittlungen | TK & Internet | Literatur | intern | Impressum |
April 2009 |
|
|
||||||
das infektiöse Böse |
|
Der zu einfache Zugang zu potenziell gefährlichen "Kochrezepten" (2), Halbfertigprodukten (3) und ideologischen Verirrungen (4) ist tatsächlich der Grund für eine Vielzahl von Verboten, Umgangsbehinderungen und Strafen. Das ist jedoch nur ein Teil der Argumente, die für die Sperren gegen kinderpornographische Seiten sprechen. Ihre Gefährlichkeit liegt tiefer: Für eine Bombenbauanleitung muss der Verfasser nicht bereits eine
Bombe gebaut oder gar zur Explosion gebracht haben. Für ein
kinderpornographisches Bild muss aber als zwingende Voraussetzung ein
Kind missbraucht worden sein. Diese Voraussetzung ist so ekelhaft und
schlimm, dass der Gesetzgeber eine Randunschärfe im Regelungswerk
akzeptiert und Grafiken ohne menschliche Modellvorlage sowie fast schon
reife junge Frauen in den Schutzbereich mit aufnimmt - entsprechend den
Vorgaben der EU. |
Stieler ist jedenfalls auf einem Irrweg. Es geht nicht um das infektiöse Böse, sondern darum, Kindern eine unbelastete Entwicklung zu Erwachsenen zu ermöglichen, in der sie selbstbestimmte Sexualität erleben können - ohne vorher psychisch verkrüppelt und traumatisiert worden zu sein.
Ich gebe
ihm zu, dass diese besondere Verbrechensform nicht verallgemeinert
werden darf. Bei der Meinungs- und Informationsfreiheit muss man auch
Fehler in Kauf nehmen, wenn sie lässlich oder eben nur lästig bleiben.
Schweren Verkrüppelungen darf jedoch kein Vorschub geleistet werden! |
|
Anmerkungen | |||
(2) zum Beispiel zu Bombenbauanleitungen |
|
||
Cyberfahnder | |||
© Dieter Kochheim, 11.03.2018 |